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Diskussion:Jugendamt

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. November 2007 um 19:33 Uhr durch 84.48.50.3 (Diskussion) (BAMBERGER ERKLÄRUNG - Kritikabschnitt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 84.48.50.3 in Abschnitt BAMBERGER ERKLÄRUNG - Kritikabschnitt

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konstruktive Kritik

An dieser Stelle könnten (noch nicht ganz ausgereifte) Abschnitte entwickelt werden, die dann - nach Diskussion oder bedächtigem Abwägen und Abwarten - in den Hauptartikel eingefügt werden oder zu einer sonstigen Verbesserung bzw. Veredelung des Artikels führen ("Gut' Ding braucht Weile"). Nachtrag Franz Romer 14:38, 10. Sep. 2007 (CEST) Beitrag ist von Fachhochschule Rhein-Sieg Spezial:Beiträge/194.95.67.1Beantworten

Lebensbornabschnitt

@ Benutzer:Thorbjoern Der folgende Satz hat denselben Bezug wie der Hinweis auf Hitler-Jugend und BDM. Dieser Abschnitt zeigt den Kontext der staatlichen Kontrolle. Deshalb habe ich den Satz wieder hinzugefügt, denn hier gehört er hin. Ich habe auch nicht mehr als 8.000 Kinder im Lebensborn angegeben. Die 14.000 Norwegischen Kinder kannst Du gerne beim EGMR nachlesen, dort werden Sie im Zusammenhang mit der verspäteten Klage auch angegeben. Wenn Du an dem Satz etwas zu verbessern hast, dann ist hier der Platz:

Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch Säuglinge in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS grossgezogen (etwa 8.000 in Deutschland, 14.000 In Norwegen). Franz Romer 02:13, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Neutralitätshinweis von der stillgelegten Wartungsseite

Kritik in allen Ehren, aber wenn der Teil zur Kritik die Hälfte des Textes einnimmt, und jemand bei den Links als erstes die Menschenrechskonventionen reinpappt, dann stimmt etwas nicht. So ist mir z.B. der unstreitige Teil der Arbeit des Jugendamtes doch etwas arg knapp. -- AlexR 12:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

BAMBERGER ERKLÄRUNG - Kritikabschnitt

Die hab ich gerade rausgenommen - diese webseite läßt mich nach der Wirkmächtigkeit und Rezeption der "BAMBERGER ERKLÄRUNG" fragen. Immerhin gibt es in Bamberg offensichtlich recht viel zu erklären.--LKD 17:49, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Die BAMBERGER ERKLÄRUNG wurde verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung von Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates.
Die Teilnehmer stellten fest: "-Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.".BAMBERGER ERKLÄRUNG Google 84.48.50.3 16:33, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Die Konferenz der Internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen des Europarates (Mitglieder hier) ist sehr relevant und wurde auch an den Menschenrechtskommissar und den EU Petitionsausschuss gesendet: deshalb unbedingt beibehalten.84.48.50.3 16:40, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten