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Kardinalsklasse

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Das Kardinalskollegium ist in drei Kardinalsklassen (lat. ordines) unterteilt, welche die traditionelle Rangordnung im Kardinalskollegium der Katholischen Kirche darstellen. Die Kardinäle werden in Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone eingeteilt.

Allgemeines

Ursprünglich wurden die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt, so auch in Rom. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass für die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischöfe der umliegenden Bistümer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinäle genannt und waren einst entsprechend ihrer Aufgaben Bischöfe, Priester oder Diakone. Heute müssen nach katholischen Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel geweihte Bischöfe sein. Von dieser Verpflichtung kann jedoch der Papst dispensieren, der deutsche emeritierte Dogmatikprofessor Kardinal Leo Scheffczyk wäre eine solche Ausnahme.

Kardinalbischöfe

Zu dieser Klasse gehören die Bischöfe, denen als Titel die suburbikarischen Bistümer zugeordnet sind. Außerdem gehören die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz in diese Klasse. Derzeit gibt es neun Kardinalbischöfe. Der bekannteste im deutschsprachigen Raum ist Joseph Kardinal Ratzinger, der gleichzeitig auch Kardinaldekan ist und damit ranghöchster Kardinalbischof und Vorsitzender des Kardinalkollegiums.

Kardinalpriester

Dieser Klasse sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit gibt es ca. 150 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum wären Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien und Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz) und Karl Kardinal Lehmann (Bischof von Mainz und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz). Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet.

Kardinaldiakone

Dieser Klasse gehören Bischöfe an, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen ist. Derzeit gibt es ca. 30 Kardinaldiakone. Nach frühestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten. Ein Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum wäre Leo Kardinal Scheffczyk. Der ranghöchste (d.h. dienstälteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinälen dieser Klasse.

Ehrenrangfolge

Die Ehrenrangfolge unter den Kardinälen ist grundsätzlich Kardinalbischöfe - Kardinalpriester - Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalränge gilt folgende Rangordnung:

  • Kardinalbischöfe
    • Kardinaldekan
    • Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
    • Kardinalbischöfe mit eigenem Titel (d.h. die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
  • Kardinalpriester
    • Kardinalprotopriester (auch protoprete) ist der dienstälteste Kardinalpriester). Derzeitiger Amtsinhaber ist Stephen Sou Hwan Kardinal Kim aus Südkorea.
    • Kardinalpriester (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)
  • Kardinaldiakone
    • Kardinalprotodiakon ist der der dienstälteste Kardinaldiakon). Da alle Kardinäle untereinander gleichgestellt sind (es gibt nur eine Ehrenrangfolge), ist der Kardinalprotodiakon nur ein primus inter pares unter den Kardinaldiakonen. Einer seiner Aufgaben ist es, von der Benediktionsloggia aus, die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen. Derzeitiger Amtsinhaber ist Luigi Kardinal Poggi.
    • Kardinaldiakone (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung)