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Rechtsperson

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Rechtsperson oder Rechtssubjekt ist in Deutschland eine Person, die rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Adressat von Pflichten sein kann. Sie ist entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person. Nicht jede Rechtsform ist notwendigerweise auch eine eigene Rechtsperson. So sind Personenvereinigungen, GbR, OHG und KG. lediglich teilrechtsfähig nach § 124 HGB.

Siehe auch: Recht