Unfallersatztarif
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Wenn in der Bundesrepublik Deutschland nach einem Verkehrsunfall vom Geschädigten ein Mietwagen angemietet wird, rechnen die Autovermieter gegenüber Versicherern meist zu einem so genannten Unfallersatztarif ab. Dieser liegt oftmals doppelt so hoch wie der Mietpreis zu Bedingungen des freien Geschäfts kosten würde. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.10.2004 (Quelle: [1]) festgestellt, daß Mietkosten zu Unfallersatztarifen nicht immer von den Versicherern voll zu übernehmen sind. Dies kann auch für unverschuldet Geschädigte bedeuten, daß Sie einen Teil der Mietwagenkosten selbst tragen müssen. Aus diesem Grund stehen diese Abrechnungspraktiken inzwischen auch sehr in der Kritik.