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Patentblau V

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Strukturformel
Datei:Patent Blue V.png
Allgemeines
Name Patentblau V
Andere Namen 4-[4,4´,-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure;
2,4-Disulfon-5-hydroxy-4´,4´´-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol
Summenformel C27H31N2NaO7S2 (Na-Salz)

C54H62CaN4O14S4 (Ca-Salz)

CAS-Nummer 20262-76-4 (Na-Salz)
3536-49-0 (Ca-Salz)
CI-Nummer 42051
Kurzbeschreibung violettes Pulver
Eigenschaften
Molmasse 582,66 g·mol−1 (Na-Salz)
1159,42 g·mol−1 (Ca-Salz)
Aggregatzustand fest
Dichte Vorlage:Unbekannter Wertcm−3
Schmelzpunkt Vorlage:Unbekannter Wert °C
Siedepunkt Vorlage:Unbekannter Wert °C
Dampfdruck Vorlage:Unbekannter Wert Pa (x °C)
Löslichkeit gut löslich in Wasser und Ethanol
Sicherheitshinweise
Gefahrensymbol unbekannt
R- und S-Sätze R: ?
S: ?
MAK Vorlage:Unbekannter Wert
Vorlage:SI-Chemikalien

Patentblau V (engl. patent blue oder acid blue) ist ein Triphenylmethan-Farbstoff, der vorwiegend als Lebensmittelfarbstoff E 131 verwendet wird.

Eigenschaften

Der systematische Name lautet 2,4-Disulfon-5-hydroxy-4',4''-bis-(diethylamino)-triphenylcarbinol bzw. 4-[4,4',-Bis-diethylamino-α-hydroxy-benzhydryl]-6-hydroxy-benzol-1,3-disulfonsäure. Die Nennung von zwei systematischen Namen ist dadurch bedingt, dass Triphenylmethanfarbstoffe als Carbenium-Ionen oder in chinoider Form darstellbar sind.

Das dunkelblaue Pulver ist in Wasser und Ethanol leicht löslich. In saurer Lösung ist Patentblau V grüngelb, in basischer blau.

Verwendung

Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hoher Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z.B. Smarties), Glasuren, Getränken (z.B. Blue Curacao Likör oder zusammen mit Chinolingelb in "Waldmeister"-Getränken), Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil des Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Patentblau V ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird. Auch für Gummibären wird dieser Stoff benutzt.

Patentblau V ist in Australien, den Vereinigten Staaten und Norwegen nicht zugelassen, da man in Patentblau V einen Auslöser für Allergien vermutet.

In der Medizin wird Patentblau V zur Markierung von Gewebe, beispielsweise eines Wächterlymphknotens verwendet.

Ähnliche Farbstoffe

Neben dem Patentblau V existieren weitere Farbstoffe ähnlicher Struktur. Zu diesen gehören u.a.:

  • Patentblau VF (acid blue 1 oder Disulfinblau VN 150)
  • Patentblau AF (acid blue 7)
  • Patentblau A (acid blue 7)