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Bundeskanzler (Deutschland)

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Dieser Artikel bezieht sich auf die Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes siehe Bundeskanzler (Norddeutscher Bund).

Der deutsche Bundeskanzler führt den Vorsitz in der Bundesregierung. Derzeitiger Bundeskanzler ist der SPD-Politiker Gerhard Schröder.

Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. Er hat nach Artikel 65 des Grundgesetzes (GG) die Richtlinienkompetenz und bestimmt die Eckwerte, an denen die Bundesminister die Leitung ihrer Ministerien ausrichten müssen.

Anforderungen an die Person

Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des Bundestags noch einer politischen Partei sein, allerdings muss er das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit darf er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden noch einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben, kein Unternehmen leiten und nicht ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Gewinn orientierten Unternehmens angehören (Art. 66 GG). Vorlage:Zeitleiste Deutsche Bundeskanzler

Wahl

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne vorherige Aussprache mit absoluter Mehrheit der Sitze (Kanzlermehrheit, Art. 63 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG). Die Wahl findet statt, falls das Amt vakant ist (Zusammentritt eines neuen Bundestages, Tod, Rücktritt oder Amtsunfähigkeit des Bundeskanzlers).

Gelingt die Wahl im ersten Wahlgang nicht, so hat der Bundestag zwei Wochen Zeit mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler zu wählen (Art. 63 Abs. 3 GG). Sollte auch in dieser Zeit niemand gewählt werden, findet unverzüglich ein Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann (Art. 63 Abs. 4 Satz 1 GG). Der Bundespräsident muss einen mit absoluter Mehrheit Gewählten innerhalb von sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen, einen mit relativer Mehrheit Gewählten kann er innerhalb von sieben Tagen ernennen oder gemäß Art. 63 Abs. 4 Satz 2 und 3 GG den Bundestag auflösen - die Entscheidung darüber steht ihm theoretisch frei.

Nach der Wahl wird der Bundeskanzler vom Bundespräsidenten ernannt und anschließend im Plenum des Bundestages durch den Bundestagspräsidenten vereidigt (Art. 63 Abs. 2 Satz 2, Art. 64 Abs. 2 und Art. 56 GG).

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen (Art. 64 Abs. 1 GG). Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie laut Art. 62 GG die Bundesregierung.

Der Bundeskanzler kann in Deutschland nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum (Art 67 Abs. 1 GG) gestürzt werden oder seinerseits die Vertrauensfrage stellen (Art. 68 Abs. 1 GG).

Sonstiges

Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar

Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, über die sonst der Verteidigungsminister verfügt.

Im Etat des Bundeskanzleramtes ist auch der Etat des Bundesnachrichtendienstes enthalten. Dieser wird aus Geheimhaltungsgründen nicht näher erläutert, sondern nur als Gesamtsumme veranschlagt.

Deutsche Bundeskanzler seit 1949

Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Nr. Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei
1 Konrad Adenauer 15. September 1949 15. Oktober 1963 CDU
2 Ludwig Erhard 16. Oktober 1963 30. November 1966 CDU
3 Kurt Georg Kiesinger 1. Dezember 1966 20. Oktober 1969 CDU
4 Willy Brandt 21. Oktober 1969 7. Mai 1974 SPD
5 Helmut Schmidt 16. Mai 1974 1. Oktober 1982 SPD
6 Helmut Kohl 1. Oktober 1982 26. Oktober 1998 CDU
7 Gerhard Schröder 27. Oktober 1998 SPD

Das Amt des Bundeskanzlers endet mit seinem Tod, seiner Amtsunfähigkeit, seinem Rücktritt oder dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. In den beiden letzten Fällen übt der Bundeskanzler in der Regel auf Ersuchen des Bundespräsidenten nach Artikel 69 des Grundgesetzes das Amt des Bundeskanzlers bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiter aus. Einzig nach dem Rücktritt von Willy Brandt wurde dieser von Bundespräsident Heinemann nicht dementsprechend ersucht; vielmehr war der soeben entlassene Vizekanzler Walter Scheel für die Zeit vom 7. bis 16. Mai 1974 kommissarischer Bundeskanzler.
Dementsprechend war Konrad Adenauer in der Zeit vom 6. bis 9. Oktober 1953, vom 15. bis 22. Oktober 1957, vom 17. Oktober bis 7. November 1961 und vom 15. bis 16. Oktober 1963, Ludwig Erhard in der Zeit vom 19. bis 20. Oktober 1965 und vom 30. November bis 1. Dezember 1966, Kurt Georg Kiesinger in der Zeit vom 20. bis 21. Oktober 1969, Willy Brandt in der Zeit vom 13. bis 14. Dezember 1972, Helmut Schmidt in der Zeit vom 14. bis 15. Dezember 1976 und vom 4. bis 5. November 1980 (sowie - unklar - am 1. Oktober 1982), Helmut Kohl am 29. März 1983 (einige Stunden), in der Zeit vom 18. Februar bis 11. März 1987, vom 20. Dezember 1990 bis 17. Januar 1991, vom 10. bis 15. November 1994 und vom 26. bis 27. Oktober 1998 sowie Gerhard Schröder in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 2002 formal nur jeweils amtierender Bundeskanzler.

Siehe auch