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Thomas Wüppesahl

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Thomas Wüppesahl (* ca. 1955) ist ein deutscher Polizist und Politiker.

Der aus Hamburg stammende Wüppesahl war Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten.

Bis 1990 saß er im Deutschen Bundestag als Abgeordneter. Er war zunächst als Abgeordneter der Fraktion Die Grünen Mitglied des Deutschen Bundestages wurde nach seinem Austritt aus dem Landesverband 1987 wegen interner Streitigkeiten auch aus der Fraktion ausgeschlossen. Dadurch verlor er seinen Sitz in den Ausschüssen. Auch wollte er als fraktionsloser Abgeordneter in der vorderen Bankreihe des Bundestages sitzen und einen Zuschuss wie die Fraktionen aus dem Haushalt bekommen. Die Anträge wurden abgelehnt. Als es zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert. Dagegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren mit dem Bundestag („Fall Wüppesahl“). Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989 (2 BvE 1/88), dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) gegen das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen würde. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden zurückgewiesen (BVerfGE Bd. 80, S. 188).

Wüppesahl wurde wegen Vorwürfen der Nötigung und Körperverletzung vom Dienst suspendiert.

2004 wurde er wegen Verabredung zu einem Verbrechen (Mord, Raub) festgenommen.