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Collator

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Der Kollator ist der "Pfründeinhaber" eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z.B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars, seine Pfründe und wird damit zum Collator dieses Altars.

Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden Kirchen nicht nur von der katholischen Kirche als Träger, sondern auch häufig von Gläubigen als eigene Kirche erbaut. Für diese Eigenkirche musste vom Eigentümer ein Geistlicher eingestellt oder für eine bestimmte Zeit geliehen werden, da das Bistum bzw. der Bischof nicht automatisch alle in seinem Gebiet liegende Kirchen mit Geistlichen ausstattete. Der Geistliche bekam dann seinen Lohn vom Eigentümer der Kirche, finanziert durch die Einkünfte, die durch diese Kirche (den dortigen Altar) erwirtschaftet wurden, zum Beispiel durch Spenden oder das Abhalten von Messen, Totenfeiern usw. Dieser Lohn (die Pfründe) wurden dem Collator (dem Geistlichen) als Einkommen für die Zeit seines Dienstes verliehen (gezahlt). Wurde ein Geistlicher zum Beispiel von einem Kloster mit der Betreuung der Eigenkirche betraut, so bekam der Abt, die entsprechenden Pfründe. Das gesicherte Einkommen eines Altars konnte auch verkauft werden. So kamen auch Nicht-Geistliche durch Kauf an die Pfründe einer Kirche und wurden somit zu Collator/en.

Siehe auch: