Allerheiligen

Das Fest Allerheiligen (lat.: Omnium Sanctorum), begangen am 1. November, ist ein Hochfest der Römisch-Katholischen Kirche und ein Fest (Gedenktag der Heiligen) in den reformatorischen Kirchen.
An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrer Heiligen, also nicht nur derer, die offiziell heilig gesprochen sind, sondern auch (und insbesondere) der Heiligen, „um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott“.
Im englischen Sprachraum wird Allerheiligen (engl. „All Saints“, „All Saints' Day“) häufig mit dem Prozessionslied „For All the Saints“ begangen.
Geschichte
Das Fest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem besonderen Tag zu feiern. Jährliche Gedenktage für Verstorbene – ob Märtyrer, Heilige oder „Normalsterbliche“ – gab es bereits im antiken Christentum. In den östlichen Kirchen finden sich seit Anfang des 4. Jahrhunderts dann ausdrücklich Allerheiligenfeste, die allerdings als „Herrentag aller Heiligen“ am 1. Sonntag nach Pfingsten gefeiert wurden. In der westlichen Kirche weihte Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder 610 das heidnische römische Pantheon in Rom – zuvor das Heiligtum der antiken Götterwelt – der Jungfrau Maria und allen Heiligen und ordnete eine jährliche Feier an, zunächst am Freitag nach Ostern. Papst Gregor III. weihte schließlich eine Kapelle in der Basilika St. Peter allen Heiligen und legte daher für die Stadt Rom den Feiertag auf den 1. November. Ende des 8. Jahrhunderts begann man an diesem Tag dieses Fest vor allem auch in Frankreich zu feiern. Allmählich verbreitete sich in der gesamten Westkirche der 1. November. Papst Gregor IV. legt 835 (839?) Allerheiligen für die gesamte Westkirche auf den 1. November fest.
Die orthodoxen Kirchen feiern ihr Allerheiligenfest noch am 1. Sonntag nach Pfingsten. Die Protestanten (mit Ausnahme der Anglikaner) feiern das Allerheiligenfest nicht, allerdings ist am Vortag der Reformationstag. Es ist den Lutheranern jedoch erlaubt, diesen Tag gottesdienstlich zu begehen oder seiner zu gedenken. Das Gottesdienstbuch sieht es entsprechend vor (Ev. Gottesdienstbuch S. 438)
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche feiert den Gedenktag der Heiligen am 1. November, wie auch am Vortag das Reformationsfest.
1960 wurde Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag in den Niederlanden abgeschafft.
Allerheiligen und Allerseelen
Am Tag nach Allerheiligen begeht die römisch-katholische Kirche den Allerseelentag.
Aufgrund der staatlichen Feiertagsregelung hat sich nach und nach das Brauchtum des tags darauf gefeierten Allerseelentages, seit Jahrhunderten Gedenk- und Gebetstag für die Verstorbenen, auf das Allerheiligenfest verlagert. Auf blumengeschmückten Grabhügeln sollen kleine flackernde Grablichter liebe Erinnerungen an die Verstorbenen zum Ausdruck bringen.
Zu den alten Bräuchen gehörte auch, dass in den Bauernhöfen verschiedene Brote in größerer Anzahl gebacken und mit den Worten „Gesegnet für die armen Seelen“ an die Verwandten und Bediensteten verteilt wurden. Das Brot wurde dann mit den Worten „Vergelt’s Gott für die armen Seelen!“ in Empfang genommen.
Vom oberösterreichischen Inn- und Hausruckviertel bis zum südostbayerischen Chiem- und Rupertigau waren ebenfalls aus Hefeteig geflochtene Zöpfe sehr beliebt als Allerheiligengebäck. Dieser Brauch hat sich bis heute erhalten. Ein derartiger aus Hefeteig geflochtener Zopf wird in der nördlichen Oberpfalz zu Allerheiligen als "(Allerheiligen-)Spitzl" vom Firmpaten an sein Firmkind verschenkt.
In Österreich ist der Allerseelentag zwar kein gesetzlicher Feiertag, aber am Allerseelentag findet an den öffentlichen Schulen kein Unterricht statt, und an den Universitäten ist der Tag vorlesungsfrei.
Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag
In Österreich, Liechtenstein, den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz (siehe Feiertage in der Schweiz), den deutschen Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, sowie in Luxemburg, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Polen, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Slowakei und Litauen ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. In Schweden fällt der Feiertag auf den Samstag nach dem 1. November.
Allerheiligen und Halloween
Am Vorabend, dem 31. Oktober wird heutzutage in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern Europas Halloween gefeiert. Das Wort „Halloween“ leitet sich aus der amerikanisch-englischen Bezeichnung „All Hallows Evening“ ab. Neben den Wurzeln des Fests als Vorabend zum christlichen Fest, an dem es vor allem in Irland üblich war – wie bei Ostern und Pfingsten auch – Vigiliumsgottesdienste abzuhalten, geht das Fest aber auch auf ältere heidnische Bräuche zurück (vgl. Samhain). In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen Form hat es eine stark kommerzialisierte und säkularisierte Form angenommen. Die Katholiken sind bezüglich der Vereinbarkeit zwischen Allerheiligen und Halloween gespalten. Während viele Halloween als unchristlichen Brauch ablehnen, beginnen andere damit, den vor allem bei der Jugend verbreiteten Brauch christlich umzuformen. So rief im Jahr 2000 die katholische Gemeinschaft „Cor-Lumen Christi“ in England zum ersten Mal dazu auf, anstatt „Halloween“ eine „Nacht des Lichtes“ zu feiern, was 2001 dann auch im deutschsprachigen Raum von Pfarreien, Gemeinschaften und verschiedenen Gruppen aufgegriffen wurde.
In Baden-Württemberg und Bayern ist Allerheiligen ein so genannter stiller Feiertag. Das heißt, dass an diesem Tag keine Tanzveranstaltungen durchgeführt werden dürfen und laute Musik verboten ist.
Im 9. Jahrhundert wurde "Allerseelen" am 2. November eingeführt, um der Seelen verstorbener Christen zu gedenken. Kinder wanderten von Tür zu Tür, um süßen Rosinenkuchen, den so genannten "Seelenkuchen" zu erbetteln. Als Gegenleistung wurde für die Seelen der Verstorbenen gebetet, damit sie Einzug ins Himmelreich fänden.