Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
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Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist neben Landtag Brandenburg und Brandenburgischer Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Brandenburg. Als Verfassungsgericht ist es für Verfassungsstreitigkeiten zuständig.
Sitz
Sitz des Gerichts ist Potsdam. Die Anschrift ist Jägerallee 9 - 12, 14469 Potsdam.[1]
Zusammensetzung und Bestellung
Nach Artikel 112 der Verfassung werden die Mitglieder des Verfassungsgerichts vom Landtag mit zwei Dritteln der Mitglieder auf 10 Jahre gewählt. Dabei sind "alle politischen Kräfte des Landes" angemessen zu berücksichtigen. Wiederwahl ist ausgeschlossen [2].
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtes
Nach Artikel 113 der Verfassung entscheidet das Verfassungsgericht insbesondere über[3]:
- Organstreitigkeiten innerhalb des Landes,
- abstrakte Normenkontrollen gegen Landesrecht am Maßstab der Verfassung,
- konkrete Normenkonkrollen gegen Landesgesetze am Maßstab der Verfassung,
- Verfassungsbeschwerden (des Einzelnen wegen Verletzung von Grundrechten oder der Kommunen wegen Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung).
Mitglieder
Mitglieder des Gerichts sind (2007) [4]:
- Monika Weisberg-Schwarz
- Prof. Michael Dawin
- Prof. Dr. Matthias Dombert
- Prof. Dr. Beate Harms-Ziegler
- Florian Havemann
- Dr. Sarina Jegutidse
- Dr. Wolfgang Knippel
- Dr. Volkmar Schöneburg
- Prof. Dr. Richard Schröder