Patentblau V
Strukturformel | ||||
---|---|---|---|---|
Datei:Patent Blue V.png | ||||
Allgemeines | ||||
Name | Patentblau V | |||
Andere Namen | 4-[4,4´,-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure; 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4´,4´´-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol | |||
Summenformel | C27H31N2NaO7S2 (Na-Salz) C54H62CaN4O14S4 (Ca-Salz) | |||
CAS-Nummer | 20262-76-4 (Na-Salz) 3536-49-0 (Ca-Salz) | |||
CI-Nummer | 42051 | |||
Kurzbeschreibung | violettes Pulver | |||
Eigenschaften | ||||
Molmasse | 582,66 g·mol−1 (Na-Salz) 1159,42 g·mol−1 (Ca-Salz) | |||
Aggregatzustand | fest | |||
Dichte | Vorlage:Unbekannter Wert g·cm−3 | |||
Schmelzpunkt | Vorlage:Unbekannter Wert °C | |||
Siedepunkt | Vorlage:Unbekannter Wert °C | |||
Dampfdruck | Vorlage:Unbekannter Wert Pa (x °C) | |||
Löslichkeit | gut löslich in Wasser und Ethanol | |||
Sicherheitshinweise | ||||
| ||||
R- und S-Sätze | R: ? S: ? | |||
MAK | Vorlage:Unbekannter Wert | |||
Vorlage:SI-Chemikalien |
Patentblau V (engl. patent blue oder acid blue) ist ein Triphenylmethan-Farbstoff, der vorwiegend als Lebensmittelfarbstoff E 131 verwendet wird.
Eigenschaften
Der systematische Name lautet 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4',4''-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol bzw. 4-[4,4',-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure. Die Nennung von zwei systematischen Namen ist dadurch bedingt, dass Triphenylmethanfarbstoffe als Carbenium-Ionen oder in chinoider Form darstellbar sind.
Das dunkelblaue Pulver ist in Wasser und Ethanol leicht löslich. In saurer Lösung ist Patentblau V grüngelb, in basischer blau.
Verwendung
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hoher Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z.B. Smarties), Glasuren, Getränken (z.B. Blue Curacao Likör oder zusammen mit Chinolingelb in "Waldmeister"-Getränken), Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil des Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Patentblau V ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird. Auch für Gummibären wird dieser Stoff benutzt.
Patentblau V ist in Australien, den Vereinigten Staaten und Norwegen nicht zugelassen, da man in Patentblau V einen Auslöser für Allergien vermutet.
In der Medizin wird Patentblau V zur Markierung von Gewebe, beispielsweise eines Wächterlymphknotens verwendet.
Ähnliche Farbstoffe
Neben dem Patentblau V existieren weitere Farbstoffe ähnlicher Struktur. Zu diesen gehören u.a.:
- Patentblau VF (acid blue 1 oder Disulfinblau VN 150)
- Patentblau AF (acid blue 7)
- Patentblau A (acid blue 7)