Geweihte Jungfrau
Der Ausdruck Jungfrauenweihe (Consecratio Virginium) bezeichnet in der römisch-katholischen Kirche den feierlichen Ritus der Weihe einer Frau, die sich dem Dienste Gottes und der Kirche im Stande der Jungfräulichkeit bzw. unaufhörlicher Keuschheit (Ehelosigkeit) hingegeben hat.
Der in der Urkirche [1] weit verbreite Ritus der Jungfrauenweihe, der älter als das Ordensleben ist, war nach dem Mittelalter für Frauen, die "in der Welt" lebten, ungebräuchlich geworden, wurde aber von Papst Paul VI. 1970 wiederhergestellt.
Die Kandidatin wird nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit vom Bischof ihrer Diözese durch den feierlichen Ritus der Consecratio Virginium dem Dienst in der Kirche geweiht (siehe Can. 604). Die gottgeweihte Jungfrau lebt von nun an in einem öffentlichen kirchlichen Stand, im Ordo virginum, einer der sogenannten anderen Formen des geweihten Lebens, und ist dabei dem jeweiligen Ortsbischof unterstellt. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung zum Halten des kirchlichen Stundengebets, jedenfalls Laudes und Vesper.
Bei der Weihe sieht das Pontifikale die Übergabe des Ringes und des kirchlichen Stundenbuchs als Insignien vor. Zusätzlich kann auch der Schleier übergeben werden.
Die gottgeweihte Jungfrau gehört weder der kirchlichen Hierarchie an, noch sind bestimmte Ämter oder Funktionen mit diesem Stand verbunden. Sie wird auch nicht von der Kirche unterhalten, sondern ist für ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.
Weltweit gibt es heute über 2.000 Jungfrauen, die außerhalb klösterlicher Gemeinschaften leben.
Literatur
- ↑ Zitat?
 
Albrecht, Barbara: Dimensionen christlicher Jungfräulichkeit (Theologie und Leben 31), Meitingen: Kyrios 1976
Albrecht, Barbara: „Bis du kommst in Herrlichkeit. Gottgeweihte Jungfräulichkeit – Urzeichen für die geistliche Dimension der Kirche"
Schlosser, Marianne: Alt, aber nicht veraltet. Die Jungfrauenweihe als Weg der Christusnachfolge. Köln o [Sonderdruck der Ordenskorrespondenz, 1992)