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Vergatterung

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Der Soldat, der Wachdienst schiebt, wird durch die Vergatterung aus seinem momentanen Unterstellungsverhältnis herausgelöst und für die Dauer des Wachdienstes den Wachvorgesetzten unterstellt.

Jeder Wachsoldat ist "Vorgesetzter im besonderem Aufgabenbereich" und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten, die in seinem Aufgabenbereich Dienst tun und nicht seine Wachvorgesetzten sind.

Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr