Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft wurde von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je zur Hälfte mit 10 Milliarden Deutscher Mark ausgestattet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen. Sie ist eine durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2000 I 1263).
Ausstattung
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft hat im Juni 2007 die Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter abgeschlossen. An über 1,66 Millionen Menschen in fast 100 Ländern,die Zwangsarbeit / Sklavenarbeit leisten mussten, wurden insgesamt 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Das Stiftungsvermögen in Höhe von 10,1 Milliarden DM wurde je zur Hälfte von der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und vom Bund zur Verfügung gestellt.
Die Fördertätigkeit der Stiftung Die Stiftung unterstützt dauerhaft aus Mitteln des Fonds Erinnerung und Zukunft internationale Projekte, die die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Ländern, die unter dem Nationalsozialismus besonders gelitten haben, fördern. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals in Höhe von 358 Mio. Euro (Stand: 2000) fördert die Stiftung mit jährlich rund 8 Mio. Euro vorrangig internationale Projekte in den folgenden drei Schwerpunkten:
- Auseinandersetzung mit der Geschichte
- Handeln für Demokratie und Menschenrechte
- Humanitäres Engagement für Überlebende der NS-Diktatur
Im Bereich Völkerverständigung unterhält die Stiftung unter dem Namen "Europeans for Peace" ein Programm, dass internationale Schul-und Jugendprojekte zwischen Deutschland, Mittel- Ost- und Südosteuropa sowie Israel fördert.
Auszahlungen an ehemalige Zwangs- und Sklavenarbeiter: Am 15. Juni 2001 wurde mit der Zahlung an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Die Auszahlung erfolgte über internationale Partnerorganisationen (s. u.). Bis Mitte 2006 wurde fast der gesamte zur Verfügung stehende Betrag abgerufen. Als Einzelleistungen wurden Summen zwischen 2.556 bis 7.669 Euro ausgezahlt. Am 11. Juni 2007 wurde die Zahlung der Entschädigungen offiziell beendet. Mit Stand von Ende Juni 2006 wurden folgende Beträge an die Partnerorganisationen ausgezahlt:
- JCC: 1,14 Milliarden Euro
- polnische Organisationen: 975,5 Millionen
- ukrainische Organisationen: 869 Millionen
- IOM: 364,8 Millionen
- russische Organisationen: 364,7 Millionen
- weißrussische Organisationen: 345,5 Millionen
- tschechische Organisationen: 209 Millionen
Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen
Gesetzlich ausschließlich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen waren folgende Organisationen berechtigt:
- Für Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Deutschland:
- jüdische Berechtigte: Conference on Jewish Material Claims Against Germany, Frankfurt am Main
- nichtjüdische Berechtigte: Internationale Organisation für Migration (IOM), Regionalbüro Deutschland, Berlin.
- Für Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Polen, der Ukraine/Republik Moldau/Russischen Föderation, Litauen, Lettland, Weißrussland, Estland sowie Tschechien: die dort bestehenden Partnerorganisationen;
- Für jüdische Berechtigte außerhalb dieser Staaten: Conference on Jewish Material Claims Against Germany;
- Für alle nichtjüdischen Berechtigten außerhalb der genannten osteuropäischen Staaten die International Organization for Migration (IOM);
- Für jüdische und nichtjüdische Berechtigte, die auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich Zwangsarbeit geleistet haben: Büro der Sonderbeauftragten der Österreichischen Bundesregierung, Wien;
Siehe auch
- Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus
- NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen
- Deutsche Wiedergutmachungspolitik