Landesstatthalter
Der Landesstatthalter ist der Stellvertreter des Landeshauptmannes von Vorarlberg in der Vorarlberger Landesregierung. Aktuell hat dieses Amt Markus Wallner inne.
Wahl
Wie der Landeshauptmann und die übrigen Mitglieder der Landesregierung wird auch der Landesstatthalter vom Landtag gewählt, jedoch in einem separaten Wahlgang. Artikel 41. Absatz drei der Vorarlberger Landesverfassung bestimmt hierzu: „Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Die Wahl des Landeshauptmannes und des Landesstatthalters erfolgt in je einem eigenen Wahlgang. In einem dritten Wahlgang erfolgt die Wahl der Landesräte.“
Geschichte
Ursprünglich waren die Statthalter kaiserliche Beamte, die zur Verwaltung der Kronländer im zentralistischen Österreichischen Kaiserreich vom Monarchen bestellt wurden. Nach dem Ende der Monarchie wurde die Zweigleisigkeit in der Verwaltung zwischen Statthalter und Landeshauptmann abgeschafft, indem der Posten des Statthalters gestrichen und dem Landeshauptmann ein Stellvertreter zur Seite gestellt wurde.
In Vorarlberg blieb der Statthalter allerdings erhalten und bezeichnet bis heute den Landeshauptmannstellvertreter. Während der austrofaschistischen Diktatur unter den Bundeskanzlern Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg wurde mit der sogenannten Maiverfassung das Amt des Statthalters auch bundesweit für den stellvertretenden Landeshauptmann eingeführt.
Nach Wiederherstellung der Republik Österreich nach 1945 kehrten alle Bundesländer bis auf Vorarlberg wieder zur ursprünglichen Bezeichnung Landeshauptmannstellvertreter zurück.
Aufgaben
Wie der Landeshauptmannstellvertreter in den anderen Bundesländern, so ist auch der Landesstatthalter in Vorarlberg zur Vertretung des Landeshauptmannes in seinem gesamten Geschäftsbereich berufen. Artikel 43. Absatz eins bestimmt:
„Bei Verhinderung des Landeshauptmannes gehen die ihm zustehenden Rechte und Pflichten, soweit verfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf den Landesstatthalter über.“
Der Statthalter ist gleichzeitig aber auch Landesrat mit eigenem Ressort. Seit 1945 wird das Amt, mit Ausnahme der Legislaturperiode des Landtages zwischen 1999 und 2004 in der die FPÖ den Statthalter stellte, von ÖVP-Funktionären bekleidet.
Vertretung
Ist der Statthalter seinerseits verhindert sieht Artikel 43. Absatz zwei der Vorarlberger Landesverfassung vor, dass „seine Aufgaben, einschließlich jener aus einer allfälligen Vertretung des Landeshauptmannes, von dem von der Landesregierung hiefür bestimmten Regierungsmitglied besorgt“ werden.