Erbamt
Erscheinungsbild
Ein Erbamt war im Römisch-Deutschen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter inne:
- Erbmarschallamt: die Grafen von Pappenheim
- Erbkämmereramt: die Fürsten zu Hohenzollern
- Erbschatzmeisteramt: die Grafen zu Sinzendorf
- Erbschenkamt: die Grafen zu Limburg
- Erbtruchsessenamt: die Grafen Truchsess zu Waldburg
Diese Familien führten auch das Symbol ihres Amtes im Wappen.
Bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs hatten die Vertreter der Kurfürsten symbolische Handlungen zu setzen:
- Der Erbmarschall ritt mit seinem Pferd in einen aufgeschütteten Haferhaufen, der dem Pferd bis zum Bauch reichen musste.
- Der Erbkämmerer reichte dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.
- Der Erbmundschenk brachte dem Kaiser einen silbernen Becher mit Wein.
- Der Erbtruchsess schnitt eine Scheibe von einem auf dem Platz vor dem Römer gebratenen Ochsen ab und überreichte sie dem Kaiser.
- 1658 zur Krönung Leopolds I. versah erstmals der der Erbschatzmeister sein Amt, indem er Gedenkmünzen ins Volk warf.
Nach diesen Zeremonien wurden Hafer, Wein und Ochse dem Volk gegeben, was regelmäßig zu Tumulten führte.