Oberbootsmann
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Der Oberbootsmann bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweitniedrigsten Feldwebeldienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Oberfeldwebel. Angehörige der Laufbahngruppe der Offiziere durchlaufen diesen Dienstgrad in der Regel nicht.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.
Siehe auch: Feldwebeldienstgrade bei der Bundeswehr