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Österreichisch-Ungarischer Ausgleich

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Unter dem österreichisch-ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die die k.u.k. Doppelmonarchie entstand. Seit der Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 war Österreich gezwungen, die Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu lösen. Eine offenkundige Beschränkung der inneren Autonomie des Reichsteils Ungarn, wie sie nach der Niederschlagung der ungarischen Revolution und des Freiheitskrieges von 1848/49 festgelegt wurde, konnte jetzt nicht mehr aufrechterhalten werden.

Deshalb traten 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische Landtag zu Verhandlungen zusammen. Diese führten zunächst im Februar 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 und zur Bildung eines konstitutionellen ungarischen Ministeriums.

Weitere Verhandlungen zwischen dem österreichischen Ministerpäsidenten Friedrich von Beust und den ungarischen Politikern Ferenc Deák und Gyula Graf Andrássy erbrachten schließlich den sogenannten österreichisch-ungarischen Ausgleich. Ungarn wurde weitgehend unabhängig und war mit Österreich nur noch durch die Person des ungarischen Königs verbunden, der zugleich österreichischer Kaiser war. Weiterhin einigte man sich auf einen gemeinsamen Ministerrat für die gemeinsamen Angelegenheiten (Außen-, Kriegs- und Finanzpolitik). Die Innenpolitik betrieben beide Reichsteile durch eigene Regierungen selbständig. Die innere Verfassung der österreichischen und die der ungarischen Reichshälfte unterschieden sich in der Folge deutlich, unter anderem war das Wahlrecht unterschiedlich geregelt.

Die anderen Bevölkerungsgruppen der Monarchie profitierten vom österreichisch-ungarischen Ausgleich nicht. Die Teile westlich der Leitha von Österreichisch Schlesien bis Dalmatien gehörten zur österreichischen Reichshälfte, Kroatien, die Slowakei und Siebenbürgen zur ungarischen. Die Folge waren Spannungen, vor allem mit der starken slawischen Bevölkerung. Kroatien konnte immerhin einen Sub-Dualismus innerhalb Ungarns erreichen (sog. Ungarisch-Kroatischer Ausgleich), war in allen wichtigen Angelegenheiten aber von der Regierung in Budapest abhängig.

Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden in der Folge als „kaiserlich und königlich“ (k.u.k.), die rein ungarischen als „königlich“ (k.) und die österreichischen als „kaiserlich-königlich“ (k.k.) bezeichnet. Im Juni 1867 wurde Kaiser Franz Joseph I. zum ungarischen König gekrönt. Der erste Außenminister der Monarchie wurde Friedrich Graf von Beust (18671871), ihm folgte Gyula Graf von Andrássy (18711879) nach.

Literatur

  • Gordon C. Craig: Geschichte Europas 1815–1980. Vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart. München, 1995 (S. 174–176)