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Berufung (Recht)

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Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Die Berufungsverhandlung findet dann vor der Berufungsinstanz bzw. dem Berufungsgericht, auch Appellationsgericht statt.

Mit der Berufung werden die erstinstanzlich gesammelten Tatsachen erneut überprüft. Im deutschen Zivilverfahren ist dies jedoch eingeschränkt ("Novenrecht"). Eine zulässige Berufung muss die Form und die Frist einhalten und entweder die Beschwer erreichen oder vom Ausgangsgericht im Urteil zugelassen werden. Bei Zivilverfahren beträgt die Zulassungssumme (Beschwer) zur Berufung mehr als 600 Euro, im Arbeitsgerichtsverfahren ebenfalls. Die Sozialgerichtsbarkeit sieht ebenfalls Zulassungsvoraussetzungen (in der Regel 500 Euro Zulassungssumme).

Bei Verwaltungsverfahren muss die Berufung auf Antrag vom Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof zugelassen werden. Ist sie ganz ausgeschlossen, ist eine Revision möglich.

In der Finanzgerichtsbarkeit ist lediglich die Revision zulässig.

Das Berufungsgericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bei erstinstanzlichen Urteilen des Amtsgerichts in Zivilsachen und Strafsachen das Landgericht. Dies gilt jedoch nicht für Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen, deren Berufung vor dem Oberlandesgericht stattfindet. Das Oberlandesgericht ist auch für die Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Zivilsachen zuständig. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts in Strafsachen gibt es keine Berufung; hier ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig. Die Spruchkammer bei den Verfahren in Zivilsachen ist die Zivilkammer bei den Landgerichten und der Zivilsenat bei den Oberlandesgerichten. Im Strafverfahren heißt der Spruchkörper "kleine Strafkammer". Die Berufungsinstanz der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Landesarbeitsgericht, bei der Sozialgerichtsbarkeit das Landessozialgericht. Im Verwaltungsverfahren ist es das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof.

Siehe auch: Gericht, siehe auch das (franz.) Appellationsgericht: englisch: court of appeal