Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Hinweis über Urheberrechtverlezung (Zeitung kopiert von Wikipedia, nicht umgekehrt)
Ich weise darauf hin, dass in einem online artikel ganze Teile eines Wikipedia-Artikel kopiert wurden:
- onlinartikel von www.stol.it: [1]
- Auszug: Staublawinen oder auch Lockerschneelawinen bestehen aus lockerem Schnee und können Geschwindigkeiten von über 350 Kilometer pro Stunde erreichen. Sie entstehen meist dann, wenn große Schneemassen einen steilen Hang hinabstürzen und dabei weiteren Schnee aufnehmen. Meisten reißen sie punktförmig an, weshalb die Stirn der Lawine beständig höher wird.
- Wikipedia: Lawine
- text: Lockerschneelawinen oder Staublawinen entstehen, wenn eine große Schneemasse einen steilen Hang hinabstürzt und dabei weiteren Schnee aufnimmt. Sie reißen punktförmig an und die Stirn der Lawine wird beständig höher.
--Tomi 11:12, 12. Okt. 2007 (CEST)
PS: ich ahne, dass diese nicht die richtige Seite für so ein Hinweis ist, aber, falls es eine "richtige" Seite gibt, wo ist sie? Wie findet sie Otto-Normalverbraucher?
Otto Normalverbraucher liest sich erst einmal durch, was oben im Kopf dieser Seite steht. Dann sieht er bei auch nur einer Spur von Intelligenz, dass die Seite über die Weiternutzung relevant ist. Und da steht dann auch der richtige Link --134.130.68.65 15:22, 12. Okt. 2007 (CEST)
- Schlecht gelaunt, Histo? -- ChaDDy 15:29, 12. Okt. 2007 (CEST)
- isdochwahr --80.132.134.168 00:45, 15. Okt. 2007 (CEST)
neuer Experte in der Runde
Da wir nun einen neuen Experten in Fragen Urheberrecht hier haben, der meint, die Entscheidungen von Histo, Steschke und mir korrigieren zu müssen, überlasse ich dieses umstrittene Feld gern seiner Herrlichkeit. Viel Spaß in diesem Schlachtfeld. In Zukunft ohne mich. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 03:02, 13. Okt. 2007 (CEST)
- Jedes Mal, wenn dir was nicht passt, beschaffst du dir via IRC oder irgendwelchen Diskussionsseiten erstmal Verstärkung, natürlich nicht, ohne deinen Gegenüber erstmal durch den Kakao zu ziehen („neuer Experte in der Runde“). Das ist ein so lächerliches Verhalten. Wenn sich hier jemand selbstherrlich aufführt, dann bist wohl du es, der im Bereich Bilder „nach Gutsherrenart“ schaltet und waltet, mit Buzzwords um sich wirft und sich dabei auf Leute beruft, in deren Schuhe er nicht passt. --Polarlys 09:12, 13. Okt. 2007 (CEST)
- Wie schön, dass wir Admin es jedesmal schaffen, ohne PA und Revertwars über Sachfragen zu diskutieren. Ich habe mich immer gefragt, ob unsere Haustrolle ihr Revert- und Pöbelverhalten abgeschaut haben. --sугсго.PEDIA 10:02, 13. Okt. 2007 (CEST)
Sorry, Ralf, aber auch ich finde diese Regelung etwas unglücklich. Ich habe sogar kürzlich mal das selbe wie Polarlys getan (wurde aber von jemand anderem wieder revertet und einen Revertwar wollte ich nicht). Ich, finde, da besteht schon noch mal die Notwendigkeit einer Diskussion. -- ChaDDy 14:59, 13. Okt. 2007 (CEST)
- Der Passus mit den "meisten Kriegsteilnehmern verstorben" ist sowieso Gelaber. Als würden sämtliche Soldaten mit Pickel auf dem Helm (oder ohne) ihre Kamera mit dabei haben. Hier geht es doch um die Werke von Kriegsfotografen und die sind meistens renommiert, ihre Daten doch noch feststellbar.
- Zum anderen hat Historiograf mit dem Hinweis Recht, dass es für soweit zurückliegende Fotos noch nie einen Prozess wegen Urheberrechtsverletzung gegeben hat. Das ist aber eine andere Argumentationsschiene. –– Simplicius ☺ 23:24, 13. Okt. 2007 (CEST)
Diese Weltkriegs-Regelung hat bisher tadellos funktioniert, ich sehe überhaupt keinen Grund für eine erneute Diskussion. Wie Simplicius zutreffend feststellte, habe ich schon des öfteren darauf hingewiesen, dass aus der Zeit vor ca. 1930 keinerlei Prozesse/Rechtsfälle bekannt geworden sind. Unsere n-100-Regelung ist ein Akt pragmatischer Vernunft, zumal wir bei anonymen Werken angesichts von Beweisproblemen längst nicht die mögliche Frist ausschöpfen. Ich bedaure es, dass Polarlys zunehmend auch hier aktiv ist, nachdem sein Wirken auf Commons bereits des öfteren Anlass zu bildrechtlichen Beanstandungen gab. Mit Dogmatismus und URV-Paranoia ist für freie Inhalte nichts gewonnen. --84.60.220.149 16:33, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Daß noch keine Prozesse bekannt sind, heißt nicht, daß sie niemals geführt werden/wurden. Die meisten (auch offensichtlichen) URV-Bilder könnten wir hier vermutlich stehen lassen, ohne daß prozessiert wird. Aber deswegen ein Risiko eingehen? --Noddy 14:49, 17. Okt. 2007 (CEST)
Lizenzbausteine bei Panoramafreiheit von 2D
Ich habe dieses Thema schon mehrmals angesprochen, aber immer wieder widersprüchliche Sachen gehört. Daher jetzt eine Frage:
In einer deutschen Stadt steht ein Schloss. Vor dem Schloss an der Straße ist eine Tafel, auf der über das Schloss informiert wird und auf der auch Bilder sind. Nun gibt es irgendwo im Internet (z. B. auf der Website der Stadt) ein Foto des Schlosses, auf dem auch die Tafel zu sehen ist. Das Foto steht nicht unter einer freien Lizenz. Die Auflösung ist aber so hoch, dass man die Tafel vergrößern und alles herum wegschneiden kann. Darf man dann das zugeschnittene Bild mit einem Panoramafreiheitsbaustein hochladen, da 2D Reproduktionen nicht schutzfähig sind? --Jarlhelm 00:40, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Das Lichtbild als solches ist geschützt. Nur wenn es von Anfang an lediglich eine 2-D-Repro gewesen wäre, hätte es keinen Lichtbildschutz genossen. So aber isses schon ein Lichtbild, da hilft auch keine Bearbeitung mehr.--sугсго.PEDIA 11:53, 14. Okt. 2007 (CEST)
Ich seh das anders. Alles, was 2-D-Vorlage ist, hat nicht das für ein Lichtbild erforderliche Mindestmaß an geistiger Tätigkeit, es darf also aus einem geschützten Lichtbild als nicht-geschützter Teil ausgeschnitten werden. Wir sind bisher auch so verfahren. Zur Beweissicherung, dass die Panoramafreiheit gilt, kann ja ein Link auf das Lichtbild angegeben werden --84.60.220.149 16:23, 14. Okt. 2007 (CEST)
Zitate in Heinrich Lützeler
In Heinrich Lützeler befindet sich der Abschnitt Kommunalpolitisches Engagement, der fast ausschließlich aus einem umfangreichen Zitat eines Zeitungsartikels besteht (ca. 3000 Zeichen). Ich bin mir nicht sicher, ob das in diesem Umfang noch durch das Zitatrecht gedeckt ist. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich darum den Artikel auf den Versionslöschungen einzutragen, betroffen sind alle Versionen ab 10:32, 24. Nov. 2006. --jergen ? 11:11, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, das ist zu viel. Ich kümmere mich darum. -- ChaDDy 15:03, 14. Okt. 2007 (CEST)
Oranier-Aufmarsch in Belfast, Juli 2007
Hallo, ich habe eben dieses gar nicht mal so üble Foto von einer der typischen protestantischen Paraden in Nordirland auf der en-WP entdeckt: en:Image:Lodgeparade.JPG, das ich gut für einen Artikel gebrauchen könnte, an dem ich aktuell werkele. Neu ist mir allerdings die Creative Commons 3.0-Lizenz, unter der die originale Abbildung steht. Was bedeutet das für die Nutzung in der de-WP? Danke im voraus für eine Auskunft, --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 15:40, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Das ist die derzeit neueste Version der Creative-Commons-Lizenz. Die ist hier natürlich auch erlaubt:
{{Bild-CC-by-sa/3.0}}
-- ChaDDy 15:44, 14. Okt. 2007 (CEST)- Okay, danke für die schnelle Antwort, Chaddy! Auch der Copyright-Vermerk der Fotografin in der Dateibeschreibung ist demnach weiterhin unproblematisch? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 15:49, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Ja, auch bei der CC-Lizenz und der GFDL und allen anderen freien Lizenzen (bis auf PD bzw. gemeinfrei) hat der Autor das Urheberrecht an seinem Werk. Die Lizenzen regeln ja nur, inwiefern die Datein dann genutzt werden dürfen. -- ChaDDy 16:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Das einzige Problem an dem Bild ist, dass nicht eindetig ist, dass der Uploader en:User:Helenalex auch der Urheber (Helen Robinson) ist. Ich habe den Uploader aber mal auf seiner Diskseite angesprochen. Das Problem klärt sich also hoffentlich bald. -- ChaDDy 16:36, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Ist das Problem so gravierend, dass Du vom Hochladen zum jetzigen Zeitpunkt noch abraten würdest, oder eher ein kleineres Detail, das man auch nach der Antwort auf en nachreichen kann? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:17, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Ich würde erst mal warten. -- ChaDDy 21:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
- OK, so be it. Danke Dir nochmals! --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:30, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Das Problem ist geklärt, du kannst das Bild hochladen (noch besser auf Commons). -- ChaDDy 15:27, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Yo, Chaddy, mach ich im Lauf des Abends. --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 20:54, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Das Problem ist geklärt, du kannst das Bild hochladen (noch besser auf Commons). -- ChaDDy 15:27, 16. Okt. 2007 (CEST)
- OK, so be it. Danke Dir nochmals! --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:30, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Ich würde erst mal warten. -- ChaDDy 21:28, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Ist das Problem so gravierend, dass Du vom Hochladen zum jetzigen Zeitpunkt noch abraten würdest, oder eher ein kleineres Detail, das man auch nach der Antwort auf en nachreichen kann? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 21:17, 14. Okt. 2007 (CEST)
- Okay, danke für die schnelle Antwort, Chaddy! Auch der Copyright-Vermerk der Fotografin in der Dateibeschreibung ist demnach weiterhin unproblematisch? --Rainer Lewalter Kommando Das Ende vom Lied 15:49, 14. Okt. 2007 (CEST)
Die Einleitung hier ist doch Quatsch, oder? Man muss lediglich die Skulptur selbst fotografieren und schon passt es, glaube ich. Oder hat das was mit dem italienischen Urheberrecht zu tun? --Flominator 22:19, 14. Okt. 2007 (CEST)
nein, das ist in der tat völliger humbug. da hat jemand Panoramafreiheit nicht kapiert. der künstler ist über 70 jahre tot, seine werke liegen alle vor 1923 (usa!), also alles OK --80.132.134.168 00:43, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Ich kanns konkretisieren. Es zähltn nicht das Alter der Skulptur, sondern das der Fotographie (wurde mir so erklärt und stimmt wohl auch). Es gibt weder auf Commons, noch mir zugänglich im Internet ein Bild, das hier verwendet werden kann. Deshalb ist es eine andere Frage als bei zweidimensionalen Werken eines Künstlers. Das hätten wir bei einer direkten Frage, aber auch schneller klären können. Mir wäre der Beitrag hier fast durchgegangen. Gruß Julius1990 20:12, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Das heisst nur, dass wir keine Fotos aus dem Netz klauen dürfen, da ist nichts besonderes dran. Die "Ausnahme" ist hier eher die Reproduktion der zweidimensionalen Gemälde. Wenn also einer von uns selbst eine solche Skulptur fotografiert und entsprechend lizenziert passt alles. Die momentane Beschreibung, die sich wie "Fotos von Skulpturen gehen grundsätzlich nicht" liest, halte ich für irreführend. Der Abschnitt sollte imho entfernt werden.--Wiggum 20:28, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Nein Julius. Der Urheber der Skulptur ist seit über 70 Jahren tod. Damit ist das Urheberrecht an der Skulptur erlöscht. Die Panoramafreiheit ist eine Sonderregelung, die die Abbildung von urheberrechtlich geschützten Werken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da die Skulptur aber gar nicht mehr geschützt ist, ist die Panoramafreiheit hier auch nicht anwendbar, denn die Skulptur ist nun gemeinfrei. Das Alter des Lichtbildes ist nur dann von Interesse, wenn der Urheber (also der Fotograf) das Bild nicht unter eine freie Lizenz gestellt hat. Wenn man aber selbst Fotograf ist, ist das auch wieder egal. -- ChaDDy 20:27, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Ok, da besitze ich nicht eure Kompetenz. Da wir aber momentan keine Skulpturenbilder zur Verfügung haben möchte ich aber per Referenz wie momentan auf zwei Verweisen. Habt ihr da einen Textvorschlag der ok ist? Oder irgendetwas anderes zum Verweis auf die Links, der den Leser nicht mit der Frage zurück lässt, warum sie (momentan) erst über diesen Umweg zu erreichen ist. In Demut grüßt Julius1990 20:34, 15. Okt. 2007 (CEST) PS: Legt auch ruhig selbst Hand an um meinen Murks zu korrigieren.
- Du könntest ja schreiben, dass der WP derzeit keine Bilder der Skulpturen unter freier Lizenz zur Verfügung stehen und den Suchenden enstprechend auf die Weblinks verweisen.--Wiggum 20:36, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Ok, da besitze ich nicht eure Kompetenz. Da wir aber momentan keine Skulpturenbilder zur Verfügung haben möchte ich aber per Referenz wie momentan auf zwei Verweisen. Habt ihr da einen Textvorschlag der ok ist? Oder irgendetwas anderes zum Verweis auf die Links, der den Leser nicht mit der Frage zurück lässt, warum sie (momentan) erst über diesen Umweg zu erreichen ist. In Demut grüßt Julius1990 20:34, 15. Okt. 2007 (CEST) PS: Legt auch ruhig selbst Hand an um meinen Murks zu korrigieren.
- Klingt gut und so einfach, dass ich mich fast schon frage, warum mir das nicht eher eingefallen ist. Bäume und Wald würde ich sagen. Auf jeden Fall danke, dass ihr mir da weitergeholfen habt. Gruß Julius1990 20:40, 15. Okt. 2007 (CEST)
Schöpfungshöhe bei metrologischen/geologischen Daten
Ich würde gerne die Jahresniederschlagslinien und das Einzugsgebiet von der Grafik auf Seite 2 (erste Seite in PDF) PDF auf ein Satellitenbild des Gebiets übertragen, das selbst Public Domain ist (NASA Landsat7). Darf ich das oder sind die Niederschlagslinien und das Einzugsgebiet irgendwie geschützt? Danke, --HS 23:25, 14. Okt. 2007 (CEST)
Nein, sehe ich nicht als geschützt an --80.132.134.168 00:43, 15. Okt. 2007 (CEST)
Az.: 308 O 245/07
"Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 24.08.2007 (Az.: 308 O 245/07) zu der Frage Stellung genommen, wie mit rechtswidrigen Bilder-Uploads in Foren umzugehen ist." [2] [3] -- 172.178.95.9 07:30, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Das ist natürlich nicht besonders gut für die Foundation. Da wir uns ja auf das Schutzlandprinzip berufen und deshalb bei uns deutsches Recht anwenden, wird das auch für die Foundation zumindest in de-WP interessant. Allerdings, wie sieht das im US-Recht aus? Die Foundation könnte sich ja auf US-Recht berufen, um das zu umgehen. Dann müssen wir aber alle hier in de-WP US-Recht anwenden. Was das für Folgen hat, wurde ja schon mehrmals verdeutlicht. Interessant ist an dem Urteil ja vor allem „Selbst ein unverzügliches Tätigwerden des Portalbetreibers befreie diesen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Übernahme der für die “Kenntnisverschaffung” durch den Rechteinhaber angefallenen Anwaltskosten“ [4]. Allerdings muss siich diese Rechtssprechung auch erst mal durchsetzen, also vorauseilender Gehorsam wäre wohl fehl am Platz. -- ChaDDy 15:15, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Das beweist nur, dass Deutschland als Ansiedlungsort für Betreiber von Websites mit user-generated content völlig ungeeignet ist. sebmol ? ! 15:22, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Das beweisst, dass es auch LG-Richter gibt, die BGH-Judikatur nicht auf ihre Sachverhalte zu übertragen in der Lage sind.--sугсго.PEDIA 20:00, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Wie werde ich die Bissspuren im Schreibtisch wieder los? Ich bin Laie, und das Telemediengesetz bzw. das alte, fast identische Teledienstegesetz ist eins der wenigen Gesetze, von dem ich dachte, dass ich es verstehe. Man kann nur hoffen, dass der Beklagte in diesem Fall bis zu einer höheren Instanz durchhält, die Gesetze lesen kann. --Dapeteばか 21:07, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Jungs, ganz ruhig bleiben, der Standort D bleibt auch für Websites mit user-generated-content attraktiv. Zwar glaubt das LG HH, es sei im Einklang mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtssprechung, da irrt es aber ganz gewaltig. Also: Berufung einlegen und vor dem OLG die Sache für die Gegenseite richtig teuer machen. --Mogelzahn 21:51, 15. Okt. 2007 (CEST)
Linzenzrechte - woher weiß ich welche??
Anbei die Seiten der Bilder, die ich für meinen Wiki-Artikel zum "Balzer Herrgott" übernehmen möchte: http://www.baumwunder.de/informationen/balzer-herrgott.html
Welche Urheberrechte gelten denn da?? Die erste "Quelle" ist eine Schautafel, die neben der besagten Christusfigur steht, und die zweite kommt - so der Autor der Website - aus dem Dorfmuseum von Gütenbach.
Danke und Gruß Neptuna --Neptuna 16:12, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Dafür gilt: Du darfst keine fremden Bilder übernehmen. --Fb78 ☼ 16:30, 15. Okt. 2007 (CEST)
Übertrag von gelöschten Artikeln in das Stargate-Wiki
Hallo, nach der Löschung zweier Artikel wurde der Vorschlag zur Verschiebung in das Stargate-Wiki angenommen. Nun stoße ich auf das Problem Lizenz. Sehe ich das richtig, dass es nicht möglich ist, einen hier gelöschten Artikel unter den gegebenen Bedingungen dorthin zu übertragen? Die Lizenzbedingungen finden sich hier, die Anfrage hier. Danke und Grüße --AT talk 19:48, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Ist nich tmit der GFDL vereinbar, die haben eine NC-Lizenz.--sугсго.PEDIA 19:57, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Gehen würde das schon, die Artikel stünden dann dort eben unter GFDL und nicht unter NC-Lizenz. Die Frage ist eher, ob die SG-Wiki-Betreiber solche "Fremdkörper" wollen. Theoretisch könnten wir hier ja auch NC/ND-Beiträge aufnehmen, wir wollen aber nicht.--Wiggum 20:03, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Sehe ich auch so. Vielen Dank. Grüße --AT talk 10:03, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Gehen würde das schon, die Artikel stünden dann dort eben unter GFDL und nicht unter NC-Lizenz. Die Frage ist eher, ob die SG-Wiki-Betreiber solche "Fremdkörper" wollen. Theoretisch könnten wir hier ja auch NC/ND-Beiträge aufnehmen, wir wollen aber nicht.--Wiggum 20:03, 15. Okt. 2007 (CEST)
Ist das noch zulässig?
Hallo, ich habe gestern begonnen, die Texte unter Carl Wunsch#Klimawandel zu übersetzen - allerdings kommen mir langsam erhebliche Zweifel, ob wir die Texte überhaupt so verwenden dürfen. Ist das noch vom Zitatrecht gedeckt? --Simon-Martin 08:41, 16. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde sagen: Klare URV. Das Zitatrecht greift nicht, da nichts erläutert wird (und das Zitat ja sogar länger als der restliche WP-Artikel ist). --AndreasPraefcke ¿! 10:11, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Hab's entfernt (Hoffe, da ist keine Versionslöschung nötig???). Ansonsten stmmte das übrigens wörtlich aus der en-WP, was alleine schon kritisch ist :-( --Simon-Martin 14:33, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Doch, da ist eine Versionslöschung nötig. -- ChaDDy 14:50, 16. Okt. 2007 (CEST)
Wappen von Ortsgemeinden
Hallo,
habe die Frage hier bereits an anderer Stelle gestellt, möchte sie aber gerne hier (wenn / soweit möglich) noch "juristisch" vertiefen.
Ich war bisher der Meinung, Gemeindewappen dürften NUR mit Genehmigung / Freigabe der entsprechenden Ortsgemeinde verwendet werden. Zwecks einer solchen Verwendung z.B. im Briefkopf unseres Vereins (Maifelder-Aero-Club / UL-Flugplatz Naunheim) und auf dem Seitenleitwerk eines unserer UL-Flugzeuge erbat und erhielt ich auch freundlicher Weise (und auch spontan) diese Erlaubnis des Bürgermeisters (in diesem speziellem Fall: Ortsgemeinde Naunheim). Insofern ist die Sache wohl klar.
In einer Tourist-Information unseres Vereins im Internet (ist derzeit noch nicht komplett auf dem Server) sollen nun ebenfalls Gemeinde-Wappen bei den einzelnen Orten mit verwendet werden (siehe z.B.: http://www.welling.maifeldforum.de/), ohne hierbei den Eindruck einer offiziellen Seite der Verwaltung erwecken zu wollen. Für die anderen Maifeldorte entsprechend.
Erst hier bei WIKI bin ich (auf zahlreichen Seiten zu diesem Thema) darauf aufmerksam geworden, das hierbei ggf. / in der Regel die "Gemeinfrei (heit)" herscht. In der darauf folgenden Diskussion konnte z.B. geklärt werden, ich zitiere hier mal die für mich wichtige Schlüsselantwort von A-4-E:
"Der Haken daran ist, das du zwischen Urheberrecht und ich sag mal "Markenrecht" unterscheiden musst. Die Wappen sind Urheberrechtlich nicht geschützt, das heißt aber trotzdem nicht, dass du eine private Webseite gestallten darfst, die durch die großzügige Verwendung von Wappnen den Anschein erweckt es sei etwas offizielles."
Mit wenigen Worten einfach und gut erklärt. Klar - die Seite auf denen das Wappen eingesetzt wird, darf nicht den Eindruck erwecken, es wäre eine Seite der Verwaltung. Demnach wäre dem eigentlich nichts hinzu zu fügen. - Aber: Wir (der Maifelder-Aero-Club) rechnen (bzw. erwarten) auch in dieser Sache mit juristischen Schritten unserer Bürgermeisterin gegen unser Vorhaben.
Könnte bitte daher hier noch jemand einen "juristischen" Beitrag / Erläuterung / Anmerkung leisten ? Bin für jeden erdenklichen Hinweis dankbar.
Herzlichen Dank vorab, --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST) --Horst 10:12, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Du darfst das Wappen nicht "führen". Mehr kann Dir hier keiner sagen, denn es gilt das Rechtsberatungsgesetz. Du musst Dich wohl oder übel an einen Anwalt wenden (gibt's vielleicht einen im Aero-Club?) --AndreasPraefcke ¿! 10:36, 16. Okt. 2007 (CEST)
- einige Gebietskörperschaften haben Alternativ-Zeichen (sehen den Wappen teils sehr ähnlich) eingeführt. Diese dürfen geführt werden, soweit man damit die Zugehörigkeit zu dieser zeigen möchte. Ruf doch mal im Rathaus an.--sугсго.PEDIA 10:42, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Rechtlich gibt hier drei Aspekte:
- Schöpfungshöhe
- Namensrecht
- Amtliche Bekanntmachungen
- Eine Theorie dazu gibt es in der Wikipedia, ob sie stimmt, ist eine andere Frage.
- In der Praxis ist es wirklich das Beste, die zweite Fassung der Gemeinde für repräsentative Zwecke zu verwenden, wenn es so eine gibt. –– Simplicius ☺ 10:54, 16. Okt. 2007 (CEST)
Wir dürfen nicht rechtsberaten (gilt auch für die Kollegen AndreasPraefcke, sугсго und Simplicius). -- ChaDDy 14:13, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Genau das habe ich auch geschrieben. Und wir dürfen hier aber vorher die Antworten lesen, bevor wir über sie rumstänkern. Gilt auch für Kollegen Chaddy. --AndreasPraefcke ¿! 15:24, 16. Okt. 2007 (CEST)

- Die Frage nach der Schöpfungshöhe finde ich gar nicht so einfach. Man kann ja sagen, eigentlich gilt nur die Blasonierung in der Wappensatzung einer Gemeinde, also der Text in Worten, und das ist nicht viel Schöpferisches dran. Zusätzlich ist die Blasonierung meist noch hunderte Jahre alt.
- Gemeinden in BW dürfte das nicht betreffen, da sie erst seit 1956 das Recht haben, ein Wappen zu führen. Auch beschäftigt man immer wieder Künstler mit der Gestaltung (in NRW zum Beispiel Wolfgang Pagenstecher), und diese Entwürfe sind dann, wenn man sie nur unter dem Aspekt der Fristen betrachtet, heikel.
- In der Wikipedia wird dann mit dann argumentiert, ein Amtliches Werk führe zur Gemeinfreiheit. Allerdings sieht diese Regelung gar nicht vor, dass man eine Abbildung da einfach herausschneiden kann. Man müsste also die ganze Bekanntmachung veröffentlichen.
- Stress kann man in jedem Falle bekommen wegen namensähnlichen Gebrauchs. Das hat mal eine Zeitung in Düsseldorf zu spüren bekommen, die das im Kopf ihres Titelblatts verwendete. Hier geht es auch um Düsseldorf: BGH [5].
- Allgemein kann man auch mal auf die Gemeindeordnung von BW [6] schauen. Vielleicht gibt es auch noch eine spezielle Verordnung, die sich mit der Handhabung beschäftigt.
- Alles Gute –– Simplicius ☺ 15:52, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Na, wenn die Zeitung das im Kopf führt, ist das ja auch ein Rechtsverstoss. @AndreasPraefcke: Tschuldige, da hab ich wohl deinen Beitrag nicht zu Ende gelesen. -- ChaDDy 16:12, 16. Okt. 2007 (CEST)
Au weia !!! - Aber erst mal: Hallo zusammen und herzlichen Dank für Eure Mühe. Das Problem scheint ja wohl doch etwas größer, als zunächst angenommen - stöhn. Verbotene Rechtsberatung ? Aber hier wird (fühlt sich) doch niemand "beraten". Es geht doch hier, wenn überhaupt, nur um Fachsimpeleien zu einem allgemeinem Problem anhand eines X-beliebigen Beispiels. Auf eventuelle, allgemeine Tipps / Hinweise o.ä., hat ja wohl hier auch niemand irgendeinen Rechtsanspruch - oder ? - Allerdings: Wozu wäre dann diese Seite überhaupt da ? Aber lassen wir das, zur Sache:
Wir haben z.B. unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung#Urheberrecht" und dann: "Verwendung -" und "Führen des Wappens" einerseits den Hinweis: "Das Recht zum Führen des Wappens liegt ausschließlich beim Rechteinhaber des Namens, der Gemeinde, der Stadt ..." etc.. Und andererseits wieder unter "Urheberrecht" auf der selben Seite: "Grundsätzlich sind Wappen als amtliches Werk gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. (siehe Amtliches Wappen)." ! Beist sich da nicht die Katze in den Schwanz ?
Ach ja, kennt Ihr eigentlich meine tolle Addy: aerodrom@t-online.de - grins ?
Mir kam hierbei aber noch ein völlig anderer Gedanke: Bei WIKI unter: "http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Wappen_im_Landkreis_Mayen-Koblenz" sind z.B. alle Wappen der VG-Maifeld veröffentlicht. Wenn ich die dortigen "Licensings" richtig deute, wurden diese Wappen der kompletten Seite überwiegend von "Benutzer Enzlin" reingestellt. Und zwar fast alle am 10. März 2007 um ca. 11:30 - 11:45 Uhr. Also relativ frisch. Mir scheint daher, das "Enzlin" dienstlich damit zu tun hat / hatte. Zumindest hatte er anscheinend zentralen Zugriff auf verwaltungstechnische Daten. Denn: Die GIFs sind relativ groß und sehr präzise. (Die Wappen, die ich teilweise von den Ortsbürgermeistern digital erhalten hatte, waren deutlich kleiner und auch schlechter von der Qualität. Diese mußten teilweise nachbearbeitet werden, damit diese dann "manierlich" aussahen.) Ferner wurden die im WIKI veröffentlichten Wappen vermutlich während seiner / ihrer Dienstzeit von Enzlin hochgeladen. Nehme mal an, auf Anweisung seines / ihres Vorgesetzten. Wer immer das auch sein mag. Hege aber den Verdacht, das dies ggf. die VG-Maifeld selbst veranlaßt hat. Vielleicht sogar auch in Unkenntnis der WIKI-Statuten. Leider konnte ich bisher den "Benutzer Enzlin" nirgendwo im WIKI ausfindig machen. Könnte das ggf. jemand von Euch mal recherchieren ?
Wenn DEM sooo wäre, dann wäre (allein schon deswegen) in diesen Fällen die Kuh vom Eis. Denn: Gemäß WIKI-Statuten erklären sich ALLE Einsender von Bildern, Logos, Fotos (und demnach auch Wappen) ausdrücklich damit einverstanden, jegliche Weiterverwendung zu gestatten. Einschränkung nur: MIT oder OHNE Hinweis auf den Urheber. - (1:) Richtig ?
Demnach könnte jeder Nutzer hier allein auf Grund der Tatsache, das die Wappen hier im WIKI zur Verfügung gestellt wurden, diese runterladen und entsprechend verwenden. - (2:) Auch richtig ?
Wäre dann das Problem allein damit nicht schon behoben (3: ja / nein) ?
Viele Grüße, --Horst 00:52, 17. Okt. 2007 (CEST)
- 1. Nein. Wo steht das?
- 2. Abhängig von der Definition von entsprechend vermutlich Nein.
- 3. Nein.
- Mann muss immer ganz klar unterscheiden zwischen Urheberrecht und anderen Rechtsgütern. Beispiel aus einem ganz anderen Bereich: Du nimmst dieses Photo und machst damit für dieses Produkt Werbung. Du wirst keine Probleme mit dem Urheber des Bildes kriegen, denn der hat dir alle entsprechenden Rechte eingeräumt, aber vermutlich mit dem Besitzer des Gesichtes. Insofern ist es töricht davon auszugehen, dass du mit Bildern aus der Wikipedia alles machen darfst was du willst.--A-4-E 01:13, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo A-4-E, oh man, bis ich DAS nu wieder gefunden hab (hatte es von vielen, vielen WIKI-Seiten nur zufällig gelesen): FAQ zu Bildern, siehe: "http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Wann_ist_ein_Bild_gemeinfrei_.28.E2.80.9EPublic_Domain.E2.80.9C.29.3F" und dann:
"Wind um Lizenz", Zitat: "Wikipedia will (also: „kann“) nur völlig freie Inhalte enthalten. Das heißt, jeder darf (auch kommerziell) Inhalte der Wikipedia benutzen, weiterverbreiten und verändern. Deshalb muss beim Hochladen jeder einzelnen Datei absolut sicher sein, dass der Urheber damit einverstanden ist."
"Welche Lizenzen sind frei für die Wikipedia?", Zitat:
Creative Commons,"Version "CC-by-sa"(Doppellizenz): Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf."
GNU FDL: "Du bist einverstanden, dass dein Bild von jedem – auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Dein Name als Urheber muss immer mit angegeben werden ..."
Public Domain: "Du bist einverstanden, dass jeder mit deinem Bild machen darf, was immer er will, auch ohne Dich als Urheber zu nennen."
UND:
Kann ich eine Lizenz zurücknehmen?
- Nein. Durch das Hochladen gibst du das Recht auf, dein Bild jemals wieder zurückzunehmen.
- Auch eine einmal vergebene Lizenz (oder die Gemeinfreiheit) kannst du nachträglich nicht mehr einschränken.
- Umgekehrt hast du kein Recht darauf, dass dein Bild von Wikipedia verfügbar gehalten wird – es kann aus verschiedensten Gründen jederzeit gelöscht werden.
Im diesem Falle und anderen, siehe Beispiel Wappen-Welling: == Licensing == Vorlage:PD-Coa-Germany, also: Public Domain / F R E I ! ! !
Reicht das? Genau dies war nämlich der Grund dafür, daß einige Clubkameraden von uns ihr Problem mit dem hochladen ihrer Luftbildaufnahmen auf WIKI so ihr Problem haben. Mach mich nun in die Heia, gutes Nächtle, --Horst 03:40, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Horst,
- das Wesentliche ist schon gesagt: Zeigen bzw. Darstellen (so wie in der Wikipedia in jedem Artikel zu deutschen Städten und Gemeinden) ja, Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise in einem Briefkopf) nur mit Genehmigung des Wappeninhabers (also bspw. der Gemeinde). Eine Anmerkung zum Benutzer „Enzlin“: Dass du den nicht findest, ist nicht verwunderlich, er heißt nämlich Enslin. Er hat (wie auch andere) viele Wappen hochgeladen, deswegen aber noch nicht zwangsläufig dienstlich etwas damit zu tun, deine oben angeführten diesbezüglichen „Schlussfolgerungen“ sind nicht nachvollziehbar. Große und präzise Wappengrafiken sind mitunter auch ganz einfach im Internet zu finden, hier beispielsweise das der Gemeinde Gering. Viele Grüße --Rosenzweig δ 14:59, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ups - Hallo Rosenzweig, herzlichen Dank für Deine Aufklärung. Ist wohl wegen der nächtlichen, auch teilweise ermüdeten Suche nach den o.g. Quellen passiert. - MIST. Na, da werde ich gleich Enslin über mein dummes Mißgeschick informieren. Der wird andererseits aber sicherlich auch etwas zu den Wappen sagen können, die er hier reingestellt hat. Wie schon an anderer Stelle geäußert, sieht man mal wieder, wie wichtig der korrekt geschriebene Name ist - lach. Schade, mir wäre es wesentlich lieber gewesen, die VG hätte die Wappen selber rein gestellt.
Dann müßte man nun nach Deinem Hinweis z.B. für eine Seite wie "http://www.welling.maifeldforum.de/" oder andere, ähnlich gelagerten Fälle, die Frage klären:
- Handelt es sich dabei um ein Zeigen bzw. Darstellen (so wie in Wikipedia) ? Oder:
- Handelt es sich dabei um ein Führen bzw. Verwenden (also beispielsweise wie in einem Briefkopf) ?
Das einzige, was in unserem Beispiel ggf. abgeändert werden müßte, wäre dann u.U. der Begrüßungstext: "Bei uns in Welling" auf ein schlichtes "Welling" wie z.B. im WiKi - oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße, --Horst 16:21, 17. Okt. 2007 (CEST)
Frage Sicherheitshalber
Hallo. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich [7] und [8] hochladen darf, auch wenn der Scann natürlich noch nicht alt genug ist? ranas disk 14:03, 16. Okt. 2007 (CEST)
- Du gehst recht. Die Lizenz heißt auf den Commons {{PD-old}}. Das Scannen begründet keinerlei Schutzrecht. --AndreasPraefcke ¿! 14:04, 16. Okt. 2007 (CEST)
- OK, Danke ranas disk 14:19, 16. Okt. 2007 (CEST)
Urheberrecht bei alten Lexika
In Zusammenhang mit der Löschdiskussion zu der Vorlage:JewishEncyclopedia stellt sich die Frage, ob die Artikel des Lexika, wie in der Vorlage behauptet, gemeinfrei sind oder, da die Artikel der JE namentlich gekennzeichnet sind, man für jeden Einzelfall das Todesjahr des Verfassers prüfen muss. --Kolja21 15:29, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Namentlich gekennzeichnet - dann gilt Urheberrecht also 70 Jahre nach Tod usw. -jkb- (cs.source) 15:39, 17. Okt. 2007 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. -Kolja21 15:40, 17. Okt. 2007 (CEST)
Uni Siegel
Da die Diskussion um ein Logo und dessen Lizensierung entbrannt ist, möchte ich euch Fachleute bitte mal auf Bild Diskussion:Siegel-Uni-Luebeck.svg verweisen. Vielleicht könnt ihr dort mal Stellung nehmen. Christian Bier Rede mit mir! 15:49, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Ich bin kein Fachmann, bezweifle aber nach dem, was ich hier so sehe, sowohl die Kategorisierung als Amtliches Werk als auch die Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:09, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ein amtliches Werk ist das nicht, und Schöpfungshöhe ist imho auch gegeben. Allerdings sieht das nach einem sehr alten Bild aus (der Zeichenstil passt ins Mittelalter). Also würde PD-alt passen. Allerdings muss das Alter des im Siegel enthaltenen Bildes erst mal belegt werden. -- ChaDDy 16:18, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ich hab mich extra abgemeldet, weil ich ja eigentlich inaktiv bin. Ich sehe keine Probleme bei dem Motiv, es ist ein mittelalterliches Siegel aus dem Kaufmanns-, Hansebereich, wobei kein Spielraum für eigenschöpferische kleine Münze besteht. PD-alt in Tateinheit mit keine Schöpfungshöhe, denn diese sähe ich auch bei Neuschöpfung nicht --84.60.216.137 16:38, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Uni-Siegel in NRW sind amtliche Werke (naja nicht die Siegel selbst, eben wie bei Briefmarken, sie müssen in irgendeinem Amtsblättchen veröffentlicht werden).--sугсго.PEDIA 16:46, 17. Okt. 2007 (CEST)
(damn BK)Sowas ähnliches hatte ich vor über einem Jahr bereits gefragt (siehe hier), allerdings ohne Ergebnis. Mittlerweile habe ich mich jedoch schlau gemacht, "amtliches Werk" ist gar nicht soweit hergeholt. Hochschulen in Schleswig-Holstein sind Körperschaften des öff. Rechts, die ihre innere Ordnung durch Satzungen regeln. Die Satzungen wurden im Nachrichtenblatt des Ministeriums veröffentlicht (durch das neue Hochschulgesetz steht im Nachrichtenblatt jetzt nur noch ein Link zur Satzung). Eine der wichtigsten Satzungen ist die Verfassung der Hochschule. In dieser wird idR auf das Siegel Bezug genommen und im Anhang eine Zeichnung des Siegels hinzugefügt. Leider hat man das bei der aktuellen Verfassung der Uni Lübeck nicht gemacht. Möglicherweise in einer vorherigen, aber das lässt sich nicht nachprüfen. Allerdings findet sich dort der Hinweis, dass das Siegel dem alten Lübecker Stadtsiegel entspricht (hier die Version von 1280; ist nicht mit dem uni-siegel identisch). pd-alt ist also nicht so verkehrt. Nur zur Not würde ich hier mit amtlichem Werk argumentieren, löschen würde ich es auf keinen Fall. --Isderion 16:53, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Entschuldigung aber mit welchem Recht betrachtest du eine Abbildung aus Illustrerad verldshistoria als authentische Quelle für das mittelalterliche Siegel Lübecks? Es war ja wohl die Vorlage und man hat eine mittelalterliche Vorlage grafisch reduziert, was aber keine schöpferische Leistung darstellt --84.60.216.137 17:37, 17. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe jetzt einmal die Lizenz und die Hinweisvorlage ersetzt. -- ChaDDy 16:59, 17. Okt. 2007 (CEST)
Lizenz für Bilder (Print)
--62.47.233.212 17:57, 17. Okt. 2007 (CEST) Reicht es aus, wenn ich zu einem Bild, das nicht gemeinfrei ist, nur den Autor erwähne, oder muss der ganze Satz abgedruckt werden: "Autor: Maria Mustermann. Lizenziert unter Creative Commons CC-BY-SA 2.5"? Ich bräuchte ein Bild, z.B. der Grünerle, für eine Lehrtafel im Waldlehrpfad, Der ganze Rechtshinweis wäre aber da vielleicht unpassend, bzw. störend.
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen, Du musst Dich für belastbare Auskünfte an einen Anwalt wenden. Nur kurz soviel: Am einfachsten ist meistens eine kurze Mail oder Anfrage auf der Diskussionseite des Bildautors, da kannst Du dann vielleicht eine Genehmigung ohne den ganzen Lizenzkram bekommen. --AndreasPraefcke ¿! 18:16, 17. Okt. 2007 (CEST)
Grundsätzlich musst du dich an die Lizenzbedingungen halten (stehen im englischen Originaltext der jeweiligen Lizenezn). -- ChaDDy 19:50, 17. Okt. 2007 (CEST)
Das Tier im Logo erreicht mMn Schöpfungshöhe, wie seht ihr das? --Noddy 22:40, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Hatten wir glaube ich schon mal. Da kann man sich natürlich drüber streiten. Allerdings würde ich die Schöpfungshöhe verneinen. -- ChaDDy 22:44, 17. Okt. 2007 (CEST)
- wurde schon mehrfach durchgekaut und auch schon gelöscht - ich halt mich aus solchen Sachen raus, aber hier zwei Links [9], [10] Gruß --Btr 00:18, 18. Okt. 2007 (CEST)
DenkmalGuynemer.jpg (Bild)
Hallo, nachdem ich mit meinem Vater (über 70 Jahre alt) über u.a. den Artikel Guynemer gesprochen habe, übergab er mir mehrere Fotos, die SEIN Vater während des 2. Weltkrieges gemacht hat. Unter anderen war auch ein Foto des Guynemer-Denkmals in Poelkapelle/Flandern/Belgien dabei. Auf die Frage, ob ich dieses Foto (in Wikipedia) veröffentlichen darf, gab er seine Zustimmung. Originaltext: Die (Fotos) gehören irgendwann sowieso Dir. Daher meine Frage : Wo liegt die Urheberrechtsverletzung bei dem o.g. Bild ?? Zur Kenntnis: Mein Großvater hat diese Bilder vor seinem Tod an meinen Vater vererbt. --scargill 00:55, 18. Okt. 2007 (CEST) --scargill 00:55, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Da fehlt eine passende Genehmigung und eine passende Lizenz. Dein Vater hat bisher lediglich der Veröffentlichung in der Wikipedia zugestimmt, er müsste das Bild aber unter einer Wikipediatauglichen Lizenz freigeben. Entweder gibt er das Bild fast vollständig frei - Vgl Vorlage:Bild-frei, oder aber er wählt eine oder mehrere Copyleft-Lizenzen (siehe Creative Commons oder GNU-Lizenz für freie Dokumentation). Ich persönlich verwende eine Doppelfreigabe unter den Lizenzen Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0 (Commons deed (Kurzlizenz)) und der Vorlage:Bild-GFDL (Lizenztext, leider engl., inoffizielle Übersetzung). Wenn Dein Vater dies auch machen wollte müsste er eine Mail folgendne Inhalts:
Hiermit erkläre ich in Bezug auf das Bild:DenkmalGuynemer.jpg (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DenkmalGuynemer.jpg ), dass ich als Erbe des Fotografen Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts bin.
Ich erlaube, das Bild unter den freien Lizenzen GFDL und CC-by-sa/3.0 zu veröffentlichen.
Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen.
DATUM, NAME DES RECHTEINHABERS
an das Wikipedia-OTRS-Team (permissions-de@wikimedia.org) zu schicken. In der Bildbeschreibung könntest Du den Namen Deines Großvaters einsetzen, wenn Du willst. Den Rest machen dann die OTRSler für Dich. Soweit die von mir vorgeschlagenen Lizenzen für Dich und Deinen Vater nicht die richtigen sind, kannste Du unter Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder die übrigen zulässigen einsehen und demensprechend im obrigen Text die Lizenzen austauchen. Gruß --sугсго.PEDIA 11:24, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Auch nach dem Lesen der Antwort, muss ich sagen, dass es mit den ganzen Links viel zu kompliziert ist. Bitte löscht das Bild!--scargill 23:05, 18. Okt. 2007 (CEST)
Gemeinfreiheit in den USA für Publikationen vor 1923
In den USA gibt es ja die Regelung, dass vor 1923 publizierte Bücher, Filme und Fotos Public domain sind. Diese Regelung ist, wenn ich es richtig verstanden haben, auch hierzulande gültig, wenn zusätzlich der Umstand erfüllt ist, dass der oder die Autoren und Schöpfer jeweils seit mindestens 70 Jahren verstorben sind. Was mich allerdings in diesem Zusammenhang interessiert ist, ob tatsächlich alle im Gebiet der heutigen USA vor 1923 erschienenen Publikationen unter dieses Public domain-Recht fallen, oder ob es auch Ausnahmen gibt? --Barbarelli 10:54, 18. Okt. 2007 (CEST)
Wenn die Publikationen vor 1923 sind und der Urheber 70 Jahre tot ist, ist alles OK --84.62.241.107 19:23, 18. Okt. 2007 (CEST)
Verwendung eines Bildes, das als Public Domain Italia gekennzeichnet ist
Hallo! Ich habe auf einer italienischen Wikipedia-Seite ein Bild gefunden, das ich gerne für einen Film verwenden würde, der im Zweifelsfall weltweit ausgestrahlt werden könnte. Das betreffende Bild ist als PublicDomain Italia gekennzeichnet. Es zeigt ein italienisches Kriegschiff im Jahre 1940. Es sind Personen (Menschenmenge) mit drauf, von denen aber niemand als Einzelperson zu erkennen ist. Wie kann ich herausfinden, ob ich das Bild weltweit verwenden darf? --87.187.69.75 11:38, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Weltweit freie Verwendbarkeit kannst du nur eindeutig herausfinden, wenn der Rechteinhaber explizit so lizensiert hat. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein (bitte Bild genau angeben!) − in Italien gibt es ein paar Sonderregelungen mit kürzerer Schutzfrist für Bilder, die nach italienischem Recht keine kreative Leistung beinhalten, und auch nach mancher Wikipedianer Meinung auch für Bilder, die von Staatsdienern während ihres Dienstes gemacht wurden. Wie auch immer die Situation in Italien sein mag, zumindest schon mal im Rest der EU sind diese Bilder urheberrechtlich geschützt, wenn der Urheber nicht 70 Jahre tot ist. --Wikipeder 12:44, 18. Okt. 2007 (CEST)
In Artikel Tapu war eine URV von hier enthalten. Sollte man da die Versionsgeschichte bereinigen? -- منشMan∞77龍 11:43, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Ja, bitte Versionslöschung beantragen. -- ChaDDy 17:07, 18. Okt. 2007 (CEST)
Bin gerade zufällig auf Diskussion:Rorschachtest eine Diskussion gestoßen, wonach Benutzer:Hwy2001 behauptet, o.g. würde noch Urheberrechtsschutz genießen, weil angeblich der Verlag das Copyright - was es in dem Sinne in DE ja gar nicht gibt, sonder nur das Urheberrecht - 1994 erneuert haben will. Hermann Rorschach ist aber bereits 1922 verstorben, weswegen Bilder von ihm keinen Urheberrechtsschutz mehr genießen. Habe ich jetzt irgendwas verpasst und der Verlag kann - von wem auch immer - sein Copyright erneuern oder verbreitet Hwy2001 Falschinformationen? --STBR – !? 22:29, 18. Okt. 2007 (CEST)
- siehe Commons:Deletion requests/Image:Rorschach inkblot test.gif, Commons:Deletion requests/Image:Rorschach1.jpg und Commons:Deletion requests/Image:Inkblot.svg. --91.65.124.174 22:34, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Das Urheberrecht ist nach aktueller deutscher Gesetzeslage nicht übertragbar. -- ChaDDy 22:39, 18. Okt. 2007 (CEST)
Logo des DAeC
Kann bitte kemand, der die nötige Sachkenntnis besitzt, beurteilen, ob das Logo des Deutschen Aero Club e.V. (siehe Bild:DAeC-Logo.svg bzw. Stellungnahme der Geschäftstelle) die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um schützbar zu sein? --Florian 12:29, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Eine verbindliche Antwort wirst Du hier nicht bekommen, nach der hiesigen Handhabung hat es aber defintiv keine Schöpfungshöhe. Bitte die zuständigen sich vertrauensvoll an das OTRS-Team oder direkt an die Foundation zu wenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:34, 19. Okt. 2007 (CEST)
Schön, dass der neue LogoSH-Baustein ja auch mal genau das bewirkt, wofür er erschaffen wurde... </Ironie aus>. Offenbar ist es vollkommen wgal, welchr Baustein drinsteht, da hätte sich rtc das Ganze letzten Sommer sparen können... -- ChaDDy 14:23, 19. Okt. 2007 (CEST)
Hast du nach einer Freigabe gefragt oder hat sie sich von alleine gemeldet? Man kann ihr auch schreiben, dass sie den Artikel auch selbst bearbeiten kann. Zumindest würde ich sie nicht zur Foundation schicken. Was mit der Technische Universität München ausgegangen ist, weiß ich bis heute nicht. --Isderion 14:59, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Ich hab sie mal angeschrieben und gefragt, was ihrer Meinung nach falsch ist und wie es korrekt geschrieben werden müsste. Das Logo kann meiner Meinung nach aber gleich wieder rein. --JuergenL ✈ M 15:01, 19. Okt. 2007 (CEST)
URV in Diskussionsseite?
In Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#URV_auf_Diskussionsseite habe ich die Frage gestellt, ob ich nach Verschieben meiner alten Diskussionsseite in den Kommentar zu meiner lokalen monobook.js zur Dokumentation ihrer Entstehungsgeschichte + Link im Kopf der aktuellen Disku auf die verschobene Altversion von dem von Rainer Lippert angedeuteten möglichen Vorwurf eines URV-Verstoßes loskomme. --SonniWP✉✍ 13:15, 19. Okt. 2007 (CEST)
- Der ursprünglicher Hinweis von Rainer Lippert kam im Rahmen der Diskussion im Original zustande. --SonniWP✉✍ 13:34, 19. Okt. 2007 (CEST)