Beruf
Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)
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Reglementierung der Berufsausübung
Heute wird die Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern ihre Grenzen in dem Grundrecht der Berufsfreiheit.
Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann.
Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht.
Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) Berufsethik.
Gefahrgeneigte Berufe
Die britische Versicherung Churchill Insurance hat im Jahr 2004 eine Liste der zehn risikoreichsten Berufe veröffentlicht. Bei Ausübung seiner Tätigkeit verunglückt danach (in absteigender Reihe) tödlich am häufigsten, wer tätig ist als
- Fensterputzer
- Soldat
- Feuerwehrmann
- Hochseefischer
- Pilot
- Polizeibeamter
- Dachdecker
- Gerüstarbeiter
- Zirkusartist
- Prostituierte
Siehe auch
- Tätigkeit, Berufsbezeichnung, Berufsbeschreibung, Berufsberatung, Berufsleben, Ausbildungsberuf
- Berufsethik, Arbeitsethik
- Berufssoziologie, Arbeit (Sozialwissenschaften)
- Berufswahlreife
- Berufswissenschaft
- Profi, Freier Beruf, Unehrlicher Beruf, Verdienst, Zunft
- Sozialstruktur, Soziale Rolle
- Museum der Arbeit
- Professionalisierung
Literatur
- Günter Lanczkowski, Gustaf Wingren, Heinz-Horst Schrey: Art. Beruf I. Religionsgeschichtlich II. Historische und ethische Aspekte III. Protestantismus und Katholizismus der Neuzeit. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 654-676 (zur Kultur- und Begriffsgeschichte)