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Unerlaubte Entfernung (Militär)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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  • Unerlaubte Entfernung von der Truppe ist nicht gleichbedeutend mit der Desertion von einem oder mehrerer Militärangehörigen. Die Desertion bedeutet eine Absicht sich dauerhaft dem Wehr- oder Kriegsdienst zu entziehen, die unerlaubte Entfernung bedeutet eine zeitweilige Absicht sich dem Wehr oder Kriegsdienst zu entziehen. Dieses Vergehen wurde in der Regel schwer bestraft und mit dem der Desertion gleichgesetzt. Im II. Weltkrieg wurden diese Vergehen oft mit der Todesstrafe geahndet. In der NVA wurde dieses Vergehen mit Freiheitsstrafe bestraft. Auch in der Bundeswehr ist die unerlaubte Entfernung ein Delikt mit strafrechtlicher Relevanz. In der Schweiz gilt es als Militärdienstversäumnis nach Art 83 MStG.
  • Der Tatbestand einer unerlaubten Entfernung liegt auch beim Verlassen eines Unfallortes vor, wenn dieses nicht erlaubt wurde. Man spricht dabei auch von Unfallflucht. Der Verursacher versucht dabei, sich möglichen Kosten, die auf ihn zukommen würden, durch "Flucht" zu entziehen.