Diskussion:Praxisgebühr
Fragen zum Thema : Wenn ein Patient vom Hausarzt eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus hat, er im Krankenhaus aber nicht aufgenommen wird sondern ambulant bleibt , muß er dann trotzdem im KH noch einmal die Gebühr bezahlen ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden.
Wenn eine Patientin im KH mit akuten Bauchschmerzen untersucht wird. Es wird eine gynäkologisches Problem festgestellt und der Patientin wird geraten, sich beim Gynäkologen untersuchen zu lassen. Muß die Patientin im KH die Gebühr bezahlen ? ==> Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Muß sie beim Gynäkologen nocheinmal die Gebühr bezahlen ? Darf das KH eine Überweisung zum Gynäkologen ausstellen oder muß die Patientin erst wieder zurück zum Hausarzt ?
Wenn ein Patient mit einer Überweisung des Hausarztes ins Krankenhaus kommt, das Krankenhaus hat aber keine kassenärztliche Zulassung für die Fragestellung. Der Patientin wird als Notfall untersucht und mit einem Notfallschein bei der Kasse abgerechnet. Muß dann hier die Gebühr eingezogen werden oder nicht ? Nach Auskunft der KV muß die Gebühr trotzdem bezahlt werden . Benutzer:rho
Die Gebühr sollte besser "Kassengebühr" heißen. Der "Notarzt" wird die Gebühr erneut bzw. erstmalig kassieren, da eine Überweisung vom Arzt bzw. dem Hausarzt in der Regel nicht möglich sein wird.(Benutzer: Anatol)
Hat der Patient eine Quittung dabei, wird der Notarzt nicht kassieren. Gerade ältere Leute führen so etwas ja häufig mit sich (Matthias Zimmermann).
- Ich sage nur: "Willkommen im (A)-Sozialstaat"! Toll, wie die Politiker es geschafft haben, den Begriff Reform ins Gegenteil umzukehren. Die Lobbyisten haben halt gefüllte Geldtaschen - da kann man als Volksverräter ähm Volksvertreter schonmal die Ideale aus den Augen verlieren. Soviel zum Thema "Soziale Marktwirtschaft" und "Demokratie"... TG
Also ich finde die Praxisgebühr geht in die richtige Richtung. Denkt doch mal nach, die Ausgaben für die Gesundheit steigen in jedem Jahr. Was sollen die Kassen also machen. Sie haben zwei möglichkeiten: 1.Geldsparen - sehr sinnvoll ist aber natürlich orgendwann einmal erschöpft. 2. Mehreinnahmen - D.h. die Beitragsätze steigen noch mehr. Nur das dann der Arbeitgeber auch mit zahlen muss. Und da die Lohnnebenkosten eh schon zu hoch sind, ist das kontraproduktiv für die Wirtschaft. Ergo müssen wir Versicherte mehr zahlen, ist doch logisch. Und nun kann sich der Gesetzgeber überlegen wie er das macht. Er könnte den Fehler machen und die Kassen mit Steuergelder füllen und damit wieder neue Defizite schaffen. Oder er beteiligt jeden Patienten an den einzelnen Arztkosten. Ich fände es ja sinnvoller wenn jeder Arzt den Patienten eine Rechnung schickt und dieser dann diese an seine Kasse weitergibt.
- In Schweden klappt die Gebühr seit Jahren wunderbar. Es werden halt Anreize geschaffen, nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt zu rennen, damit mehr Geld für die wirklich kranken bleibt.
- Die Skandinavier haben ja auch staatliche Gesundheitssysteme und kein Versicherungssystem. Das Problem ist, daß bei uns viel Geld für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet wird und wurde.
- Es wird von der Mitte nach Unten umverteilt, und eine Menge potentieller Beitragszahler bleiben aussen vor, wie Beamte, Selbständige etc.
- Der Risikostrukturausgleich in der GKV ist ein Witz, hier stopfen die Versicherten Löcher in der Sozialversicherung die aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufzufüllen wären
Rabauz 14:37, 14. Jan 2004 (CET)
Was ist eigentlich ein Hausarzt? Habe ich nie verstanden. Darf man den frei wählen? Oder ist das ein anderes Wort für Allgemeinmediziner? 82.82.126.4 23:53, 1. Feb 2004 (CET)
- Kein Wunder, daß du noch nie davon gehört hast. Sowas gibt es nämlich nicht. Das ist so eine verschwurbelte Vorstellung - und damit auch ein Begriff - aus dem Politiker-Funktionärs-Jargon; eine veraltete Wahrnehmung der Realität, wie z.B. auch der Begriff und die damit verbundene Vorstellung "Hauptstadt". Damit sind wohl die "einfachen" praktischen Ärzte gemeint, im Unterschied zum Facharzt. Blöderweise hat man aber genau diese praktischen Ärzte, d.h. Ärzte ohne Facharztweiterbildung, schon vor Jahren abgeschafft. Heute ist der "Hausarzt" des 19. Jahrhunderts auch "Facharzt für Allgemeinmedizin", weil er sonst gar keine Kassenzulassung bekommt. Den "Hausarzt" sieht man häufig noch in alten Filmen; Western zum Beispiel oder Heimatfilme aus den Fünfzigern). Das ist meistens ein älterer, gesetzter Herr mit der typischen Arzttasche (die heute auch kein Arzt mehr benutzt), der Arzt, Ratgeber und Seelentröster gleichzeitig ist und die gesamte Familie, vom Großvater bis zum Enkelkind über Jahrzehnte hinweg betreut. Und wenn der gute alte Mann mal nicht mehr weiterweiß, dann schickt er seinen Patienten zum Spezialisten "in die Stadt". Daß die Zeit mittlerweile weitergegangen ist und diese heimelige ganzheitliche Betreuung schon seit Jahrzehnten überholt ist, haben die da oben noch nicht gemerkt. Oder sie haben es gemerkt und benutzen das, um uns ihre "Reform" schmackhaft zu machen. Ich weiß auch nicht was schlimmer ist. :-( --Anathema 13:07, 2. Feb 2004 (CET)
- Wenn du mal im Fernsehen die Serie "Der Landarzt" gesehen hast, oder auch "Praxis Bülowbogen", dann weißt du ungefähr was ein Hausarzt ist. Festgelegt ist das aber nirgendwo, das ist nur so ein Gefühl. Das Gegenteil zum Hausarzt ist der Chirurg, der immer sofort operiert. ;-) --Anathema 13:12, 2. Feb 2004 (CET)
Zu diesem "richtiger: Kassengebühr" - das stammt von den KVen. IMO wäre richtig: Zuzahlung für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung. -- JensMueller 10:30, 3. Apr 2004 (CEST)
- So - bitte Beleg für "Kassennotopfer". Wer nennt das wo so? -- JensMueller 04:21, 11. Jul 2004 (CEST)
- Ich bin für die Streichung des "Kassennotopfers", auch aus diesem Artikel (und diversen anderen). Ein bisschen Humor schadet der Wikipedia nicht, aber "Kassennotopfer" ist kein guter Witz. Eine Kassennot kann ich nicht erkennen, vgl. die publizierten Gehälter einiger Krankenkassenvorstände. --RainerSti 07:12, 11. Jul 2004 (CEST)
- Scheiß IP-Terroristen :-( JensMueller 00:48, 8. Sep 2004 (CEST)
Hallo, Benutzer:Stern, Du hast unter ZIELE eingefügt: Ein wichtiges Ziel ist die Schaffung finanzieller Anreize, den Arzt nicht aufzusuchen. Hierdurch sollen Kosten gespart werden. Die höhere Hemmschwelle für Krankschreibungen soll damit einerseits das Blaumachen eindämmen und dadurch der gesamten Volkswirtschaft zugute kommen, andererseits insbesondere die Gesundheitskassen entlasten. Die Hemmschwelle für Krankschreibungen hat mMn nichts mit der Praxisgebühr zu tun. Die Krankschreibungen sind schon vor der Einführung dieser Gebühr auf ein historisches Tief gesunken. Grund ist wohl die Furcht vieler Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Die Krankenkassen werden dadurch allerdings nicht sonderlich entlastet, denn die Lohnfortzahlung trägt bei den meisten Arbeitnehmern zunächst (6 Wochen lang) der Arbeitgeber. Mein Vorschlag für diesen ganzen Absatz ist:
Ziele der Praxisgebühr sind:
- Finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro jährlich;
- Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit: bei Bagatellkrankheiten soll nicht gleich der Arzt aufgesucht werden;
- Reduzierung der "Selbstüberweisungen": die Versicherten sollen Fachärzte möglichst nur nach Überweisung durch den Hausarzt aufsuchen.
Gruß, --RainerSti 08:08, 5. Jul 2004 (CEST)
Bei einer Telefonbefragung von 3000 GKV-Versicherten im Mai 2004 haben 80 % angegeben, dass sie wegen der Praxisgebühr eine Überweisung verlangen würden, statt direkt zum Facharzt zu gehen. Acht Prozent der Versicherten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 3.000 Euro verzichteten wegen der Gebühr auf einen Arztbesuch oder verschoben ihn. Bei den Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkomen unter 1.000 Euro waren es dagegen 19 Prozent. (Deutsches Ärzteblatt vom 2.7.2004) --RainerSti 12:55, 5. Jul 2004 (CEST)
Liest das hier überhaupt jemand? Zur Praxisgebürh wollte ich nur sagen, dass ich keine gesetzliche Grundlage für Trennung der Erhebung von der vierteljährlichen Gebühr sehe. SGB V § 28 Abs. 2: "Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme eines an der ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers, die nicht auf Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag an den Leistungserbringer." SGB V § 51 S. 2: "Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben." Das sind die beiden Vorschriften, die zur Einziehung der Praxisgebühr ermächtigen. Wo bitte schön steht dort geschrieben, dass man für eine ärztliche und eine zahnärztliche Behandlung jeweils 10 EUR bezahlen muss? Nirgends! Jetzt fragt man sich natürlich, was dann das ganze soll und einem die Krankenkasse sagen, man soll die 10 EUR beim Zahnarzt extra begeleichen. Mit scheint es so, als wäre das nur auf das unterschiedliche Abrechnungssystem bei Ärzten und Zahnärtzen zurückzuführen, denn nur deshalb macht es Sinn die 10 EUR getrennt zu verlangen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber dennoch nicht.
- Frag doch mal bei der Patientenbeauftragten an und poste die Antwort. Oder besser: Guck mal in die Gesetzesmaterialien, vielleicht steht da ja schon, was der Gesetzgeber denn nun gemeint hat. JensMueller 00:48, 8. Sep 2004 (CEST)
Krankenstand
Hallo Benutzer:Stern, du schreibst gleich hinter der ersten Definition: Sie trug dazu bei, dass der Krankenstand in Deutschland erheblich sank, indem Moral Hazards vermieden wurden. Das ist eine Sei mutig, aber nicht konsensfähige oder gar belegbare Behauptung. Ob nicht viel mehr die Angst vor Kündigung die Krankschreibungen senkt, und das schon seit mehreren Jahren, also schon lange vor der Einführung der Gebühr? Moral Hazards werden durch die Praxisgebühr nicht vermieden, sondern bestenfalls bei einer (und nicht mal der stärksten) Gruppe der Beteiligten reduziert. Ob das die negativen Folgen aufwiegt, ist im Augenblick noch Ansichtssache. P.S. In Gesundheitssystem hast Du eine sinnähnliche Einfügung gemacht. Ich habe momentan nicht die Zeit, auch darauf zu antworten, deshalb nur kurz an dieser Stelle: ein kostenloses Gesundheitssystem gibt es meines Wissens nirgendwo. Gruß, --RainerSti 12:23, 14. Dez 2004 (CET)