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Drüse

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Als Drüse (lat. glandula) wird in der Anatomie ein Organ bezeichnet, das eine besondere Substanz bildet und diese als Sekret nach außen, oder als Hormon direkt in die Blutbahn absondert.

Drüsen können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten eingeteilt werden (siehe [1]). Obige Definition setzt das Vorhandensein eines Ausführungsganges als Unterscheidungskriterium voraus. Über diesen wird das Sekret an die Oberfläche der Haut oder einer Schleimhaut geführt. Diese Drüsen werden somit als exokrine Drüsen bezeichnet. Die Entstehung des Ausführungsganges erklärt sich aus der Tatsache, dass diese Drüsen in ihrer embryonalen Entstehungsgeschichte von der Oberfläche des Epithels in die Tiefe verlagert wurden und sich dort zu Organen mit den für diese typischen spezialisierten Epithelzellen differenziert haben, dabei aber mit der ursprünglichen Epitheloberfläche in Verbindung blieben.

Exokrine Drüsen

Drüsen, die ihr Sekret auf der Haut entleeren, sind als Anhangsgebilde der Haut die

  1. Schweißdrüsen,
  2. Talgdrüsen,
  3. Duftdrüsen

sowie im weiteren Sinn die Brustdrüse.
Exokrine Drüsen sind auch die Tränendrüsen und die Meibomschen Drüsen der Augenlider, deren Entzündung zum Chkalazion führt, sowie die Wimperndrüsen (oder Mollschen Drüsen), deren Entzündung als Hordeolum bezeichnet wird.

Drüsen, die ihr Sekret auf einer Schleimhaut entleeren, sind alle Drüsen des Verdauungstraktes sowie verschiedene Drüsen des Genitaltrakts:

  1. Speicheldrüse
  2. Bauchspeicheldrüse - mit Ausnahme des darin enthalten Inselapparats, s.u.
  3. Leber
  4. die Bartholinschen Drüsen (oder glandulae vestibulares majores) der Frau
  5. Drüsen des Gebärmutterhalses
  6. die Prostata (Vorsteherdrüse) beim Mann

Endokrine Drüsen

Im Gegensatz dazu werden Drüsen ohne Ausführungsgang als Hormondrüsen oder endokrine Drüsen bezeichnet. Diese geben ihre Wirkstoffe (Hormone) direkt ins Blut ab. Die Gesamtheit dieser Drüsen wird als Endokrines System bezeichnet.

Siehe auch