Zum Inhalt springen

Prümer Urbar

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. November 2004 um 14:25 Uhr durch 80.131.73.134 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Im Prümer Urbar, einem Güterverzeichnis des Benediktinerklosters Prüm in der Eifel, wurden im Jahre 893 alle Rechte und Einkünfte aus den zahlreichen Besitzungen des Klosters dokumentiert.

Das Original - es entstand unter Abt Regino von Prüm - ist nicht überliefert. 1222 fertigte der Exabt Caesarius von Milendonk eine Abschrift an, die er mit eigenhändigen Ergänzungen und Kommentaren versehen hat. Diese Bearbeitung ist erhalten im Landeshauptarchiv Koblenz.

Literatur

  • Das Prümer Urbar, hrsg. von Ingo Schwab (= Rheinische Urbare 5), Düsseldorf 1983 (maßgebliche Ausgabe)
  • Das Prümer Urbar übersetzt und kommentiert von Nikolaus Nösges, in: "anno verbi incarnati DCCCXCIII conscriptum". Im Jahre des Herrn 893 geschrieben. 1100 Jahre Prümer Urbar. Festschrift, hrsg. von Reiner Nolden, Trier 1993, S. 17-115 (Übersetzung)
  • D. Hägermann, Eine Grundherrschaft des 13. Jahrhunderts im Spiegel des Frühmittelalters. Caesarius von Prüm und seine kommentierte Abschrift des Urbars von 893. Rhein. Vierteljahresbl. 45, 1981, 1-34.

Siehe auch

Liber annalium iurium (Güter des Erzbistums Trier)