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Argumentum lege non distinguente

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Das juristische Argument, daß ein bestimmtes Gesetz/Rechtssatz nicht unterscheidet und daher der entscheidende Fall nicht anders zu behandeln ist, als ein bestimmter anderer Fall mit abweichendem Sachverhalt.

Siehe Mayer-Maly, Theo und Nipperdey, Hans Carl, Risikoverteilung in mittelbar von rechtmäßigen Arbeitskämpfen betroffenen Betrieben, S. 26.