Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste (IFD) sind in Deutschland Dienste, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen sollen. In Österreich heißen vergleichbare Dienste Arbeitsassistenz.
Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 Abs. 6 SGB IX gesetzlich geregelt. Sie sollen schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend für die Bundesagentur für Arbeit (Vermittlung) und das Integrationsamt (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z.B. Eingliederung nach einem Unfall) tätig sein. Die Koordination der Arbeit der Integrationsfachdienste liegt bei den Integrationsämtern.
Die Zielgruppen des Integrationsfachdienstes sind
- Menschen mit Behinderungen
- Arbeitgeber
IFD sind für die Menschen mit Behinderung gedacht, die eine personalintensivere Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung benötigen. Die gesetzlichen Zielgruppen des IFD sind nach § 109 Abs.2 SGB IX insbesondere:
- "schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung,
- schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen und dabei auf aufwendige personalintensive, individuelle, arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind, sowie
- schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind."
Der Gesetzgeber nennt als Zielgruppe ausdrücklich Menschen mit einer sogenannten geistigen oder psychischen Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung.
Der Integrationsfachdienst kann nach § 33 (6) SGB IX auch zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen, die nicht den Schwerbehindertenstatus haben, tätig werden (z. B. Menschen mit psychischer Behinderung oder einer sogenannten Lernbehinderung bzw. behinderte Schulabgänger, die noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen). Sie müssen für die Unterstützung durch den IFD einen Rehaantrag beim zuständigen Rehabilitationsträger (bei jungen Menschen meist die Bundesagentur für Arbeit) stellen.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es (§ 110 Abs. 2 SGB IX):
- (1) „die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten
- (1a.) die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderungen bei der Berufsberatung und Berufsorientierung in den Schulen einschließlich der auf jeden Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen
- (1b.) geeignete Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen
- (2.) die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten
- (3.) die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten
- (4.) die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten
- (5.) die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten
- (6.) eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen
- (7:) als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären und
- (8.) in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für schwerbehinderte Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.“
Die Zielgruppe und die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste entspricht weitestgehend dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment). Das Problem ist, dass die derzeitige Finanzierung eine Unterstützung von Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf oft nicht zulässt.
Integrationsfachdienste wurden in den 1980'er und 1990'er Jahren in Modellprojekten erprobt und sind seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Herbst 2000 flächendeckend in Deutschland in jedem Bezirk der Agentur für Arbeit aufgebaut worden. Es gibt in Deutschland mittlerweile ein flächendeckendes Netz von 260 Integrationsfachdiensten mit insgesamt 1305 Integrationsberatern im Jahre 2006 [1].
Die aktuellen Adressen der regionalen Integrationsfachdienste sind bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) abrufbar. (Datenbank Integrationsfachdienste)
Der bundesweite Zusammenschluss der Integrationsfachdienste ist die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) BAG UB.
Weblinks
bundesweite Organisationen in Deutschland
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
bundesweite Organisationen in Österreich
Seiten regionaler Integrationsfachdienste in Deutschland
Datenbanken mit Literaturhinweisen zum Thema
Literatur
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.) (2007): Jahresbericht 2006/2007. Hilfen für Schwerbehinderte Menschen im Beruf. Karlsruhe. BIH Jahresbericht 2006/2007 (Grundinformationen über IFD und aktuelle Zahlen des Leistungsträgers)
- Doose, Stefan (2007): Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie. 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage Marburg (ausführliche Einführung, System der Beruflichen Integration, Entwicklung IFD, Konzept und Methoden Unterstützter Beschäftigung, Forschungsüberblick, Verbleibsstudie).
- Schartmann, Dieter (2005): Berufliche Integration durch Integrationsfachdienste. In: Bieker, Rudolf (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben. Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Stuttgart, 258-281 (Überblicksartikel)
- ↑ Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) (Hrsg.) (2007): Jahresbericht 2006/2007. Hilfen für Schwerbehinderte Menschen im Beruf. Karlsruhe, S. 28 BIH Jahresbericht 2006/2007