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Gutartiger Tumor

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Als gutartiger Tumor oder benigner Tumor wird in der Medizin ein Tumor bezeichnet, der noch nicht die Kriterien für Krebs erfüllt. Letztere werden bösartige Tumore genannt.

Auch gutartige Tumoren können lebensgefährlich sein (Druckatrophie, ektopische Hormonproduktion, Obstruktion von Lumina, etc.).

Gutartige Tumoren epithelialer Zellen: keine einheitliche Nomenklatur.

Adenome stammen von Drüsenzellen oder das Gewebe erscheint drüsenähnlich (Schläuche). z.B.: ein Adenom der Niere aus drüsenartig angeordneten Tubuluszellen, Adenokarzinome des Magen-Darmtraktes: die Stammzelle ist eine Epithelzelle, falls Drüsenschläuche bildend als Adenokarzinom bezeichnet, sonst nicht (rein deskriptiv).

Papillome sind Finger- oder Warzenförmige Ausstülpungen epithelialer Oberflächen (v.a. Urothel). Immer tumorös.

Polypen sind makroskopisch sichtbare Ausstülpungen der Mukosa (auch für maligne Tumoren gebraucht, besser: polypoider Krebs). Muss nicht immer ein Tumor sein, kann auch durch Entzündung entstehen (vgl. Nasenpolypen).

Cystadenome bestehen aus zystischem Gewebe.

Papilläre Cystadenome sind papillomartige Ausstülpungen in Zysten. (Def. "Zyste": mit Epithel ausgekleideter Hohlraum; falls ohne Epithel: als "Pseudozyste" bezeichnet (vgl. "Makroskopische Wuchsformen von Tumoren")).