Unkündbarkeit
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Hat ein Arbeitnehmer den Status der Unkündbarkeit (z.B. durch langjährige Zugehörigkeit erworben) so kann er nicht mehr ordentlich gekündigt werden. Aufgrund der Konzeption des Zivilrechts muß aber die außerordentliche Kündigung weiterhin möglich bleiben.
Schwierigkeiten treten bei unkündbaren Arbeitnehmern auf, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Als Lösung wird hier u.a. die Orlando-Kündigung vertreten.