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Auszahlungsplan

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Bei einem Auszahlungsplan kann sich der Anleger aus seinem Investmentvermögen, das in der Regel eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt).

Beispiele

Mit Kapitalverzehr:

  • Kapital = 50.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, monatliche Entnahme = 500 € jewils zum 1. des Monats. Das Kapital ist nach 10 Jahren 7 Monaten aufgebraucht, es besteht ein Restguthaben von 331,19 €.
  • Kapital = 80.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, monatliche Entnahme = 500 € jewils zum 1. des Monats. Das Kapital ist nach 21 Jahren 6 Monaten aufgebraucht, es besteht ein Restguthaben von 212,82 €.

Ohne Kapitalverzehr:

  • Kapital = 50.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, jährliche Entnahme = 2.380,95 € jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres. Das Kapital verzehrt sich nicht, sondern bleinbt in voller Höhe bestehen.
  • Kapital = 80.000 €, jährliche Verzinsung 5,00 %, jährliche Entnahme = 3.809,52 € jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres. Das Kapital verzehrt sich nicht, sondern bleinbt in voller Höhe bestehen.


Bei der Entnahme bleiben etwaige steuerliche Auswirkungen unberücksichtigt. Je nach Einkommenssituation und Freibeträgen muss die monatliche bzw. jährliche Entnahme versteuert werden.

Siehe auch