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Bürgermeister

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Ein Bürgermeister (Schweiz. Stadtammann, Gemeindeammann oder Ammann) ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder aber vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

Oftmals ist "Der Bürgermeister" auch die Bezeichnung für die Behörde (Gemeindeverwaltung), deren Leiter der Bürgermeister ist.

In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.

Deutschland

In größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.

Manchmal (z.B. in norddeutschen Ratsverfassungen) wird zwischen Bürgermeister und Stadtdirektor / Gemeindedirektor unterschieden; sonst sind beide Funktionen in einem Amt vereint. In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister...

  • ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Stadtverwaltung (nach der neuen Kommunalordnung seit 1999)
  • bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor
  • ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
  • ist der gesetzliche Vertreter des Ortes
  • ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter des Ortes
  • ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich

Österreich

Der Bürgermeister wird üblicherweise von den Mitgliedern des Gemeinderates gewählt. Abhängig von der jeweiligen Landesverfassung kann er aber auch von den Gemeindebürgern gewählt werden. Eine Ausnahme ist Wien, da hier der Bürgermeister zugleich auch Landeshauptmann ist.

Obwohl nicht verpflichtend stellt die Mehrheitspartei meistens den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen oder zwei Vizebürgermeister.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister nicht. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic oder Gemeindeammann.