Doktor
Doktor (von lateinisch: docere, lehren und doctus, gelehrt), abgekürzt als Dr., bezeichnet einen akademischen Grad. In den Ingenieurwissenschaften ist in Deutschland die Variante Doktor-Ingenieur, abgekürzt als Dr.-Ing., üblich.
Der hohe akademische Grad wird durch die Promotion an einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. Universität) erworben. Eine Promotion ist oft Voraussetzung für die Habilitation.
Voraussetzung für die Promotion ist meist der Magister Artium, das Diplom oder Staatsexamen. Zusätzlich zum jeweiligen Hochschulabschluss wird dabei häufig noch die Mindestnote "Gut" vorausgesetzt. (Dies gilt jedoch nicht für alle deutschen Hochschulen - es ist je nach Studiengang durchaus auch eine so genannte "Direktpromotion" möglich, also der Erwerb der Promotion ohne vorheriges Ablegen von Magister, Diplom oder Staatsexamen.) Für die Promotion muss eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Je nach Fach, Land und Universität muss der Doktorand hierzu nicht zwangsläufig für ein Promotionsstudium immatrikuliert sein, sondern kann beispielsweise stattdessen als wissenschaftlicher Mitarbeiter berufstätig sein und die Ergebnisse eines oder mehrerer Forschungsvorhaben als Grundlage der Dissertation verwenden. Die mündliche Promotionsleistung besteht je nach Universität und Fach aus einer Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, oder beidem. Die genauen Vorschriften zur Promotion sind bei der jeweiligen Universität in der Promotionsordnung nachzulesen.
Medizinstudenten können mit der Promotion bereits im Grundstudium beginnen.
Geschichtliches
Dorothea Erxleben aus Quedlinburg war die erste promovierte Frau Deutschlands. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel "Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten" ein und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.
Julia Lermontowa und nach ihr Clara Immerwahr waren danach die ersten Frauen, die einen Doktortitel in Deutschland erhielten.
Rechtliches
Deutschland
Der Doktor ist in Deutschland - wie viele andere Bezeichnungen - nicht frei verwendbar. Der Träger einer solchen Bezeichnung muss dazu auch berechtigt sein. Speziell das StGB regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen', dass:
- Wer unbefugt
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
...
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
...
- Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Falsch ist die Annahme, dass der Doktor in Deutschland Teil des Namens ist und der Inhaber ein Recht darauf habe, mit 'Herr/Frau Doktor ...' angesprochen zu werden. Tatsächlich legt das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) fest, dass Vorname, Nachname und gegebenenfalls ein Doktorgrad in den Pass und Personalausweis eingetragen werden (wobei die Berechtigung zum Führen des Doktorgrades u.U. durch Vorlegen der Promotionsurkunde nachzuweisen ist). Diese Bestimmung wäre überflüssig, wenn der Doktorgrad ein Teil des Namens wäre.
Die Eintragung des Doktorgrades ist Pflicht, ein Verschweigen bei Ausweis- oder Passverlängerung gilt als Ordnungswidrigkeit. Dabei wird eine Eintragung des Dr.-Ing. verweigert und dieser zwangsweise als Dr. eingetragen.
Österreich
Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie z. B. der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie z.B. Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz, oder dem Vatikan erworben wurde.
Entsprechungen in anderen Ländern
Angloamerikanischer Kulturraum
In England und Amerika kennt man als Entsprechung des Doktorgrades vor allem den Ph.D. (Philosophiæ Doctor, siehe dazu auch den englischen Wikipedia-Beitrag) ohne explizite Beifügung des Fachgebietes. Weiterhin gibt es, je nach Universität, noch verschiedene andere Kürzel, die aber längst nicht so verbreitet sind.
Die akademischen Grade Ph. D., M. Sc. (Master of Science) und B. Sc. (Bachelor of Science) werden hinter einem Komma dem Namen nachgestellt, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.
Unterscheidung nach Fakultäten
Deutschland
- D.: Doktor der Theologie
- Dr. agr. (agriculturae): Doktor der Landwirtschaftswissenschaften
- Dr. disc. pol. (disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften)
- Dr.-Ing. Doktor-Ingenieur, siehe Ingenieurwissenschaften
- Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften (gleichbedeutend mit dem häufigen jur. für "juris")
- Dr. iur. utr. (iuris utriusque): Doktor "beiderlei Rechte", also des weltlichen und des kirchlichen Rechts
- Dr. iur. can. (iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften
- Dr. med. (medicinae): Doktor der Medizin
- Dr. med. dent. (medicinae dentariae): Doktor der Zahnmedizin
- Dr. med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor der Tiermedizin
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
- Dr. oec. (oeconomiae): Doktor der Wirtschafts- / Verwaltungswissenschaften (#)
- Dr. oec. publ. (oeconomiae publicae): Doktor der Staatswissenschaften / Volkswirtschaft (#)
- Dr. oec. troph. (oecotrophologiae): Doktor der Ernährungswissenschaften / Hauswirtschaft
- Dr. paed. (paedogogiae): Doktor der Erziehungswissenschaften (#)
- Dr. phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie. Umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen Fakultäten, insbesondere alle Philologien, aber auch Geschichte, Psychologie, Pädagogik, zuweilen auch noch Mathematik.
- Dr. phil. nat. (philosophiae naturalis): Doktor der Naturwissenschaften (geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt)
- Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
- Dr. rer. biol. vet. (rerum biologiae veterinariae): Doktor der Veterinärbiologie
- Dr. rer. biol. hum. (rerum biologiae humanae habilitatus): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften (#)
- Dr. rer. cult. (rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
- Dr. rer. cur. (rerum curae): Doktor der Pflegewissenschaften
- Dr. rer. forest. (rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne "rer.")
- Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum) Doktor der Gartenbauwissenschaften
- Dr. rer. medic. (rerum medicarum): Doktor der Medizinwissenschaften
- Dr. rer. merc. (rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, oft auch der Mathematik oder Psychologie
- Dr. rer. oec. (rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Politikwissenschaften, (Staatswissenschaften) und heute zumal der Wirtschaftswissenschaften
- Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie
- Dr. rer. publ. (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften
- Dr. rer. sec. (rerum securitatem): Doktor der Sicherheitswissenschaften
- Dr. rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor der Forstwissenschaften (#)
- Dr. rer. soc. (rerum sociologiae): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. sc. pol. (scientiae socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
- Dr. sc. rer. omn. (scientiae rerum omnium): Doktor des Studium generale.
- Dr. sc. agr. (scientiae agriculturae): Doktor der Agrarwissenschaften
- Dr. Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
- Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie
Ehrenhalber kann eine Hochschule mit Promotionsrecht den Ehrendoktor (Dr. h. c. = "Doktor honoris causa") verleihen. Dies erfolgt ohne Dissertation.
Sonstige Doktorgrade
- Dr. mult. (multiplex): abkürzend für Personen mit mehreren Doktorgraden; kann allerdings evtl. für Heiterkeit sorgen, und mehrfach Promovierte bezeichnen sich selbst z.B. in der Visitenkarte klugerweise nicht so. Durchaus gebräuchlich bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel (Dr. h.c. mult.)
- Dres. (doctores), Abkürzung des Doktortitels mehrerer Personen (bspw. Dres. Meier und Müller)
- Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
- Dr. des. (designatus): Promovierter noch ohne offizielle Doktorurkunde, der Titel darf von ihnen hochschulrechtlich nicht geführt werden
- Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor, siehe auch Dr. e.h.
- Dr. e. h. (ehrenhalber): verwendet bei deutschen Abkürzungen (bspw. Dr.-Ing. e.h.); auch eh. oder E.h.
DDR
- Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
- Dr. sc. (scientiae): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland
Österreich
- DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Oesterreich nicht gebräuchlich), analog fuer dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
- Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
- Dr. med. dent. (medicinae dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. dent. et scient. med. (medicinae dentalis et scientiae medicae): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
- Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae medicae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
- Dr. med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor(-in) der Veterinaermedizin.
- Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
- Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universitaet fuer Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
- Dr. phil. (philosophiae): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u.a. Deutsche Philologie ("Germanistik"), Philosophie, Politikwissenschaft u.v.a.m.
- Dr. phil. fac. theol. (philosophiae facultatis theologicae): Doktor(-in) der Philosophie einer Katholisch-Theologischen Fakultaet.
- Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
- Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst u.a. BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspaedagogik.
- Dr. scient. med (scientiae medicae): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusaetzlicher Doktorgrad vergeben sondern "et scient. med." hinzugefuegt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
- Dr. techn. (technicae): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u.a. Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
- Dr. theol. (theologiae): Doktor(-in) der Theologie.
Schweiz
- Dr. pharm. (pharmaciae): Doktor der Arzneikunde
- Dr. rer. cam. (rerum cameralium): Doktor der Staatswirtschaftskunde
- Dr. sc. techn.: Doktor der technischen Wissenschaften
- Dr. sc. nat.: Doktor der Naturwissenschaften
Die Promotionsfeier
In Deutschland wird eine Promotion im Anschluss an das Rigorosum brauchweise gefeiert, wobei der frisch gebackene Doktor als Gastgeber der Prüfungskommission und des Auditoriums in einem benachbarten Raum der Universität ein Buffet und ausreichend alkoholische Getränke vorbereitet hat ("Doktorschmaus"). Von entscheidender kultureller Bedeutung ist dabei der Doktorhut (ehedem noch - oft als Barett - von den promovierenden Fakultäten verliehen), den seine Kollegen für ihn angefertigt haben. Es handelt sich um eine zylinderförmige Basis (die eigentlich halbkugelförmig sein sollte, aber das ist schwerer zu basteln), und darauf eine große quadratische Platte, das ganze verkleidet mit schwarzem Textilmaterial. Auf der Platte ist ein buntes Szenario errichtet, das - gespickt mit kleinen und großen Gemeinheiten - den fachlichen Inhalt der Promotion einerseits und lustige Details aus dem Leben des Doktors andererseits darstellt und womit die Kollegen die eine oder andere Kleinigkeit heimzahlen. Noch Schlimmeres findet sich mitunter an den Innenwänden des Doktorhutes. Er ist nicht selten von den Kollegen mit Bildern austapeziert worden, die nicht so ganz jugendfrei sind. Sie sind i.d.R. der Hauptgrund dafür, dass der junge Doktor diskret versucht, den Hut vor dem Zugriff neugieriger Gäste zu schützen. Hauptsächliche Bezugsquelle für den Einkauf des Rohmaterials ist oft das nächste Spielwarengeschäft. Der Doktor seinerseits leitet diese Seitenhiebe oft an seinen Doktorvater weiter.
Weblinks
- Promotionsordnung der tierärztlichen Fakultät der LMU München
- Hochschulkompass der HRK mit einer Liste aller in Deutschland "erhältlichen" Doktorgrade.