Notfalldepot
Erscheinungsbild
Die Haltung eines Notfalldepots ergibt sich aus der Apothekenbetriebsordnung § 15. Die ApBetrO legt fest, welche Medikamente in jeder Apotheke vorrätig zu halten sind sowie einige Medikamente, die nur kurzfristig beschaffbar sein müssen. Es sind diese:
- Botulismus-Antitoxin vom Pferd
- Diphtherie-Antitoxin vom Pferd
- Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa
- Tollwut-Impfstoff
- Tollwut-Immunglobulin
- Tetanus-Immunglobulin 2500 I.E.
- Prothrombinkonzentrat (PPSB)
- Polyvalentes Immunglobulin
- Röteln-Immunglobulin
- Varizella-Zoster-Immunglobulin
- Hepatitis-B-Immunglobulin
Meist übernehmen die Apothekerverbände sowie die Krankenhausapotheken größerer Kliniken die Bevorratung.