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Parkraumbewirtschaftung

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Parkraumbewirtschaftung ist die zielgerichtete Steuerung des Verhältnisses von parkplatzsuchenden Autos zu Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum.

Parkraum wird vor allem dort bewirtschaftet, wo die Zahl der parkenden Autos die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine Überschußnachfrage besteht. Diese führt zu einer erhöhten Verkehrs- und damit auch Lärm- und Umweltbelastung sowie einem starker Anreiz regelwidrig zu parken.

Ziele der Parkraumbewirtschaftung

Die Bewirtschaftung kann verschiedene Ziele verfolgen:

  • Senkung des Verkehrsaufkommens und damit von Lärm und Umweltbelastung
  • relative Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto
  • Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauches (Falschparker)
  • Ertragsmaximierung durch Generierung von Einnahmen.
  • Bereitstellung von Parkraum für Gewerbetreibende und Anwohner der Innenstädte

Während Privatpersonen fast ausschließlich auf Ertragsmaximierung hin bewirtschaften, ist bei Städten und Kommunen die Parkraumbewirtschaftung meist ein Mittel der Verkehrsplanung zur Erreichung verschiedener Ziele.

Die Bewirtschaftung kann auf der Angebots- oder auf der Nachfrageseite ansetzen, je nach Zielvorgabe.

Steuerung der Nachfrage

Parkuhr in Biberach
Parkscheinautomat

Durch Einführung von Kosten für das Parken soll die Nachfrage gesenkt werden. Das Angebot des ÖPNV erscheint attraktiver und es sollen mehr Leute alternative Methoden nutzen, um in die bewirtschaftete Zone zu kommen. So stehen den verbleibenden Fahrzeugen mehr Parkplätze zur Verfügung. Der Suchverkehr nimmt ab und ebenso der Anreiz zum falsch Parken.

Die Parkgebühren können in einer Stadt von Straße zu Straße variieren, je nach Parkplatzsituation. In der Regel gibt es für die Anwohner in Gebieten mit bewirtschaftetem Parkraum Möglichkeiten, Vignetten, Ausweise o.ä. zu erhalten, um im jeweiligen Wohngebiet ohne Parkschein parken zu können (Bewohnerparken). Für Betriebe und Gewerbetreibende sowie länger bleibende Gäste gibt es oftmals dieselbe Möglichkeit.

Gebührenerhebung in Deutschland

In Deutschland wurden zur Gebührenerhebung lange sogenannte Parkuhren am Rand jedes Parkplatzes aufgestellt: Säulen mit einer mechanischen Uhr, die bei Einwurf von Münzen auf die verbleibende Parkdauer springt und sie anschließend herunterzählt. Die mechanischen Parkuhren ersetzen bis in die 2000er Jahre weitgehend Parkscheinautomaten. Diese sind immer für mehrere Parkplätze aufgestellt, geben nach Einwurf von Münzen (oder nach bargeldloser Bezahlung, z. B. per Geldkarte) einen Parkschein mit dem aufgedruckten Ende der Parkdauer aus. Er muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs liegen.

Neuere Automaten ermöglichen das so genannte „Echtzeit-Parken“ oder „Parken mit ec-Karte“, bei dem man sich bei Ankunft mittels seiner Geldkarte oder ec-Karte registriert und diesen Vorgang bei Abholung des Fahrzeugs wiederholt, um die tatsächliche Parkzeit zu bezahlen. Das vermeidet eine Überzahlung, wie an herkömmlichen Parkscheinautomaten häufig. Eine „Brötchen-Tasten-Zeit“, während der das Parken kostenlos ist, kann ebenfalls hinterlegt werden. Missbrauch oder Überbezahlung kommt nach ersten Erfahrungen nur noch sehr vereinzelt vor.

Die neueste Entwicklung sind mobile Taschenparkuhren, auch elektronische Taschenparkuhren genannt. Dies sind Kleingeräte mit Displayanzeige, die die Möglichkeit bieten, Parkgebühren bargeldlos zu entrichten. Sie funktionieren ähnlich einer Stoppuhr und verbrauchen dabei nach und nach die Parkwerte einer zuvor gekauften Guthabenkarte. Statt eines am Parkscheinautomaten gezogenen Parkscheins verbleibt das Gerät während des Parkvorganges auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs. Hauptvorteil ist die minutengenaue und damit gerechte Abrechnung, wobei auch hier eine „Brötchen-Tasten-Zeit“, während der das Parken kostenlos ist, hinterlegt werden kann.

Gebührenerhebung in Österreich

In Österreich wird bis heute ein Parkschein durch Ankreuzen von Datum und Zeit entwertet. Der Schein liegt unter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Diesem System schlossen sich zahlreiche Landeshauptstädte an. Um des Kurzparken zu modernisieren, stellen heute viele österreichische Städte, ähnlich wie in Deutschland, Parkscheinautomaten auf.

Viele erlauben dennoch, bis zu 10 oder 15 Minuten kostenlos stehen zu bleiben. Dazu ist lediglich die Taste ohne Geldeinwurf zu drücken – und ein Parkschein für die kostenlose Zeit wird ausgedruckt.

Ende 2003 haben einige Städte auch mit der Entrichtung von Parkgebühren mittels Mobiltelefon, dem so genannten m-parking begonnen.

Je nachdem ob einzelne Parkplätze oder ganze Zonen sind es Kurzparkplätze oder Kurzparkzonen. Verkehrstafeln auch eine blaue Straßenmarkierung kennzeichnen sie, im Gegensatz zu Deutschland ohne Hinweisschilder an jedem Abschnitt der Parkzone – vielmehr bindet eine farbliche Markierung auf der Straße.

Kritik kommt naturgemäß von Anwohnern, die auch parken wollen. In Wien beispielsweise können sich Bewohner an Kurzparkzonen gegen eine jährliche Gebühr eine Abstellgenehmigung für uneingeschränktes Parken im entsprechenden Bezirk (Parkpickerl genannt) besorgen.

Nach und nach ausgedehnte Kurzparkzonen sperren in solchen Gebieten praktisch auch die arbeitende Bevölkerung vom Parken aus und zwingt sie, öffentliche Verkehrssmittel zu nutzen.

Steuerung des Angebotes

Während neuer Parkraum in engen und verbauten Innenstädten meist nicht zur Verfügung gestellt werden kann, wird durch die Senkung der Höchstparkdauer (auf z.B. 15 Minuten oder 2 Stunden) versucht zu erreicht, dass im räumlich begrenzten Parkraum häufiger Parkplätze frei werden und sich so möglichst viele Autofahrer nacheinander die zur Verfügung stehenden Plätze teilen (Parkplatzrotation). Der Parkdruck und Suchverkehr nimmt so ab und es können mehr Leute mit dem Auto in bewirtschaftete Zone. Dieses Konzept wird Kurzparken genannt und von Kommunen z.B. an Bahnhöfen angewandt.

Gebührenfreies Kurzparken

Bild 291: Parkscheibe gem. § 41 Abs. 2 StVO-D

Das gebührenfreie Kurzparken, das Ortschaften heute oft nur noch in den Randgebieten und Zonen mit hoher Fluktuation zulassen, hatten viele bereits in den 1960er Jahren eingeführt. Man muss am Fahrzeug anzeigen, wann die Parkzeit begann

  • in Deutschland mit genormten Parkscheibe (11  cm * 14,5 cm) oder mit einem gebührenfreien Parkschein aus Automaten mit "Brötchentaste". In Kaiserslautern wird dieses System durch Werbekarten ergänzt, auf der man die Ankunftszeit ankreuzen kann und somit 30 Min frei parken darf.
  • Österreich hatte gebührenfreies Kurzparken am 16. März 1959 in der Inneren Stadt Wiens eingeführt. Seither gibt es die Parkuhr, auf der man manuell den Parkbeginn einstellt. Ursprünglich war die maximale Kurzparkzeit 1,5 Stunden. Die Uhren hatten zwei feste Zeiger mit Beginn und Ende. Erst verschiedene Längen der Parkdauer machten den zweiten Zeiger überflüssig. Diese Parkuhren verteilten meist Firmen (als Werbeträger). Auch als das Gebührenpflichtige Parken eingeführt wurde, wurde in den meisten Orten trotzdem bis zu 15 Minuten gebührenfreies Parken beibehalten oder auf Grund von Musterprozessen wieder eingeführt.

Brötchentaste

Die Brötchentaste an einem Parkscheinautomaten soll Kurzparkern ein kostenloses Parken ermöglichen (im Volksmund: um mal eben Brötchen zu holen).

Eine solche Taste bedeutet einen freiwilligen Verzicht der Gemeinde auf Parkgebühren und soll die Attraktivität der Innenstadt erhöhen. Hierzu musste allerdings der Deutsche Bundestag erst § 6a, Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ändern (am 6. November 2003 zum 1. Januar 2004). Schon vorher hatten Kommunen wie etwa Daun und Wittlich, entgegen der Rechtslage "Brötchentasten". Der Duden nahm sie 2006 auf (24. Auflage). Gleichzeitig ist die Brötchentaste wieder umstritten: Die Stadt Bremen erhöhte zum 1. Juni 2006 die allgemeinen Parkgebühren, um die durch die Brötchentaste verursachten Mindereinnahmen zu kompensieren. In Frankfurt am Main beabsichtigt die Stadtverwaltung die Abschaffung der Brötchentastenfunktion. Auf dem Städtetag diskutierten Verkehrsplaner Vorwürfe der Kritiker, die Taste werde missbraucht, bringe zu viele Autos in die Städte, erhöhe den Kontrollaufwand und die Argumente von Wirtschaftsplanern, die den mittelständischen Handel stärken wollen.

Kontrolle der Bewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung bietet auch immer den Anreiz, sich zu entziehen, die Kontrolle der Einhaltung und Sanktionierung von Verstößen ist daher zwingend notwendig und wirtschaftlich gesehen ein Kostenfaktor, der dem Ertragsziel entgegenwirkt. Während private Parkraumbesitzer meist eine Schrankenanlage oder einen Parkwart einsetzen, nutzen Städte und Kommunen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs meist Politessen.

Kritik

Kritiker argumentieren, die Parkraumbewirtschaftung diene in erster Linie dazu, die Einnahmen der Kommunen zu vergrößern.