Zum Inhalt springen

Diskussion:Genossenschaft

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Oktober 2007 um 09:21 Uhr durch Freistern (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Blauerflummi in Abschnitt Erster Satz Irreführend

Vorlage:Halbsperrung

Hallo an alle!

Es freut mich sehr, dass eine Menge Leute sich Mühe geben diesen Artikel fachlich korrekt zu gestalten. ABER: Ich als unwissender, einfältiger Laie wollte in Erfahrung bringen, was eine Genossenschaft überhaupt ist und ich muss zugeben, dass ich aus dem Artikel alles andere als schlau werde. Meiner Meinung nach wäre eine kurze und intuitivere Einleitung für Leute wie mich hierfür sehr angebracht.

Grüße, Davide --85.18.14.42 13:43, 19. Mai 2007 (CEST)Beantworten

    • Hallo Davide,

Du hast leider Recht, hier herrschen jetzt Juristen, die das Genossenschaftswesen leider durch ihre juristische Brille betrachten. Es gibt nur in Deutschland und Österreich dieses Unwesen von Zwangsmitgleidschaften. Und diese Zwangsvereine dominieren diesen Unsinn. Die Forschung wird einseitig von diesen Zwangsvereinen finanziert. Deshalb musst Du Dich aufs englische oder französische Wikipedia gehen. Unter 'Cooperative' wirst Du etwas ganz anderes und etwas viel freieres finden als dieses krachlederne deutsch-österreichsiche Beamtenwissen. Grüße -kri.


---

Hallo,

dieser Satz: "Konkurrenz und Wettbewerb gibt es unter den Prüfungsverbänden nicht." ist falsch. Es gibt durchaus eine Auswahl zwischen verschiedenen Prüfungsverbänden. (Ich bin selber Genossenschaftsvorstand und wir konnten wählen.) 9. Feb. 2007 Wenn das wirklich so ist: Warum wird dann aus dem Artikel heraus auf den DGRV verlinkt? Dies ist der Monopolverband, der es immer noch als sein Recht ansieht, Genossenschaftsgründungen systematisch zu unterbinden, wenn es einzelnen Herrschaftsanspprüchen nicht gefällt. 26.9.007



--- Hallo Freunde, vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle der Konsens erzielt, dass wir den Blick von einer rein deutschen Betrachtung auf eine internationale Betrachtung lenken. Nun hat im Intro wieder jemand den Blick auf deutsche juristische Aspekte beschränkt. Die deutschen Aspekte gehören in Punkt 2.2. Der Text vor dem Inhaltsverzeichnis ist eine allgemeine Einleitung, die sich nicht auf ideologische oder eingeschränkt deutsche Blickwinkel konzentrieren soll. Auch sind die spezifisch juristischen Aspekte völlig nachrangig. Juristen behindern das Genossenschaftswesen erheblich. Menschen können sich viel besser ohne Juristen organisieren. Vielen Dank! -kri. 16:20, 29. Aug 2006 (CEST)

--- Ist es wirklich noch zeitgemäß zwischen "Deutschland" und "DDR" zu unterscheiden? Grüße Christian

Soweit es sich um einen historischen Begriff handelt, ist es sehr zeitgemäß. Genossenschaften in der DDR hatten wohl auch einen etwas anderen Charakter als heutige Genossenschaften, wenn es auch Parallelen gibt. --Rita2008 22:06, 26. Apr 2006 (CEST)


Hallo, also aus meiner Sicht fehlt der "Charakter" von Genossenschaften. Die Grundprinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Darstellung des "demokratischen" an dieser Kapitalform (u.a. das kein Großkapital kumuliert wird). Ein Vergleich zwieschen der Genossenschaftsbewegung und der Open-Source-Bewegung sowie der Wiki-Entwicklung dürft sehr interessant sein. Ferner halte ich es für sinnvoll "Genossenschaften in anderen Länder" (Schweiz, Östereich und DDR) in einen seperaten Artikel auszulagern. Erhöht die Übersichtlichkeit. Auch Italien hat eine, sehr lebendige, Cooperativen-Scene. (P.S. Schonmal in der Wirtschaftsabteilung eines Buchgeschäftes nach Genossenschaftsliteratur gesucht ? AG hunderte, eG keins) MfG C. (Kann sein das ich mal miteditieren werde.)


Irgend ein Hohlkopf hat den Diskussionsbeitrag auf dieser Seite gelöscht... Einige Kritikpunkte von B 24 treffen auf den heutigen Artikel immer noch zu. Keimzelle 19:40, 7. Apr 2005 (CEST)

Ein ignoranter, Deutschland-zentrischer Artikel ohne viel Informationsinhalt. Die Genossenschaften sind in industrialisiertem England entstanden, nicht in Schleswig-Holstein oder anderswo. Genossenschaftsähnliche Formen sind schon in den hellenischen Stadtstaaten zu entdecken, das macht aus ihnen aber keine eG. Bitte, lesen Sie auch ausländische Autoren, sie haben auch gute Bücher geschrieben.
Grüße: B 24 Liberator
Liebe Genossen ;-), euer deftiger Stil ("Hohlkopf", "ignorant") hat offensichtlich einige (euch selbst? - ich habe die Versionsgeschichte nicht angesehen) zu Verbesserungen motiviert. Inzwischen ist die Deutschland-Zentriertheit nicht mehr so stark; auch die Geschichte ist wohl deutlich ergänzt worden. B 24 Liberator, vielleicht kannst du noch dein Wissen über die hellenischen Stadtstaaten einbringen? Freundliche Grüße, --RainerSti 11:10, 16. Jul 2005 (CEST)
Ja, es ist schon etwas weniger deutsch geworden. Trotzdem juristelt es doch sehr in diesem Artikel. Es schleicht sich das Dilemma des deutschen Genossenschaftswesens in die Einzelaspekte ein. Zum Beispiel wird immer wieder rausgelöscht, dass international Genos 'Kooperativen' 'Co-operative' heißen. Das ist das Gepräge der bäuerlichen Verbands-Banker, die die wissenschaftlichen Institute bezahlen und damit meinen, die Wahrheit gepachtet zu haben.Beste Grüße Christian 26.4.06


Linklisten

Es wird sehr stark nach ideologischen Prinzipien hier gelöscht und gepostet. Aus der Wissenschaft sind jetzt nur die NRW-Institute erwähnt. Von den Verbänden wird einseitig der Geldgeber dieser Institute, der DGRV erwähnt. Das ist ziemlich peinlich. Ein Linklistenautor hatte gefragt, was einzelne Genossenschaften auf der Linkliste soll. Im englischen wiki gibt es eine Liste von Genossenschaften auf die im Artikel verlinkt wird. Das finde ich angemessen und nicht so provinziell wie die austrojuristelndenen Institutslisten. Bestgruß Christian 26.4.06

AG

Die Genossenschaft zur Mischform aus Verein und Aktiengesellschaft zu erklären ist nicht begründbar. Die Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, womit gemeint ist, daß die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zwar die Einzahlung eines Anteils nach sich zieht jedoch nicht wie eine Aktie (bzw. der Zugang zum Aktionärskreis) gekauft werden kann. -- B. Scholer

Der Versuch des Vergleichs zur AG stimmt auch nach dieser Änderung nur bedingt; denn es gibt vinkulierte Namensaktien wo ein Erwerb/Verkauf auch an bestimmte bedingungen z.b. einer erforderlichen Zustimmung abhängt muss dieser vergleich überhaupt sein um den artikel zu verstehen? ...Sicherlich Post 13:35, 29. Apr 2005 (CEST)
Den Vergleich halte ich auch für missglückt, da der genossenschaftliche Geschäftsanteil eben nicht
wie bei der Aktie der Aktiengesellschaft Ausdruck der mitgliedschaftlichen Rechte ist
(genaugenommen ist es nur der Höchstbetrag bis zu dem sich ein Genosse an der eG beteiligen kann).
Darüberhinaus sollte vielleicht ganz oben auch deutlich gemacht werden, ob von der Wirtschaftsform
der Genossenschaft oder von der Rechtsform der eG gesprochen wird. --Zook 20:17, 8. Jun 2005 (CEST)
Das ist so nicht richtig. Man kann bei einer Genossenschaft beliebig viele Anteile erwerben. Nur ist man da schön blöd, weil die amateurmässig wirtschaften. -- Simplicius 16:36, 8. Okt 2005 (CEST)
Und dieser Beitrag ist ein infantiles Pauschalurteil, das außerdem noch sachlich falsch ist. Eine Genossenschaft wird bereits ab 7 Euro Geschäftsguthaben von Wirtschaftsprüfern geprüft, was in Deutschland alle zwei Jahre rund tausend Euro kostet. Weltweit sind 800 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert, und diese Leute pauschal für blöd zu erklären, ist eine Art zu urteilen wie Edmund Stoiber: Wer nicht mich wählt, sondern andere, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert. Und tschüß!
Das ist so wie ich es geschrieben habe schon nicht so verkehrt, wie Dein Beitrag vermuten lässt. Natürlich kann man (sofern das statutarisch vorgesehen ist) mehr als einen Anteil zeichnen. Jedoch kann man damit nicht zwingend mehr Stimmrechte erhalten (die Mehrstimmrechte sind auf maximal drei für besonders fördernde Mitglieder beschränkt., § 43 Abs. 3). Entscheidend ist aber, dass die mitgliedschaftlichen Rechte davon abhängen, dass man Mitglied der eG ist und nicht, dass man Anteile erworben hat (wie dies für den GmbH-Anteil bzw. die Aktie nach dem AktG gilt). Vgl. zu den Mitgliedschaftsrechten Beuthien, GenG, 14. Aufl. § 18 Rn. 15ff. Und zum Begriff des Geschäftsanteils heisst es im derzeitig geltenden § 7 GenG "Das Status muss ferner bestimmren: 1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil), ....". Im Grunde hat aber der Kommentar von "B. Scholer" den Punkt schon getroffen. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Umstrukturierung

Ich versuche mal, die Kritik aufzunehmen. Wie wäre folgende Gliederung: als Einleitung eine kurze, allgemeine Definition, etwa so:

  • Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von Personen, die sich freiwillig zusammenschließen zu einem Unternehmen, das ihnen allen gemeinsam gehört und das demokratisch geleitet wird. Allgemeines Ziel von Genossenschaften ist, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen. Weltweit sind mindestens einige hundert Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt.
Den ersten Satz empfinde ich als wenig trennscharf zu anderen Vereinigungsformen. Oder wie passen zB GmbH, AG oder OHG nicht in diese Definition? "gemeinsam gehört" ist mE ein wenig problematisch. Im Kern gehört den Genossen das Unternehmen eben nicht als "Eigentum", sondern sie sind Mitglied einer Genossenschaft und können Mitgliedsrechte ausüben (zB in der Willensbildung der Generalversammlung o.ä.). Jedoch ein "Eigentum" a la "Mir gehört 1/n des Unternehmens" besteht meines Wissens nicht. Zeigt sich ja nicht zuletzt auch daran, dass ein ausscheidendes Mitglied eben nicht am inneren Wert der eG partizipiert, sondern nur seinen Geschäftsanteil zzgl. etwaige Zuschreibungen zurückerstattet bekommt. Bzgl. der Verfolgung "sozialer" und "kultureller" Ziele müsste man evtl. ergänzen, dass dies in den unterschiedlichen Ländern verschieden geregelt ist. So erfordert das deutsche GenG die Förderung der "Wirtschaft" der Mitglieder, was zumindest eine Ideal-Genossenschaft schwierig bis rechtlich nicht zulässig macht.

In Schweden wird beispielsweise zw. einer wirtschaftlichen und einer ideellen Genossenschaft (ek för/id för) unterschieden. Auch hier ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder im Gesetztestext festgeschrieben (bei der ek för). Vorteil der ek för ist, da diese explizt mittels einer wirtschaftlichen Betätigung Gewinne erzielen soll, bei Verlusten eine Haftungsbeschränkung geniesst. Einer sich wirtschaftlich betätigenden id för steht diese bei einem evtl. Konkurs etc. nicht zu.

--Zook 11:55, 20. Jul 2005 (CEST)
Hallo Zook, du stellst wenigstens die richtigen Fragen ;-). Ich hatte versucht, eine allgemeine Definition zu finden, die nicht auf die deutsche eG beschränkt ist. Dabei habe ich mich an [1] orientiert. Das kann aber gerne verbessert werden; ich würde mich sehr über Mithilfe freuen. Auch andere Abschnitte können noch einige Verbesserungen vertragen. Ich stimme Dir auch darin zu, dass das deutsche GenG etwas sehr spezielles ist. Sei mutig und freundlich gegrüßt von RainerSti 12:56, 20. Jul 2005 (CEST)
Man gebe mir Zeit..... --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Hallo, ich finde die Definition in Anlehnung an die ICA sehr gut. Die anderen deutschen Gesellschaftsformen haben grundsätzlich NICHT das Demokratieprinzip, sondern ein ständisches: Je mehr Besitz desto mehr Stimmrecht. Die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Gesellschafter ist ebenfalls ausdrücklich NICHT das Prinzip der kapitalistischen Wirtschaftsform. Da sind die Formulierungen der ICA passgenau. Bestgruß Christian
Ich glaube, das sollte man etwas genauer differenzieren. Denn der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz (Beuthien, GenG, 14. Aufl., § 18 Rn. 49) muss ja dann schon ein wenig vom aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 53a AktG abgegrenzt werden (siehe allgemein zur Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im dt. GesellschaftsR Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. S. 462ff.). Entscheidend ist mE wie von mir oben schon irgendwo ausgeführt, dass bei der eG die Mitgliedschaft und nicht die Zahl der "Anteile" im Vordergrund steht und der genoss. Gleichbehandlungsgrundsatz sich einerseits auf die Mitgliedschaft, andererseits auch auf den Fördergeschäftsverkehr mit der eG bezieht (siehe Beuthien a.a.O. § 18 Rn. 50). --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Für die Besonderheit der eG halte ich es für wesentlich, dass die Genossen über die Fördergeschäftsbeziehung natural zu fördern sind, also die Förderwirtschaftlichkeit; das steht aber im Artikel so auch in etwa schon drin. --Zook 21:10, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten
  • Ein Absatz über die Geschichte, in Anlehnung an den jetzigen Abschnitt "Geschichte des Genossenschaftswesens"
  • Die Situation in den deutschsprachigen Ländern, mit (etwas verständlicher als in der aktuellen Version) Beschreibung der rechtlichen Grundlagen.
  • Den Artikel Genossenschaftsbewegung könnte man, wie auf der dortigen Diskussionsseite vorgeschlagen, gut hier integrieren. Ich weiß leider nicht, wie das geht, ohne die AutorInnen-Liste unter den Tisch fallen zu lassen.

Freundliche Grüße, --RainerSti 13:56, 17. Jul 2005 (CEST)

Abschnitt Geschichte

Willkürliche Auswahl einzelner Aspekte, ohne Sinn, unlesbar--Decius 20:57, 14. Apr 2006 (CEST)


Produktionsgenossenschaft

Wieso wird man beim Link auf Produktionsgenossenschaft wieder auf diese Seite geleitet? Das gibt doch keinen Sinn. Über die Genossenschaften in der DDR sollte überhaupt mehr geschrieben werden. --Rita2008 21:51, 15. Apr 2006 (CEST)

Zwangsgenossenschaften

Ich finde eigentlich, dass zB Jagdgenossenschaften nicht in diesem Artikel unter "Genossenschaften in Deutschland" abgehandelt werden sollten. Wenn, dann wäre es mE angemessener, diese grundsätzlich von der "Genossenschaft" abzutrennen, denn die im Artikel sonst beschriebene gesellschaftsrechtliche Form ist ja davon gekenntzeichnet, dass man entscheiden kann, ob man eintritt oder nicht. --Zook 17:08, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Linklisten und Literatur

Zu den Linklisten und der Literatur möchte ich folgendes zur Diskussion stellen:

  • Wenn schon oben unterteilt wird zwischen G. in Deutschland, Österreich und der Schweiz, dann finde ich es nicht angebracht, wenn die Literatur nur heisst: "Deutschland" und "weitere Länder".
  • Wenn es denn um das G.-Recht in D geht, so ist der Band von Geschwandtner/Helios sicherlich im Hinblick auf die Neuregelungen der Reform wichtig, jedoch meine ich, man sollte dort den einen oder anderen Genossenschaftsrechtkommentar mit aufnehmen, sei es Müller, Beuthien oder wen auch immer.
  • Mit den Weblinks bin ich ähnlich wie einige der obigen Diskutanten gänzlich uneinverstanden. Warum taucht zwar die alte AGI-Seite auf, dann aber noch zusätzlich einige "ausgewählte" G.-Institute (wie das in Münster und das in Nürnberg-Erlangen)? Ich meine, dann kann man auch die anderen Institute mit aufnehmen, wobei ich davon absehen würde und lieber einen Hinweis "mit Links zu den Mitgliedsinstituten" an den AGI-Link dranpappen würde. Ebenso schwierig finde ich die selektive Auswahl von Genossenschaftsverbänden; wenn es hier um die Darstellung von Varianz geht, so würde ich den DGRV sowie die weiteren Fachprüfungsverbände (Wohnungsgenossenschaften, PSD-Banken o.ä.) mit aufnehmen. So jedenfalls finde ich das reichlich schief.

--Zook 17:08, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten

eGmbH

Mitte der 1960er Jahre gab es auch "eGmbHs", also die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Ist die vergleichbar mit der heute nur angewandten Rechtsform "eG" ? Gruß --Wikifreund 20:16, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Genossenschaften in der DDR und ihre Transformation nach der „Wende“

"Am erfolgreichsten war die Genossenschaftspolitik auf dem Landwirtschaftssektor" Was echt??? Die Bauern warn doch grad die die am meisten Widerstand gegen den Zusammenschluss zu LPGs geleistet haben! Oder wie ist das gemeint? --Wikitobi 22:54, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zu Anfang schon, in den letzten Jahren gab es aber im Prinzip nur noch LPGen und volkseigene Güter und die Produktivität war wohl höher, als sie ein Einzelbauer erreichen konnte--Rita2008 18:30, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Halbsperre

Da in dem Artikel munter hin- und herrevertiert wird, habe ich nach Meldung auf WP:VM eine 2-wöchige Halbsperre verhänt. Bitte einigt euch genau hier auf die Formulierung eventuell kritischer Passagen. Zeit genug habt ihr jetzt. Danke. Martin Bahmann 09:37, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Erster Satz Irreführend

Der erste Satz ist irreführend. Es können nämlich nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen Mitglieder einer Genossenschaft sein (Beispiel Denic). Ich habe das erstmal im Einleitungssatz angepasst. Ist aber noch ein bisschen holprig... --Blauerflummi 18:23, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten