Arthur Seyß-Inquart
Dr. Arthur Seyß-Inquart (* 22. Juli 1892 in Stannern / Mähren - heute Stonarov / Tschechien; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus in verschiedenen Funktionen politisch Karriere gemacht hatte und im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1946 zum Tode verurteilt und exekutiert wurde.
Seyß-Inquart war seit 1931 in österreichischen Organisationen engagiert, die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) nahe standen. 1938 trat er der NSDAP bei. Auf Druck von Hitler - dieser forderte vom damaligen österreichischen Diktator Kurt Schuschnigg die Beteiligung der NSDAP an Regierungsämtern - überließ dieser Seyß-Inquart 1938 das Amt des Innenministers. Nach Schuschniggs Rücktritt war Seyß-Inquart vom 11. März bis 13. März 1938 der letzte Regierungschef vor dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. 1939 wurde Seyß-Inquart Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank in den besetzten polnischen Gebieten. 1940 ernannte Hitler ihn zum Reichskommissar in den besetzten Niederlanden. Dort war Seyß-Inquart verantwortlich für die Einführung von Zwangsarbeit, Deportationen niederländischer Juden und Erschießung von Anhängern des Widerstands. Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1946 wurde er in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 (Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) für schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt.