Wachsoldat
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In Deutschland bezeichnet der Wachsoldat die Dienststellung und den Auftrag eines Soldaten, der meistens für 24 Stunden eine militärische Anlage jeglicher Form bewacht. Alle Angehörigen einer militärischen Wache der Bundeswehr sind demnach Wachsoldaten.
In der Regel sind jedoch die Soldaten gemeint, die als Posten und Streifen einer militärischen oder zivilen Wache Ihren Dienst tun. Während ihres Dienstes tragen Sie als Kennzeichnung eine Oberarmmanschette mit der Aufschrift Wache oder Streife auf dem rechten Oberarm.
Nach ZDv 10/6 besteht ein sog. Wachzug aus folgenden Dienststellungen:
- 1 Offizier vom Wachdienst (OvWa)
- 1 Stellvertretender Offizier vom Wachdienst (StOvWa)
- 1 Wachhabender (WaHa)
- 1 Stellvertretender Wachhabender (StWaHa)
- Wachsoldaten
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr