Hyposensibilisierung
Bei einer Hyposensibilisierung (auch Desensibilisierung genannt) wird die Wirkung von Allergenen herabgesetzt. In der neueren Literatur wird dieser Begriff zunehmend durch den Begriff Spezifische Immuntherapie (SIT) ersetzt. Zu diesem Zweck gibt man einem Patienten, der unter Allergie leidet, zunächst in sehr geringer Menge die Allergene, auf die er reagiert. Die Dosis wird mit der Zeit gesteigert, damit sich das Immunsystem daran gewöhnen und Antikörper in immer größeren Mengen herstellen kann.
Die Hyposensibilisierungstherapie wird vor allem durchgeführt bei klinisch relevanten Sensibilisierungen gegenüber Gräserpollen (Roggenpollen), Birkenpollen (Haselpollen, Erlenpollen), Beifußpollen, Hausstaubmilben, Bienengift, Wespengift sowie evtl. Katzenhaaren. In Einzelfällen kann auch eine Hyposensibilisierung bei einer Allergie gegenüber Schimmelpilzsporen erforderlich werden.
Anwendung
Die fein in einer Lösung verteilten Allergene werden beispielsweise in das Fettgewebe der Haut gespritzt oder über die Schleimhäute unter der Zunge aufgenommen. Es ist auch möglich, sie zu essen, hierbei muss aber beachtet werden, dass die Allergene nicht durch die Zubereitung zerstört werden. Wenn es sich bei den Allergenen um hitzeempfindliche Eiweiße handelt, wie dies beispielsweise bei Blütenpollen der Fall ist, muss darauf Rücksicht genommen werden.
Risiken
Die Hyposensibilisierung birgt prinzipiell ein nicht unerhebliches Behandlungsrisiko, da die Behandlung darin besteht, den Patienten bewußt der allergieauslösenden Substanz auszusetzen. Bei einer versehentlichen Überdosierung besteht daher die Gefahr eines allergischen Schocks. Um dieser Gefahr vorzubeugen, erfolgt die ambulante Hyposensibilisierung in der Weise, dass der Patient nach der Injektion des Allergens für mindestens 30 Minuten unter ärztlicher Aufsicht verbleibt soll. Im Falle einer Überreaktion können dann entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Behandlungsdauer
Da die Dosis des bei der Hyposensibilisierung verabreichten Allergens aus Sicherheitsgründen nur sehr langsam gesteigert werden darf, handelt es sich immer um eine Behandlung, die über einen sehr langen Zeitraum erfolgt. Bei Pollenallergien geht man in der Regel von drei (bis fünf) Behandlungszyklen aus, so dass sich die gesamte Behandlungszeit über ebenso viele Jahre erstreckt. Ist nach dieser Zeit keine Besserung eingetreten, wird die Behandlung normalerweise nicht mehr weitergeführt, da erfahrungsgemäß mit einem verspätet einsetzenden Ansprechen auf die Therapie nicht gerechnet werden kann.
Behandlungszeitraum
Eine Hyposensibilisierung wird — sofern möglich — dann durchgeführt, wenn die natürliche Belastung durch das Allergen möglichst niedrig ist. Im Falle von Pollenallergien bedeutet dies beispielsweise, dass die Behandlungszyklen der Hyposensibilisierung in den Herbst und Winter gelegt werden, da in dieser Zeit kein Pollenflug stattfindet (= präsaisonale Therapie). Bei Allergien ohne saisonale Prägung (z.B. Hausstauballergien) ist diese Art der Verminderung des Behandlungsrisikos natürlich nicht möglich (= cosaisonale Therapie).
Alternativen
Falls die Durchführung einer Hyposensibilisierung nicht möglich ist (z.B. wegen individuell vorliegendem, nicht zu tolerierendem erhöhtem Risiko eines allergischen Schocks), verbleiben im wesentlichen folgende Möglichkeiten:
- Veränderung der Lebensumstände mit dem Ziel, dem Allergen nach Möglichkeit auszuweichen. Eine solche Veränderung kann z.B. in einem Berufswechsel bestehen (häufig im Falle von Bäckern mit Mehlstauballergie zu beobachten) oder im Umzug in eine Region, die eine andere Flora und damit ein anderes Pollenspektrum aufweist.
- Symptomdämpfende Behandlung mit Antihistaminika, die in Zeiten starker Allergenbelastung vom Patienten dauerhaft eingenommen werden müssen.