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Taufe

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Die Taufe ist ein Ritus, der im Christentum seit der Zeit des Neuen Testaments und in fast allen christlichen Konfessionen den sichtbaren Eintritt in das Christentum markiert.

Etymologie

Das griechische Wort für taufen im Neuen Testament ist baptízein (βαπτίζειν) und bedeutet soviel wie ein- oder untertauchen. Es ist in diesem Sinne in der griechischen Literatur seit Platon (4. Jhd. v.Chr.) des öfteren belegt. In der Septuaginta, der griechischen Übersetzung des Alten Testaments, kommt der Ausdruck baptízein (βαπτίζειν) nur viermal vor. Nur einmal, 2. Könige 5,14 EU, bezieht es sich auf das Untertauchen eines Menschen zur rituellen Reinigung.

Josephus verwendet den Begriff baptismós (βαπτισμός) - Taufe - im Zusammenhang seines Berichtes[1] über Johannes den Täufer.

In der ersten germanischen Bibelübersetzung, der gotischen Bibel von Wulfila aus dem 4. Jahrhundert, wird baptizein mit daupjan übersetzt, das ebenso wie das griechische Wort „eintauchen“ bedeutet und durch die spezifische christliche Bedeutung „durch Untertauchen zum Christen machen“. Wie das gotische Wort gehen das altnordische deypa, das altenglische dyppan und das althochdeutsche toufen, alle etymologisch auf das Wort in neuhochdeutscher Wiedergabe „tief“ zurück.

Das Wort Taufe wurde stark von der christlichen Tradition geprägt und wird deshalb meist mit Christliche Taufe gleichgesetzt. Da in anderen Religionen ebenfalls rituelle Handlungen mit Wasser erfolgen, ist zu beachten, dass (das Wort Taufe) nur mit größter Vorsicht auf außerchristliche Reinigungen oder Waschungen mit Wasser angewandt werden kann.[2]

Vorformen

Die Taufe wird im Neuen Testament als etwas Bekanntes vorausgesetzt; der Begriff und der Ursprung der Taufe werden nicht erwähnt. Petrus schreibt gleichnishaft darüber:

.. die einst ungehorsam waren, als Gott harrte und Geduld hatte zur Zeit Noahs, als man die Arche baute, in der wenige, nämlich acht Seelen, gerettet wurden durchs Wasser hindurch. Das ist ein Vorbild der Taufe, die jetzt auch euch rettet. Denn in ihr wird nicht der Schmutz vom Leib abgewaschen, sondern wir bitten Gott um ein gutes Gewissen, durch die Auferstehung Jesu Christi, welcher ist zur Rechten Gottes, aufgefahren gen Himmel, und es sind ihm untertan die Engel und die Gewaltigen und die Mächte.

1.Pet.3,20-22

Als mögliche Anknüpfungspunkte für die neutestamentliche Praxis des Taufens werden genannt:

Altes Testament

Im Alten Testament ist das Besprengen mit Wasser als Darstellung kultischer Reinigung nur gelegentlich erwähnt. So soll laut 4. Mose 19,18 LUT ein Mensch, der mit einem Toten in Verbindung gekommen ist, von einem "reinen" Mann mit der Pflanze Ysop mit Wasser besprengt werden, nachdem die Pflanze vorher in das Wasser eingetaucht wurde. Ez. 36,25 LUT prophezeit: "Ich will reines Wasser über euch sprengen, dass ihr rein werdet; von all eurer Unreinheit und von allen euren Götzen will ich euch reinigen."

Der aussatzkranke Naeman taufte sich siebenmal im Jordan, auf Befehl des Propheten Elisa, um seine Krankheit zu heilen und körperliche Reinheit zurückzugewinnen (2.Kön. 5,14).

Auch der Psalmist erwähnt sowohl eine innere Reinigung ("Entsündigung") mit Ysop als auch eine Waschung zur körperlichen Reinheit in Psalm 51,9 EU; in diesem Vers werden Waschung und die Vergebung von Sünde miteinander in Verbindung gebracht.

Judentum

Die Gemeinschaft von Qumran[3] war nicht die einzige jüdische Glaubensgemeinschaft, die im Vergleich zur christlichen Taufe Gemeinsamkeiten in der Umkehrforderung, äußerer Reinigung, innerer Reinigung und Buße zeigte. Auch die Essener kannten ähnliche Riten. Die rituelle Waschung wurde im Namen Gottes vollzogen und regelmäßig, vermutlich sogar täglich, ausgeführt.[4] Taufriten der jüdischen Gemeinschaften wurden von jedem für sich allein und ohne öffentliches Bekenntnis vorgenommen. Jedoch galt wohl die erste dieser Waschungen als offizielle Aufnahme eines Novizen. [5] Josephus beschreibt diese Handlungen - im Gegensatz zur Johannestaufe - nicht mit βαπτισμός.

Im Talmud ist der Besuch des Mikwe-Bads zur Herstellung ritueller Reinheit vorgeschrieben. Auch ist ab der zweiten Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts eine Proselytentaufe bezeugt.

Die Unterschiede der christlichen Taufe sind sowohl in der nur einmal vorgenommenen Taufe, als auch im öffentlichen Bekenntnis zu Jesus zu sehen. Zudem fehlt eine Person, die die Taufe durchführt.

Im Neuen Testament

Die so genannte Johannestaufe

Taufe Jesu im Jordan - Frühchristliche Wandmalerei (3.Jahrhundert)
Taufstelle Jardenit am Jordan, Israel, April 2006

Die erste Taufe, die im Neuen Testament erwähnt wird, ist die Taufe durch Johannes. Er erhielt deshalb auch den Beinamen Täufer. Die Johannes-Taufe geschah im Wasser des Jordan, war mit einem Sündenbekenntnis und innerer Umkehr (Buße) verbunden und hatte die Vergebung der Sünden zum Ziel (Mt 3,6 EU, Mk 1,4f EU, Lk 3,3ff EU).

Jesus ließ sich nach den übereinstimmenden Berichten der Evangelien von Johannes taufen. Auch einige der späteren Jünger und Apostel wurden von Johannes getauft und anschließend auf Jesus, das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt trägt, aufmerksam gemacht. In der Folgezeit tauften nach Johannes 4,1ff EU sowohl Johannes selbst als auch die Jünger Jesu.

In Apostelgeschichte 19,1-7 EU wird berichtet, dass Paulus in Ephesus auf Jünger von Johannes dem Täufer traf. Nachdem sie von ihrer Johannes-Taufe berichtet hatten, erklärte Paulus ihnen, dass Johannes mit einer Taufe der Buße getauft und dazu aufgerufen habe, dass das Volk an den glauben solle, der nach ihm kommen werde; nämlich an Jesus Christus. Daraufhin ließen sich die Jünger des Johannes auf den Namen Jesus taufen.

Taufe in der Urgemeinde

Das Matthäus-Evangelium endet mit dem so genannten Tauf- oder Missionsbefehl Christi:

18Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. 19Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes 20 und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.

Die Taufformel „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ kommt jedoch nur in diesem "Taufbefehl", nicht aber in den neutestamentlichen Tauferzählungen, vor. Dort, wo die Taufhandlung selbst näher beschrieben wird, lautet die Taufformel schlicht: „auf den Namen Jesu Christi (Apostelgeschichte 2,38 EU; 8,16 EU; 10,48 EU; 19,5 EU; Römer 6,3 EU und Galater 3,27 EU).

In seiner Pfingstpredigt ruft Petrus öffentlich zur Taufe auf. Er nennt als Voraussetzung die Umkehr und verheißt denen, die umkehren und sich taufen lassen, die Vergebung der Sünden und den Empfang des Heiligen Geistes:

38Petrus sprach zu ihnen: Tut Buße und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. 39 Denn euch und euren Kindern gilt diese Verheißung und allen, die fern sind, so viele der Herr, unser Gott, herzurufen wird.

In Apostelgeschichte 8,31 LUT wird der Kämmerer der äthiopischen Kandake von Philippus nach seinem biblischen Verständnis gefragt. Der Kämmerer antwortet mit: „...Wie kann ich, wenn mich nicht jemand anleitet“. Nachdem ihm das Evangelium von Jesus gepredigt wurde, wird er durch Philippus getauft.

Paulus lehrt im Römerbrief 6,3ff EU die Taufe als Begrabenwerden und Neuwerdung des Lebens, es ist ein bildhafter Nachvollzug des Begräbnisses und der Auferstehung Jesu. Dort findet sich ein bedeutsamer Beleg für die ursprüngliche Praxis der Taufe durch Untertauchen.

Die Taufe ist eng mit der Gabe des Heiligen Geistes verbunden. Johannes der Täufer wies auf Jesus Christus hin, der mit heiligem Geist und Feuer tauft (Mt. 3,11 EU). Petrus verkündigte den Geistempfang als Folge der Taufe (Apg. 2,38f). Als der heilige Geist auf den ungetauften Hauptmann Kornelius und anderen Nichtjuden, die sich mit ihm versammelt hatten, fiel, überzeugte es die Judenchristen, dass auch Nichtjuden getauft werden dürfen, weil der heilige Geist auch auf sie ausgegossen wird (Apg. 10,45 EU).

Wesen der Taufe

In der Taufe wird der Täufling gemäß der Lehre des Apostels Paulus in Christi Tod getauft und mit Christus „begraben in den Tod“. Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und erlebbare Schwelle zwischen dem alten Sein des Menschen in der Sünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser tötet und schenkt Leben zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte Anteil an Christi Auferstehung (vgl. Römer-Brief, Kapitel 6 EU). Gleichzeitig wird er Teil des universalen Leibes Christi durch die Taufe im heiligen Geist (1.Korinther 12,13 EU). Die Taufe ist Ausdruck des göttlichen Versöhnungshandelns durch Kreuz und Auferstehung Christi. Wie dieses in Christus ein für allemal zum Heil der Welt geschehen ist, so geschieht auch die Taufe zum Heil des Täuflings und ist einer Wiederholung nicht bedürftig. Die Bibel lehrt jedoch in Apostelgeschichte 19,3-5 EU eine nochmalige Taufe, wenn nicht im Namen Jesu getauft wurde. Der Glaube muss zum Erlangen des Heils dazu kommen. Als Geschehen im Heiligen Geist macht sie ihn der Rechtfertigung teilhaftig und bezweckt zugleich den Wandel in einem neuen Leben, das von der Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes und von der Sünde in den Dienst der Gerechtigkeit und in die Heiligung führt.

Geschichtliche Entwicklung

Alte Kirche

Wer sich in den ersten Jahrzehnten des Christentums taufen ließ, tat dies im Glauben daran, noch zu Lebzeiten die Wiederkunft Jesu Christi zu erleben. Er unterstellte sich in der Taufe selbst Jesus Christus - was mit der Formulierung εις χριστον ιησουν (wörtl: "in Christus Jesus hinein") gemeint ist - und wurde von ihm durch den Heiligen Geist "versiegelt" (Eph 4,30 LUT). Oft ließ man sich mit seinem ganzen Haus taufen.

Schon bei den Apostolischen Vätern verschob sich der Charakter der Taufe zu einem "gesetzlich verstandenen Eintrittsritus" in die Kirche.[6] Während die biblischen Berichte die Taufe auf den Namen Jesu Christi kennen, folgte die frühe Kirche dem Taufbefehl Mt. 28, 19 und taufte auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.[7]

In der Anfangszeit der Kirche wurden die Katechumenen nur zu Ostern getauft, um das Sterben und Auferstehen mit Jesus Christus zu verdeutlichen.

Im Urchristentum geschah die Taufe durch vollständiges Untertauchen des Täuflings. So war das Untertauchen bis etwa zum 12. Jahrhundert durchaus eine übliche Taufform in der römischen Kirche. Als Nottaufe konnte die Taufe jedoch durch Besprengen bereits im zweiten Jahrhundert durchgeführt werden. Sie wurde in Situationen praktiziert, in denen das Untertauchen des Täuflings nicht möglich war (Krankheit, Todesgefahr, Verfolgung).

Erste Erwähnungen der Kindertaufe finden sich um 200 n. Chr. in der Hippolytischen Kirchenordnung (Baptismus infantium). Ihre Akzeptanz war jedoch umstritten. So bekämpfte Tertullian diese Praxis.[8] Am Anfang des 3. Jahrhunderts vertraten Cyprianus und Tertullian die Ansicht, durch die Taufe werde die durch die Erbsünde zerstörte Gottebenbildlichkeit, wiederhergestellt. Zwar reichte theoretisch der Glaube dazu aus wie bei den Aposteln, von denen die Bibel nicht berichtet, dass Jesus sie getauft hat, da jedoch Jesus den Befehl zur Taufe gegeben habe, bestehe für die Gläubigen ein Zwang zur Taufe.[9] Der Geistempfang, der ursprünglich mit der Taufe verbunden war, wurde zur selben Zeit - wohl als Reaktion auf eine gnostische Lehre von mehreren der jeweiligen Stufe der Erkenntnis entsprechenden Taufen - aus der Taufhandlung herausgenommen und durch eigene Handlungen, die Salbung mit Chrisma und die Handauflegung, ergänzt. Unter dem Einfluss der gleichzeitigen Mysterienkulte wurde der Taufritus um weitere Zeremonien (weißes Taufkleid, Exorzismus als Vorbereitung) erweitert und als μυστηριον, lat. sacramentum verstanden.[10] Dazu gehörte auch die vor der Taufe geübte Arkandisziplin, die es den Katechumenen, den Ungetauften, verbot, die Wandlung mitzuerleben.

Die Bezeichnung der Taufe als „Erleuchtung“ (griech. phôtismós) in der Alten Kirche stammt aus 2.Kor. 4,6 LUT. In der Sprache der Gnosis verdeutlicht er, dass der Täufling aus der Finsternis des Unglaubens in das Licht des Glaubens und Erkennens eintritt.

Aurelius Augustinus sah in der Taufe das Handeln von Jesus als sichtbares Wort[11] und unsichtbare Gnade, die in der sichtbaren Taufhandlung die Heilwirkung vollbringen. Die sakramentale Handlung prägt dem Täufling den Charakter ein. Er formuliert die Lehre von der Taufe als Heilmittel gegen die Erbsünde. [12] [13]

Ab dem 6.Jahrhundert konnte sich die Kindertaufe gegen alle Kritik durchsetzen.

Mittelalter

Die Scholastik wandte die aristotelische Formel von Materie (Taufwasser) und Form (Taufformel) auf Augustinus Lehre an. Thomas von Aquin beschrieb Gott als "Prinzipalursache" und das Taufwasser als "Instrumentalursache" der Gnadenwirkung zur Tilgung der Erbsünde. Als dritter Bestandteil einer gültigen Taufe gehört die Absicht (intensio) des Spender zu taufen dazu. Diese Lehre wurde 1439 in der Bulle Exsultate Deo verkündet und ist in der katholischen Kirche bis heute gültig.[14] Folglich verbreitete sich im Mittelalter das Übergießen anstelle des Untertauchens. Schon in der frühmittelalterlichen fränkischen Kirche und sicher auch in Teilen Italiens war das Übergießen allerdings bereits früher gängige Praxis, wie die erhaltenen Bilddarstellungen seit dem 4. Jh. und die archäologischen Befunde zeigen.

In der orthodoxen Kirche bleibt es bis heute bei dem Verständnis der Taufe als des ersten Mysteriums, das den Empfang der folgenden Mysterien ermöglicht. Kyrill von Jerusalem beschreibt in seinen Katechesen an die Taufanwärter[15], wie der Täufling auf geheimnisvolle Weise Christi Leben und Sterben nachvollzieht. So symbolisiert das dreimalige Untertauchen die drei Tage Christi im Grab.

Reformation

Martin Luther knüpfte wieder bei Augustinus an und sah in der Taufe die sichtbar gewordene Zusage Gottes, den Menschen um Christi die Sünde zu vergeben. Die Taufe ist ein Bund mit Gott. Der Täufling verspricht Gott, täglich der Sünde absterben zu wollen. Zunächst war das Taufwasser für Luther ein Symbol der Heilsgewissheit nur für den Täufling, erst im Kampf gegen die sogenannten "Schwärmer" betonte auch er Heilsamkeit des Taufwassers. Viel wichtiger ist ihm, dass die Taufe kein einmaliges Geschehen ist, sondern täglicher geistlicher Wiederholung bedarf:

Also ist die Buße nicht anders denn ein Wiedergang und Zutreten zur Taufe, dass man das wiederholt und treibt, so man zuvor angefangen und doch davon gelassen hat.

Martin Luther [16]

Im Gegensatz zu Luther sah Ulrich Zwingli die Taufe nicht als Sakrament, sondern als Symbol. Er nennt sie "Bundeszeichen", eine Art Truppenabzeichen für die Christen, das zum Leben nach Christi Gebot verpflichtet.[17]

Die Tauflehre der Täufer ist eine Weiterentwicklung von Zwinglis Lehre. Auch für sie ist die Taufe ein reines Symbol des Bundes, den der gläubige Mensch mit Gott schließt und umgekehrt. Andere Bewegungen wie die von ihren Gegner Schwärmer Genannten lehnten ähnlich den mittelalterlichen Katharern die Wassertaufe ganz ab. Wichtiger war ihnen die sogenannte Geistestaufe.

Die katholische Reaktion auf die evangelischen Tauflehren ist die Neuformulierung der scholastischen Lehre auf dem Konzil von Trient.[18] Dort wurde erstmals beschlossen, die Kindertaufe zur Verpflichtung nach kirchlichem Verständnis zu machen.[19] Sie sollte demnach die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft symbolisch darstellen, nach der die Kinder allmählich durch die christliche Lehre "wissend" herangebildet werden sollten.

Neuzeit

Einige Freikirchen praktizieren die Taufe nicht. Während zum Beispiel die Quäker sie als zu vernachlässigende Äußerlichkeit ansehen, verzichtet die Heilsarmee auf den Vollzug von Taufen aufgrund ihres Selbstverständnisses als Erweckungsbewegung. Wer unter ihren Freunden und Mitgliedern das Bedürfnis hat, sich taufen zu lassen, wird mit diesem Begehren an befreundete Kirchen bzw. Freikirchen verwiesen.

Die stark wachsende Pfingstbewegung lehrt einen mehrstufigen Heilsweg, bei dem auf die Bekehrung die Wassertaufe folgt, die ihrerseits von der Geistestaufe ergänzt werden muss.

Der lutherische Religionsphilosoph Carl Heinz Ratschow leitete die Taufe von Wasserritualen der Religionsgeschichte ab und vollzog einen weiteren Deutungsrahmen, der überhaupt erst verständlich machte, aus welchem Grund das Element Wasser eine religiöse Bedeutung habe.

Gegenwart

Die Taufe der Gegenwart basiert in den verschiedenen christlichen Konfessionen auf derselben Grundlage. Im theologischem Verständnis der Taufe sind sie jedoch nicht einig. Diese führte unter anderem zu verschiedenen Ausführungsformen, Vorbedingungen und Annahmen der Folgen der Taufe.

Kindertaufe - Gläubigentaufe

(siehe auch ausführliche Informationen in den Artikeln Kindertaufe und Gläubigentaufe)

In der Taufpraxis der Konfessionen wird zwischen verschiedenen Zeitpunkten, die Taufe zu vollziehen, unterschieden:

Erwachsenen- bzw. Gläubigentaufe
Die Gläubigentaufe wird in allen Kirchen praktiziert. Dabei begehrt der Täufling persönlich, die Taufe zu empfangen. Er bekennt sich in diesem Zusammenhang selbst öffentlich zu Jesus Christus. In einigen Kirchen, den sogenannten taufgesinnten Kirchen ist dies die einzig mögliche Form der Taufe. Ein Teil dieser Kirchen erkennt die Taufe von religionsunmündig getauften Christen beim Übertritt an, wenn diese ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen und damit - gewissermaßen nachträglich - ihre Kindes- bzw. Säuglingstaufe gültig machen. Kindertaufen werden in diesen Kirchen aber nicht selbst durchgeführt. Andere taufgesinnte Kirchen sehen eine Säuglingstaufe als unbiblisch und daher als ungültig an und erwarten dass sich als Säuglinge getaufte Gläubige beim Übertritt (aus ihrer Sicht erstmals) taufen lassen.
Säuglings- bzw. Kindertaufe
Der größte Teil der Christenheit praktiziert in der Regel die Kindertaufe. Dies gilt z.B. für die römisch-katholische, orthodoxen, altkatholische, evangelisch-lutherischen, anglikanischen, methodistischen und viele reformierten Kirchen. Hierbei bekennen Eltern und Taufpaten - stellvertretend für das Kind - ihren Glauben an Jesus Christus und versprechen eine christliche Erziehung des Kindes. In der Konfirmation / Firmung sollen in diesen Kirchen die als Kinder Getauften ihre Taufe dann eigenständig bestätigen, indem sie selbst ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen. Die Sorge darum, welches Schicksal nach dem Tode einem Kind bevorsteht, das das religionsmündige Alter vor dem Tod nicht erreicht, spielt für manche Eltern eine Rolle bei der Entscheidung für die Kindertaufe.

Taufritus

Kreuzförmiges Taufbecken / Basilika in Subaita (Negev)

Das wesentliche, äußerlich sichtbare Element der Taufe ist Wasser. Die Taufform des Urchristentums, die das Begrabenwerden und Auferstehen mit Jesus Christus bewirkt (sakramental) bzw. symbolisiert (zeichenhaft), wird heute noch in den Ostkirchen, bei Baptisten und vielen anderen Freikirchen sowie in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und bei den Zeugen Jehovas praktiziert. Das nebenstehende Bild zeigt ein Taufbecken aus der Zeit der Frühen Kirche, das dieser ursprünglichen Taufform diente.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang erklärt: „Man kann durch Untertauchen oder durch Übergießen taufen. Die Taufe durch Untertauchen ist besser geeignet, die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi auszudrücken. In unseren Verhältnissen wird es im allgemeinen bei der Taufe durch Übergießen bleiben.“ Die Ostkirchen halten allerdings auch bei Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.

Die Täufer tauften bis auf wenige Ausnahmen noch durch Übergießen. Die Mennoniten (Ausnahme: Mennoniten-Brüdergemeinden), die in direkter Weise aus dieser Bewegung hervorgegangen sind, praktizieren ebenfalls diese Taufform. Die Baptisten führten im protestantischen Bereich die Taufe durch Untertauchen wieder ein. Sie wird heute in den meisten taufgesinnten Kirchengemeinschaften in dieser Form praktiziert.

Oft wird das Untertauchen oder Begießen dreimal hintereinander ausgeführt, um die drei Tage im Grab oder die Trinität zu symbolisieren.

Taufform Kirchengemeinschaft
Untertauchen Baptisten | Bibelforscherbewegung | Brüderbewegung | Calvary Chapel | Elim-Gemeinden | Freie evangelische Gemeinde | Gemeinde Christi | ICF | Jesus-Freaks | Kirche des Nazareners | Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage | Mennoniten-Brüdergemeinde | Orthodoxe Kirche | Pfingstler | Siebenten-Tags-Adventisten | Zeugen Jehovas
Übergießen Altkatholische Kirche | Anglikanische Kirche | Evangelisch-lutherische Kirchen | Evangelisch-methodistische Kirche | Evangelisch-reformierte Kirche | Kirche des Nazareners (auf Wunsch des Täuflings) | Mennoniten | Neuapostolische Kirche | Römisch-katholische Kirche
Besprengen Kirche des Nazareners (auf Wunsch des Täuflings)

Taufformel

Hinsichtlich der Taufformel gibt es in der Einleitungssequenz geringe Unterschiede, während der weitere Verlauf ...Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in den meisten Kirchen identisch ist.

In den römisch-katholischen und anglikanischen Kirchen wird die Einleitung mit den Worten N.N., ich taufe dich im...,[20] im ostkirchlichen Ritus Der Diener Gottes N.N. wird getauft im...[20] und schließlich nach Martin Luther N.N., ich taufe dich auf den... gesprochen.

Der Unterschied, der außerhalb der deutschen Sprache nicht zum Ausdruck kommt, entstand aus einer Übersetzungsschwierigkeit: Im griechischen Urtext (z.B. Mt 28,18-20 NT) steht εις mit Akkusativ, was eine Richtung oder einen Zweck angibt (in ... hinein; zu). Allerdings steht bei der Taufe des Johannes (Mk 1,4 NT) ebenfalls εις mit Akkusativ, was in diesem Fall mit "zur Vergebung ..." übersetzt wird. Deutlicher wird Paulus in 6,3ff NT, dass jene, die "auf" (εις) Jesus Christus getauft sind, "in seinen Tod hinein" (εις τον θανατον αυτου) getauft sind.

Martin Luther und viele Übersetzer nach ihm übersetzten das εις mit auf. Dabei kollidiert die Formulierung mit dem umgangssprachlichen Gebrauch Ich taufe dich auf den Namen N.N. und wird daher oft missverstanden. Daher übernimmt man auch in evangelischen Gemeinden neuerdings auf die vom lateinische in nomine abgeleiteten Fassung im Namen.[21]

Die Taufformel εις το ονομα ist die Übersetzung des rabbinischen לשם - leschem - "im Namen". Im Talmud wird diese Wendung sowohl im finalen Sinne gebraucht als auch um eine Autorität auszudrücken.[22] Im Neuen Testament weitet sich die Autorität des Gottesnamen auf Jesus aus.[23]

Bei der Taufe im/auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes handelt es sich also darum, dass der Täufling in Christus hineingenommen wird und teilhat an dessen Tod und Auferstehung.

Manche Freikirchen taufen auf den Namen Jesu Christi entsprechend der neutestamentlichen Taufberichte.

Gültigkeit

Die Gültigkeit einer Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des Täuflings oder Taufenden ab. Die Klärung dieser Frage erfolgte in der Geschichte der Alten Kirche im so genannten Ketzertaufstreit. Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine Taufe, die vollzogen ist

  • auf den Namen des dreieinigen Gottes (z.B. 'ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes'). Eine interessante Variante bietet hier die Taufpraxis mancher freikirchlicher Kreise, die unter Berufung auf die in der Apostelgeschichte erwähnten Taufberichte (z.B. Apg. 2,38 EU; 10,48 EU; 19,5 EU u.a.) ausschließlich auf den Namen Jesus taufen; der im Taufbefehl Christi genannte Name des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes sei gemäß diesen Taufberichten der Name Jesus.
  • durch Untertauchen oder Begießen (in taufgesinnten Freikirchen, insbesondere bei den Baptisten, oft nur durch Untertauchen)
  • mit der richtigen Intention. Die Intention muss lediglich darin bestehen zu tun, was die Kirche in der Taufe tut. Ein tiefer gehendes theologisches Verständnis der Taufe durch den Taufenden ist nicht nötig.

Bei manchen Freikirchen (insbesondere Baptisten, Siebenten-Tags-Adventisten und Pfingstgemeinden) hängt die Gültigkeit einer Taufe auch davon ab, ob der Täufling sich bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als Säuglinge getauft wurden, gelten dort als ungetauft. Sie werden, sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, dennoch als Mitchristen anerkannt, aber nicht immer zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen.

Nottaufe

Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen durchgeführt, im Notfall kann jedoch in vielen Kirchen auch ein Laie eine gültige Taufe spenden (siehe Nottaufe). In der römisch-katholischen Kirche ist dies sogar durch einen Nichtchristen möglich[24][25]

Die Taufe in Gemeinden und Kirchen

Katholische und Evangelische Tauffeier

Geschmücktes Taufbecken mit brennender Osterkerze, Wasserkrug und Taufkerze.

Die Taufe soll im normalen Gemeindegottesdienst stattfinden. Da in der heutigen Zeit in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten für den Täufling die Eltern und Paten stellvertretend auf die Fragen nach dem Taufbegehren und dem Glaubensbekenntnis (siehe auch Abrenuntiatio diaboli).

Auf die Frage, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, erfolgt die Antwort „Ja, mit Gottes Hilfe!“.

Täuflinge ab dem Konfirmations-/Firmungsalter werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten. Auf die Frage des Liturgen „Wie heißt das Kind?“ wird der Name genannt.

Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen und das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen.

Dann wird die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet werden.

Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort „Ich bin das Licht der Welt“ wird auch häufig eine Taufkerze an der Osterkerze entzündet und mit den Worten Empfange das Licht Christi übergeben, die der Täufling als Erinnerung mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw. Presbyterium) der Kirchengemeinde den Täufling als neues Gemeindeglied.

Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen.

Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätere Firmung (römisch-katholisch) bzw. Konfirmation (evangelisch) dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation / Firmung zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für die Abendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.

Katholische Taufe eines kleinen Mädchens

Besonderheiten der katholischen Tauffeier

In der römisch-katholischen, orthodoxen und auf Wunsch auch in der anglikanischen Kirche folgt auf das Sakrament der Taufe das Sakrament der Salbung mit Chrisam; es verweist auf den Christus-Namen sowie auf die Salbung der Könige, Priester und Propheten im Alten Testament. Aus Sicht der römisch-katholischen Kirche wird die Taufe als Ex opere operato gesehen.

Es kann ggf. danach ein weißes Kleid (Taufkleid) überreicht werden, dass die unschuldige Reinheit (vgl. Weißer Sonntag) symbolisieren soll.

Zum Schluss wird der Effata-Ritus vollzogen und für den Täufling gebetet.

Baptistische Tauffeier

Baptistische Taufe

Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling bekennt sich mit eigenen Worten zu Jesus Christus. Oft schließt sich an das persönliche Zeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an.

Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in das Baptisterium oder - sofern die Taufe im Freien stattfindet - in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oder Gemeindeältester) auf ihn wartet. Ein Taufspruch wird verlesen. Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und / oder auf den Namen Jesus) getauft.

Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. Eine Abendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen.
Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.

Ökumenische Diskussion

In der aktuellen ökumenischen Diskussion wird der alle Christen verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer Erklärung zum Kirchenverständnis, die 2006 auf der 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen verabschiedet wurde: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“

Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die Kompromissformel lautet: „das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichen Initiation“.

Schon am 26. März 1996 wurde in Düsseldorf die „Vereinbarung der Evangelischen Kirche im Rheinland zwischen dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe“ von den damaligen leitenden Geistlichen unterzeichnet. Absicht dieser Übereinkunft war und ist es, die in Christus gegebene Einheit in der Taufe deutlicher zum Ausdruck zu bringen und Unstimmigkeiten über den gültigen Vollzug der Taufe in Zukunft möglichst auszuschließen.

Dieses Abkommen auf der Ebene von Landeskirche bzw. Bistum wurde von einer gemeinsamen Erklärung der für ganz Deutschland (Magdeburger Erklärung) zuständigen Ebenen der folgenden Kirchen am 29. April 2007 ersetzt oder ergänzt:[26]

Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders überwunden (Römer 5,10 EU), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe.
Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6 EU). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.''

Die Kirchen, die die Taufe wechselseitig anerkennen:

Kirchen aus täuferischer Tradition (z.B. Mennoniten, Baptisten; auch Bund Freier evangelischer Gemeinden) haben die Magdeburger Erklärung aus ihrem Kirchen- und Taufverständnis heraus nicht unterzeichnet. [27] [28]

Taufe durch den Heiligen Geist

Pfingstlerische und charismatische christliche Kirchen betonen neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders die Taufe durch den Heiligen Geist. Nichtcharismatische Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung.

Die Neuapostolischen Kirche kennt dafür das Sakrament der Versiegelung.

Vor allem in Kreisen des Dispensationalismus, d.h. in denen die Bibel heilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe als ein mit der Wiedergeburt identisches Ereignis gesehen. Dies wird mit den Bibelstellen in 1Kor 12,13 EU und Apg 11,1-18 EU begründet.

Rechtliche Bedeutung

Innenrecht der Religionsgemeinschaft („Kirchenrecht“)

In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in der Ortsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So bestimmt etwa § 6 S. 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz der EKD:

Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.

Die Voraussetzungen der Taufe sind in den evangelischen Landeskirchen in den Lebensordnungen geregelt, in der römisch-katholischen Kirche im Codex Iuris Canonici (Buch 4: Heiligungsdienst der Kirche − Can. 849 ff.).

Die Taufe ist eine Amtshandlung, die meist in die Kirchenbücher einzutragen ist (Beurkundung). So bestimmt es etwa Art. 10 Abs. 1 S. 1 der Kirchlichen Lebensordnung „Taufe“ in Verbindung mit § 1 der Kirchenbuchordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden. In das Taufbuch werden dabei neben dem Datum und Angaben zu Taufendem und Täufling auch der Taufspruch angegeben (§ 9). Über die Taufe wird ein Taufschein ausgestellt (vgl. etwa Art. 10 Abs. 2 der genannten Lebensordnung).

Staatliches Recht („Staatskirchenrecht“)

Neben dieser kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann sie auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung haben. Inwieweit der Staat die durch Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft anerkennt, regelt das (weltliche) Staatskirchenrecht.

In Deutschland ist es dem Staat auf Grund der Trennung von Staat und Kirche und seiner weltanschaulichen Neutralität verwehrt, zu bestimmen, wer einer Kirche angehört. Die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ordnet diese vielmehr nach Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG als eigene Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (BVerfGE 30, 415 - Mitgliedschaftsrecht).

Anders sieht es aber dann aus, wenn die Religionsgemeinschaften vom Staat abgeleitete Befugnisse wahrnehmen oder das staatliche Recht an die Mitgliedschaft Rechtsfolgen knüpft (z.B. Kirchensteuereinzug). Dann nämlich ist die negative Religionsfreiheit des Mitglieds, also das Grundrecht, einer Religion nicht anzugehören, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft abzuwägen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht aber durch die Taufe und die staatlichen Kirchenaustrittsgesetze der Länder sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen im staatlichen Recht als Mitglied einer Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gelte auch für die Kindstaufe, wo die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder handelten. Im Ergebnis erkennt das staatliche Recht also die durch Taufe begründete Mitgliedschaft auch da an, wo daraus Rechte oder Pflichten im staatlichen Bereich folgen.

Zusammenfassung

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Taufe nach georgisch-orthodoxem Ritus

Manche Kirchen verstehen die Taufe als einen Ritus, welcher die Reinigung von der Sünde, die Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus sowie die Neugeburt zur Gotteskindschaft bezeichnet und bewirkt. Andere sehen in ihr eher eine symbolträchtige Handlung, die die genannten Vorgänge nicht bewirkt, sondern lediglich bezeichnet.

Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die verschiedenen christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen die Taufe unmündiger Kinder die Regel ist, werden in anderen Kirchen ausschließlich solche getauft, die die Taufe persönlich begehren. Auch in formaler Hinsicht unterscheiden sich die Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen in der Regel den Täufling mit Wasser übergießen oder besprengen, wird bei den anderen der zu Taufende vollständig in Wasser eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Es wird sowohl auf den (oder in den bzw. im ) Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (nach dem Vorbild des Taufbefehls aus Matthäus 28 EU) getauft als auch (nach dem Vorbild der Apostelgeschichte) auf den Namen Jesus.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Josephus: Jüdischen Altertümern, Kapitel XVIII, Zeile 117
  2. Carl-Martin Edsman: Artikel Taufe (Religionsgeschichte), in: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG), Bd. VI, Tübingen 1962, S. 626f
  3. In den Qumran-Texten (1QS 3,6-8, 1QS 4,21f, 4Q 414, aus Klaus Berger Qumran und Jesus, Quell-Verlag Stuttgart 1993, ISBN 3 7918 1929 1, S. 73-76)
  4. Josephus: Geschichte des Jüdischen Krieges, II, 8
  5. vgl. die stark gnostisch gefärbte sogenannte Sektenregel (1QS 2,25 - 3,12)
  6. Erich Dinkler: Taufe II Im Urchristentum in: RGG3 Band 6, Sp. 636
  7. Didache
  8. Sie (die Kinder) sollen demnach auch kommen, wenn sie herangewachsen sind; sie sollen kommen, wenn sie gelernt haben, wenn sie darüber belehrt sind, wohin sie gehen sollen: sie mögen Christen werden, sobald sie imstande sind, Christum zu kennen. Aus welchem Grunde hat das Alter der Unschuld es so eilig mit der Nachlassung der Sünden? aus Bapt. 18
  9. Tertullian, de baptismo13
  10. vgl. Tertullian, De baptisto 6ff
  11. Augustinus: Tractatus in Iohannis Euangelium 80,3
  12. Augustinus: Enchiridion 17, 64
  13. Aurelius Augustinus Des heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften Bd. 8; Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 49) Kempten; München : J. Kösel : F. Pustet, 1925.
  14. Exsultate Deo 1439
  15. Taufkatechesen des Kyrill von Jerusalem (engl.)
  16. Martin Luther: Großer Katechismus, Der vierte Teil, Von der Taufe
  17. Zusammenfassung von Zwinglis Tauflehre
  18. Verwerfung (Anathemata) aller reformatorischen Tauflehren
  19. Dekret zur Kindertaufe: Wer leugnet, daß kleine Kinder gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind", auch wenn sie von getauften Eltern stammen, "oder sagt, sie würden zwar zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt gesühnt werden müßte", um das ewige Leben zu erlangen, woraus folgt, daß bei ihnen die Form der Taufe zur Vergebung der Sünden nicht richtig, sondern falsch verstanden wird: der sei mit dem Kirchenbann belegt.
  20. a b Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 1240 sowie BCP (1979) (deutsche Übersetzung: S. 203; Urtext S. 307)
  21. Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden Band III Die Amthandlungen, Teil 1 Die Taufe Lutherische Verlagshaus 1988
  22. H. Biedenhard: Name, in: Brockhaus Theologische Begriffslexikon zum Neuen Testament Studienausgabe Band 2, Wuppertal 19864
  23. Vgl. Joh.14,13 EU
  24. Codex juris canonici Can. 861 (1983) § 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren.
  25. Catholic Encyclopedia:"In case of necessity, baptism can be administered lawfully and validly by any person whatsoever who observes the essential conditions, whether this person be a Catholic layman or any other man or woman, heretic or schismatic, infidel or Jew. The essential conditions are that the person pour water upon the one to be baptized, at the same time pronouncing the words: "I baptize thee in the name of the Father and of the Son and of the Holy Ghost." Moreover, he must thereby intend really to baptize the person, or technically, he must intend to perform what the Church performs when administering this sacrament."
  26. Pressemitteilung EKD: Wechselseitige Anerkennung der Taufe
  27. Grußwort der Mennoniten zur Magdeburger Erklärung
  28. Erklärung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden

Literatur

  • Wolfram Kerner: Gläubigentaufe und Säuglingstaufe (Diss. Heidelberg, Norderstedt 2004)
  • Liturgische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK): Die heilige Taufe. Hannover 2002
  • Peter Gerlitz, Udo Schnelle, Edward J. Yarnold, Jörg Ulrich u.a.: Taufe I. Religionsgeschichtlich II. Neues Testament III. Alte Kirche IV. Mittelalter V. Reformationszeit VI. Neuzeit VII. Dogmatisch und ethisch VIII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 32 (2001), S. 659-741 (umfassender Überblick mit Lit.)
  • David P. Scaer: Baptism. Volume XI. Confessional Lutheran Dogmatics. 1999
  • Friedrich Fiederlein: Geboren werden aus Wasser und Geist, in: Schule und Mission 1992/93, H.4
  • Robert H.Stein: Baptism and Becoming a Christian in the New Testament, Southern Baptist Theological Journal, vol.2, Spring 1988,pp. 6-17
  • Johannes Schneider: Taufe und Gemeinde im Neuen Testament, Oncken Verlag, 2. Auflage 1984
  • Friedrich Sondheimer: Die wahre Taufe; Ein Bekenntnis zur Taufe der Gläubigen, Oncken Verlag, 4. Auflage 1974
  • Dietrich Bonhoeffer: Die Taufe. In: ders.: Nachfolge. Gesammelte Werke (Hg. von Martin Kuske und Ilse Tödt), Gütersloh: Christian Kaiser Verlag, 2. Aufl. 1994, Band IV, S. 219ff
  • Franz Eugen Schlachter: Was lehrt die Bibel von der Taufe?. 1896
Commons: Taufe – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien