Gewaltprävention
Gewaltprävention soll bei einer Konfliktsituation dem Ausbruch von Gewalt vorbeugen und die Anwendung von Gewalt verhindern. Innerhalb einer Gesellschaft dient dazu das Gewaltmonopol des Staates.
Hintergründe
In der aktuellen Diskussion werden vornehmlich zwei Aspekte diskutiert. Zum einen geht es darum, durch eine stärkere Kontrolle öffentlicher Räume die Entstehung sogenannter Angsträume zu vermeiden. Dafür werden Überwachungskameras und vermehrte Polizeistreifen eingesetzt.
Zum anderen wird in der pädagogisch-wissenschaftlichen und psychologischen Literatur diskutiert, mit welchen Maßnahmen die Entstehung von Gewaltbereitschaft verhindert werden kann. Dazu gehört alles, was Konfliktfähigkeit, insbesondere Frustrationstoleranz und Kommunikationsfähigkeit stärkt, andererseits rechnen dazu Methoden der Konfliktlösung wie etwa Streitschlichtung und Mediation.
Wichtigste Voraussetzung der Konfliktfähigkeit ist, dass die Konfliktsituation als solche erst einmal wahrgenommen wird. Nach Einschätzung des Konfliktpotentials, der eventuellen Mehrschichtigkeit des Konfliktes und der Gewaltbereitschaft der jeweiligen Kontrahenten, können geeignete Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung eingeleitet werden. Dazu gehören unter anderem die argumentative Trennung von Person und Sache (Konfliktgegenstand), die Akzeptanz und Bereitschaft für gewaltfreie Lösungsansätze, und die Kunst den Konflikt so zu lösen, dass sich keiner als Verlierer fühlt und schon gar nicht das Gesicht verliert.
Der Staat selbst, als Inhaber des Gewaltmonopols, wäre also idealerweise auch Träger von Maßnahmen zur Gewaltprävention. Da dies jedoch ein vielschichtiges Feld ist, sind neben dem Staat auch private Organisationen im Bereich der Gewaltprävention tätig. Neben ehrenamtlichen sog. Non-Profit-Organisation (Vereine, Verbände, etc.) hat sich in jüngster Zeit auch ein erheblicher Markt an solchen Dienstleistungen etabliert.
Situation in Deutschland
In Deutschland beispielsweise geht das staatliche Engagement in der Gewaltprävention kaum über die bloße Daseinsvorsorge hinaus. Zwar bieten teilweise staatliche Organisationen solche Maßnahmen an (etwa einzelne Polizeidienststellen oder Jugendämter), es existieren aber weder bundes- noch landeseinheitliche Maßnahmen oder Institutionen, so daß vor allem auf Profit ausgelegte Organisationen die vorhandene Lücke decken. Allerdings hat der Deutsche Ju-Jutsu Verband in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte, bislang einzige bundesweite Initiative zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Hierzu werden im gesamten Bundesgebiet Kursleiter qualifiziert, die dann in Schulen, Kindergärten, Vereinen, usw. entsprechende Kurse abhalten können.
Ähnliche Begriffe sind Gewaltprophylaxe, Gewalteindämmung, Gewaltreduktion.
Siehe auch
Weblinks
Gewaltprävention in der Schule - Eine theoretische Betrachtung mit Blick auf den Unterricht Journascience- Informationsportal Prävention "Nicht-mit-mir!", bundesweite Aktion