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Maut

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Hinweis: Dieser Artikel befasst sich mit der Maut allgemein und bietet eine grobe Übersicht.
Siehe auch: Innenstadtmaut, LKW-Maut bzw. LKW-Maut in Deutschland


Überblick

Maut ist ein aus dem gotischen mota (Zoll) abgeleiteter Name für Zoll (Abgabe). Der Begriff beschreibt das Bezahlen einer Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, und in neuerer Zeit von Autobahnen und Tunneln. Schon im 11. Jahrhundert waren Mautgebühren in ganz Europa verbreitet. Sie wurden deshalb eingeführt, weil die Finanzierung von Straßen zu dieser Zeit zunehmend auf Schwierigkeiten stieß. Mit der Zahlung einer Maut sollten die Reisenden (Nutzer) an der Finanzierung, für die häufig die Anwohner verantwortlich waren, beteiligt werden. Anderer Formen der Finanzierung waren der Frondienst (jeder muß dem Staat eine bestimmte Zahl von Tagen körperlicher Arbeit zur Verfügung stellen) oder auch Steuern für Anrainer (z.B. im alten Rom). Mautbrücken waren beliebt, weil sie leichter zu kontrollieren (und schlechter zu umgehen) waren und seltener instandtgesetzt werden mußten als Straßen. Später wurden sie Zug um Zug abgebaut, da sie mißbraucht wurden und zunehmend den freien Handel behinderten.

Der Begriff Maut ist eigentlich veraltet. Ein alternativer Begriff ist Straßenbenutzungsgebühr (im Gegensatz z.B. zu Parkgebühr). Es lassen sich urbane (städtische) (siehe Innenstadtmaut) und interurbane Straßenbenutzungsgebühren (Autobahngebühren, ggf. auch Landstraßen) unterscheiden. Darüber hinaus hat sich in Deutschland die Unterteilung in Pkw-Maut (für die Nutzung der Autobahnen) und Lkw-Maut eingebürgert.

Folgende potentielle Ziele werden im allgemeinen mit Straßenbenutzungsgebühren verbunden:

  • Finanzierung bestehender oder zukünftiger Straßeninfrastruktur und Begleichung der Betriebskosten (Wegekosten),
  • Steuerung der Nachfrage nach dem Gut „Straße“ mit dem Ziel der Staureduktion bzw. dessen effizientere Nutzung (Travel demand management);
  • Entlastung der Umwelt (z.B. Verringerung von CO2 Emissionen etc.) durch einen Preis und somit Reduktion der motorisierten Verkehrsteilnahme,
  • Generierung von zusätzlichen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte,
  • Internalisierung von externen Kosten, das sind Kosten die vom Verursacher nicht vollständig getragen werden wie die sozialen und ökologischen Kosten (durch Lärm- und Luftverschmutzung) des Verkehrs sowie die Unfallfolgekosten (z.B. Ressourcenausfallkosten).

Auf einer allgemeinen Ebene lassen sich zwei Prinzipien der Mautberechnung unterscheiden:

  • Zugangsbezogene Gebühr: der Mautzahler erwirbt das Recht auf Zugang für die Nutzung bestimmter Straßen (Areale, Bauwerke etc.) , ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt. Der Zugang kann zeitlich beschränkt sein (z.B. Tag, Woche, Monat, Jahr). Diese Art der Maut wird meist per Vignette erhoben und ist vergleichsweise einfach zu erheben und zu kontrollieren.
  • Nutzungsabhängige Gebühr: Hier zahlt der Mautpflichtige abhängig von der tatsächlich erfolgten Nutzung. Diese kann räumlich definiert sein (zurückgelegte Entfernung, durchfahrene Abschnitte, Anzahl (Tunnel-) Durchfahrten) oder zeitlich (Gebühr in Abhängigkeit vom Aufenthalt in einer Zone). Darüber hinaus können z.B. entfernungsbezogene Gebühren zeitlich variieren (im Berufsverkehr höher etc.)

Die Höhe einer Maut kann von verschiedenen Eigenschaften des Nutzers bzw. seines Fahrzeuges abhängig gemacht bzw. überhaupt erst eingeführt werden. Am häufigsten ist sie abhängig von der Größe, Länge bzw. dem Gewicht des Fahrzeugs (z.B. Mautpflicht für Pkw und LKW-Maut), aber auch andere Abhängigkeiten (Achszahl, Schadstoffklasse, Nutzungszeit und Wochentag, Art der transportierten Güter) kommen vor oder sind angedacht.

Maut-Modelle

City-Maut (siehe Innenstadtmaut)

Eine Innenstadtmaut bezeichnet die Erhebung von Gebühren für die Nutzung innerstädtischer Straßen in der Regel für Lkw und Pkw.

Die Städte Singapur und Hongkong gelten unter Verkehrsplanern als "klassische" Beispiele für Verkehrsminderung und -beruhigung durch Mauterhebung für die Einfahrt in den City-Bereich. In Hongkong ist allerdings die Einführung letztlich am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Bereits Mitte der 1980er Jahre übernahmen skandinavische Städte diese Maut (Bergen, Trondheim, Oslo). In Bergen (Norwegen) wurde 1985 die Einfahrt in die Innenstadt an die Entrichtung einer Gebühr von 25 Kronen (ca. 3 Euro) an speziellen Mautstellen gekoppelt.

Datei:London charging zone.gif
Das Gebiet der Londoner "Staugebühr"

Während die Modelle in Norwegen v.a. der Straßenfinanzierung dienen, begründen Kommunen die Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr zunehmend mit dem Umweltschutz. Die Verteuerung des Individualverkehrs soll Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel geben.

Im Februar 2003 wurde in London eine Straßenbenutzungsgebühr ("congestion charge") eingeführt, um die Stauprobleme in der Innenstadt zu lösen. Jeder Autofahrer, der werktags zwischen 07.00 Uhr und 18.30 Uhr in die Innenstadt einfährt, hat umgerechnet ca. 8 Euro (5 Pfund) zu zahlen. (Es gibt auch Varianten, bei denen die Zufahrtswege in die Städte bemautet werden: San Diego, Tokio).

"Gemeinsame" LKW-Straßenmaut in Europa

Bereits zum 1. Januar 1995 erfolgte in den Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden die Einführung einer Autobahnbenutzungsgebühr für Lkws auf der Basis einer EU-Richtlinie Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (sog. Eurovignettensystem). Hierbei handelte, bzw. im Fall der o.g. Länder außer Deutschland handelt es sich noch immer um ein zeitbasiertes Mautsystem im pre-paid-Verfahren. Jeder Mautpflichtige im Rahmen dieses Systems muss vor der Nutzung eine Gebührenbescheinigung für den gewünschten Nutzungszeitraum erwerben. Die Gebührenbescheinigungen werden in allen Teilnehmerstaaten des Übereinkommens wechselweise anerkannt.

Die EU-Verkehrsminister sind allerdings seit längerem bestrebt, ein neues, möglichst einheitliches Mautsystem zu etablieren. Am 18. Dezember 2003 überließ das EU-Parlament die Entscheidungen für die Technik des jeweilige Lkw-Mautsystem den einzelnen Mitgliedsstaaten. Allerdings sollen die Systeme zukünftig zueinander kompatibel sein. Doch die Verhandlungen sind zuletzt am 9. März 2004 an Deutschland und Österreich gescheitert. Es wird vermutet, beide wollten Berechnungsgrundlagen für relativ hohe Maut-Gebühren durchsetzen.

Ab 2007 soll für die Mautsysteme der EU-Länder nur noch ein gemeinsames Gebührenerfassungsgerät notwendig sein. Damit wurde der Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, die generell ein Satellitengestütztes System ab 2012 vorschreiben wollte. Nun steht die Auswahl jedem Mitgliedsland frei. Die Systeme müssen nur kompatibel zueinander sein. Diese Entscheidung hängt nach Zeitungsberichten unmittelbar mit der bis lang entgegen der ursprünglichen Planung nicht erfolgten Einführung eines satellitengestützten Lkw-Mautsystems durch Toll Collect in Deutschland zusammen (faz.net).

Mautsysteme in verschiedenen europäischen Ländern

Mautsysteme gibt es in mehreren europäischen Staaten: in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Serbien und Montenegro, der Republik Mazedonien und Griechenland.

Deutschland

PKW-Maut: Eine flächendeckende Straßenmaut für PKW ist in Deutschland offiziell nicht geplant. Sie wird von einzelnen Politikern jedoch immer wieder in die öffentliche Diskussion gebracht.

LKW-Maut: Eine neue entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen (schwere Lkw) sollte am 31. August 2003 starten. In Erwartung der Inbetriebnahme dieses Systems beendete Deutschland die Teilnahme an dem Eurovignettensystem. Wegen verschiedener Probleme des mit der Realisierung beauftragten Unternehmens Toll Collect wurde der Termin jedoch mehrfach verschoben. Eine technisch eingeschränkte Version soll am 1. Januar 2005 starten. Näheres siehe Lkw-Maut in Deutschland.

Maut für Einzelbauwerke: Seit September 1994 besteht mit dem FStrPrivFinG (Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetz) die Möglichkeit, den Bau, die Erhaltung, den Betrieb und die Finanzierung von Brücken und Tunneln im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen an private Unternehmen zu übertragen. Zur Refinanzierung erhalten diese dann das Recht zur Erhebung von Mautgebühren.

In Rostock wurde am 12. September 2003 der Warnowtunnel eröffnet. Der Straßentunnel verbindet als B103n die Regionen östlich und westlich der Warnowmündung zur Umgehung der Rostocker Innenstadt. Erbaut und finanziert wurde der 220 Mio. Euro teure Tunnel vom französischen Konzern Bouygues, der auch die Betriebskonzession für 30 Jahre besitzt. Für die Fahrt durch den Tunnel wird für PKW eine Maut von etwa zwei Euro fällig.

Mauttafel bei jeder Auffahrt von österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen

Österreich

In Österreich wird auf allen Autobahnen und Schnellstraßen des Landes von allen Fahrzeugen eine Maut erhoben. Diese wird in Form von Vignetten (auch Mautpickerl genannt), die auf der Windschutzscheibe kleben müssen, verrechnet. Diese Vignette gibt es für verschiedene Zeiträume: 7,60 EUR für 10 Tage; 21,80 EUR für zwei Monate und 72,60 EUR für ein Jahr für Pkw (Stand 2004). Zum 1. Januar 2004 wurde darüberhinaus für Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Vignette durch eine streckenbezogene LKW-Maut abgelöst. Zusätzlich gibt es auch Sondermautstrecken, bei denen eine zusätzliche Maut erhoben wird. Abseits von den Autobahnen gibt es mautpflichtige Strecken, wie Tunnel, Privatstraßen oder in der Erhaltung besonders aufwändige Straßen, wie z.B. die Großglockner Hochalpenstraße, die Malta Hochalmstraße oder die Silvretta Hochalpenstraße.

Siehe auch: ÖAMTC Siehe auch: [1] Homepage der Betreibergesellschaft ASFINAG

Schweiz

Nationalstrassenabgabe (PKW) Für die Benutzung von Autobahnen und vergleichbaren Straßen (mit weiß-grüner Beschilderung) besteht Vignetten-Pflicht. Eine Jahres-Vignette kostet 40 CHF (Stand 2004). Die Vignette für das Jahr 2005 ist ab 1. Dezember 2004 erhältlich und gilt bis zum 31. Januar 2006.

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LKW (LSVA)In der Schweiz und Liechtenstein gibt es ein elektronisches Mautsystem für LKW für alle Straßen. Am 1. Januar 2001 startete eine elektronisch erhobene, entfernungsabhängige Maut für LKW ab 3,5 Tonnen, die LSVA.

Maut für Einzelbauwerke: Für einige Tunnel an der italienischen Grenze, z. B. dem Grossen Sankt Bernhard, gelten Extragebühren.

Siehe auch: http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/vignette.php

Frankreich

In Frankreich wird Maut (péage) für alle Fahrzeuge auf allen Autobahnen erhoben. Eine Ausnahme bildet das Elsass: hier ist die Autobahnbenutzung grundsätzlich kostenfrei. Autobahnen, die durch Ballungszentren führen oder Autobahnabschnitte, die an grossen Städten vorbeiführen, sind ebenfalls mautfrei (Beispiele: Paris, Lyon, Montpellier). Die Erhebung erfolgt an festen Mautstellen durch Personal und durch Automaten entfernungsabhängig und in der Höhe abhängig von der Art des Fahrzeugs.

Italien

In Italien wird Maut (pedaggio) für Autobahnen erhoben. Die Höhe der Maut ist streckenabhängig und hängt ab von der zurückgelegten Entfernung und von der benutzten Straße. So sind z. B. Gebirgsautobahnen mit vielen Tunnels wegen der höheren Unterhaltskosten teurer. Die etwa 615 km lange Fahrt mit dem Pkw von Mailand nach Rom kostet etwa (Stand 2004) 27,40 EUR. Die 375 km lange Autobahn von Salerno nach Reggio di Calabria ist mautfrei.

Im allgemeinen zieht man an der Einfahrtstation an einem Automaten eine Mautkarte, diese führt man an der Ausfahrtstation in den dortigen Automaten ein und bezahlt die berechnete Maut entweder bar, mit Kreditkarte oder mit einer Prepaid-Karte (VIAcard). Pendler können ein elektronisches Gerät namens Telepass im Auto befestigen, das jede Ein- und Ausfahrt auf die Autobahn an die Mautstation meldet. Der fällige Betrag wird dann mehrmals im Jahr vom Konto des Besitzers abgebucht.

Auf manchen Strecken, z. B. um Ballungszentren oder auf der Strecke Como-Mailand, ist ein pauschaler Betrag zu entrichten.

Siehe auch: http://www.autostrade.it (Homepage der Betreibergesellschaft)

Slowenien

In Slowenien sind alle Autobahnen (slowenisch Autocesta) sowie Karawankentunnel mautpflichtig (Cestnina). Die meisten Streckenabschnitte befinden sich im geschlossenen Mautsystem mit entfernungsabhängiger Maut, für manche Strecken wird nach bestimmten Abschnitten eine pauschale Maut erhoben.

Siehe auch: http://www.dars.si (Homepage der Betreibergesellschaft)

Kroatien

Für alle Autobahnen in Kroatien muss eine entfernungsabhängige Maut (Cestarina) gezahlt werden. Außerdem ist der Tunnel Ucka gebührenpflichtig.

Siehe auch: http://www.hac.hr (Homepage der Betreibergesellschaft)

Weitere europäische Länder

Datei:Mautstelle Spanien.GIF
Mautstation bei Barcelona
  • In Ungarn wird auf den Autobahnen M1, M3, M5 und M7 Maut für alle Fahrzeuge erhoben (Vignetten).
  • In Serbien und Mazedonien wird auf allen Autobahnen eine entfernungsabhängige Maut (Putarina) erhoben, die für Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild ein vielfaches höher ist als für einheimische Fahrzeuge.
  • In Spanien und Portugal wird wie in Frankreich auf Autobahnen eine von der Streckenlänge abhängige Maut (peaje) an Mautstellen erhoben. Ausnahmen sind auch hier Ballungsgebiete (Valencia, Barcelona).
  • In Tschechien besteht auf Autostraßen und Autobahnen für alle Kraftfahrzeuge außer Motorrädern eine Vignettenpflicht. Die Höhe der Maut richtet sich nach dem Gesamtgewicht von Kraftfahrzeug und einem evt. Anhänger. Es gibt Jahres-, Monats-, 10-Tages- und Eintagesvignetten.
  • In Griechenland wird wie in Italien auf allen Autobahnen Maut (Diodia) erhoben.
  • In der Slowakei besteht auf Autobahnen Vignettenpflicht.
  • In Polen ist Autobahnmaut für die Autobahnstrecke zwischen Katowice und Krakau zu bezahlen.
  • Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Schweden: LKW-Maut gem. Eurovignettensystem. In Belgien ist außerdem der Liefkenshoektunnel, in Dänemark/Schweden die Öresundbrücke gebührenpflichtig.

Mautsysteme außerhalb Europas

  • In den USA sind entgegen der hier vorherrschenden Meinung viele Straßen mautpflichtig. Vor allem im Osten und in Kalifornien sind Straßen (so genannte tollways und turnpikes), Brücken und Tunnels privat finanziert. Der Preis der Überquerung der Golden Gate Bridge in San Fransisco beträgt fünf Dollar, der Boston Harbor Tunnel zwei Dollar. In einigen Städten ist eine Citymaut nach dem Vorbild Londons geplant, der Chicago-Sticker für 75 Dollar ist schon eingeführt.
    Datei:Usa.gif
    Toll road in den USA
    Eine in den USA praktizierte Methode ist es, zwei parallele Straßen anzubieten, von denen eine gebührenpflichtig ist (siehe Bild). Dieses wird auch als "Value Pricing" bezeichnet. Es gibt verschiedene Modelle. In der Regel müssen Autos, die nur mit einer Person besetzt sind, für die Nutzung der toll roads zahlen, während die Nutzung für Fahrzeuge mit mehr als zwei/drei Personen kostenlos ist ("High-Occupancy-Vehicle-Lane").
  • In Japan wird auf vielen Autobahnen, Brücken, Tunnels und Panoramastraßen eine relativ hohe Gebühr verlangt.


  • Die genauen Höhen und Vorschriften, zumindest soweit sie für Pkw-Nutzer von Bedeutung sind, findet man bei den Autofahrerclubs:
ADAC - http://www.adac.de
ÖAMTC - http://ww.oeamtc.at

Als Maut wird außerdem in Österreich, vor allem in Ostösterreich, umgangssprachlich das Trinkgeld bezeichnet.