Japanisches Kabinett
Das Japanische Kabinett (内閣, Naikaku) ist die Exekutive der Japanischen Regierung. Es besteht aus dem Premierminister Japans und bis zu 14 anderen Mitgliedern, die als Staatsminister bezeichnet werden. Der Premierminister wird durch das japanische Parlament ernannt, die anderen Minister werden durch den Premierminister ernannt und abberufen. Das Kabinett als Ganzes ist dem Parlament rechenschaftspflichtig und muss zurücktreten, wenn ein Misstrauensvotum im Unterhaus erfolgreich ist, eine Vertrauensfrage dort keine Mehrheit findet, der Premierminister dauerhaft an der Amtsführung gehindert ist oder nach einer Wahl zum Unterhaus das Parlament zum ersten Mal zusammentritt. Allerdings führt das Kabinett auch nach dem Rücktritt die Geschäfte provisorisch weiter, bis ein neuer Premierminister ernannt ist.
Das moderne japanische Kabinett findet seine Grundlage in den Artikeln 65 bis 75 der japanischen Verfassung von 1947. Ein Kabinett existierte jedoch bereits unter der Verfassung des japanischen Kaiserreiches von 1889-1946. Dieses war dem Kaiser von Japan unterstellt.
Berufung
Nach der Verfassung werden die Staatsminister nach Wahl des Premierministers von diesem berufen. Der Premierminister wird vom Parlament gewählt und dann vom Kaiser ernannt. Falls Oberhaus und Unterhaus unterschiedliche Kandidaten wählen, geht nach einer erfolglosen Vermittlung im Vermittlungsausschuss der Wille des Unterhauses vor (Artikel 67 der Verfassung).
Eine Mehrheit des Kabinetts einschließlich des Premierministers muss Mitglied in einer der beiden Kammern des Parlaments sein. Alle Mitglieder müssen Zivilisten sein. Unter dem Kabinettsgesetz von 2001 muss die Zahl der Staatsminister (außer dem Premierminister) 14 oder weniger betragen, in besonderen Fällen kann die Zahl auf 17 erhöht werden. Im Falle eines kollektiven Rücktrittes des Kabinetts amtiert dieses bis zur Ernennung eines neuen Kabinetts durch einen vom Parlament neu ernannten Premierminister weiter. Während ihrer Amtszeit genießen die Kabinettsmitglieder juristische Immunität, solange der Premierminister einer juristischen Verfolgung nicht im Einzelfall zustimmt.
Das Kabinett muss unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- Bei Passieren eines Misstrauensvotums oder Niederlage in einem Vertrauensvotum im Repräsentantenhaus, wenn sich dieses nicht selbst innerhalb von 10 Tagen nach dem Votum auflöst.
- Bei der ersten Einberufung des Parlamentes nach Allgemeinen Wahlen zum Repräsentantenhaus, auch wenn alle Minister in der danach erneut ernannt werden.
- wenn die Position des Premierministers frei wird oder der Premier seine Rücktrittsabsicht erklärt.
Befugnisse
Das Kabinett übt zwei Arten von Befugnissen aus. Einige Befugnisse werden nominell vom Kaiser mit "Rat und Bestätigung" des Kabinetts ausgeübt. In der Praxis sind die Beschlüsse des Kabinetts jedoch für den Kaiser bindend.
Andere Befugnisse übt das Kabinett selbst aus. Im Gegensatz zur Praxis in vielen Konstitutionellen Monarchien ist der Kaiser von Japan nicht das nominelle Oberhaupt der Exekutive im Staat. Diese Funktion übt nach der Verfassung das Kabinett aus.
Befugnisse, die im Namen des Kaisers ausgeübt werden
- Einberufung des Parlaments.
- Auflösung des Repräsentantenhauses.
- Ausrufung Allgemeiner Parlamentswahlen.
- Verleihen von Ehrungen.
Eigene Befugnisse
Diese ergeben sich aus den Artikeln 72 und 73 der Verfassung.
- Ausführung der Gesetze.
- Ausübung der Aussenbeziehungen.
- Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit Zustimmung des Parlaments.
- Leitung der Zivilverwaltung.
- Entwurf des Haushaltes (der dann vom Parlament angenommen werden muss).
- Annahme von Rechtsverordnungen.
- Gewähren der Generalamnestie, Spezieller Amnestie, Umwandlung von Bestrafungen, Strafaufschub und Wiedereinsetzung in die Bürgerrechte.
Jede Rechtsverordnung und jedes Gesetz werden vom sachlich zuständigen Staatsminister unter- und vom Premierminister gegengezeichnet.
Kabinett (2007)

Das Kabinett von Premierminister Shinzō Abe besteht seit der Kabinettsumbildung vom 27. August 2007 aus folgenden Mitgliedern:
- Hiroya Masuda
- Minister für Innere Angelegenheiten und Kommunikation (総務大臣, wörtl. Minister für allgemeine Angelegenheiten)
- Staatsminister für Regionalreform, Privatisierung des Postwesens (内閣府特命担当大臣- 地方分権改革- 郵政民営化担当)
- Kunio Hatoyama
- Justizminister (法務大臣)
- Nobutaka Machimura
- Außenminister (外務大臣)
- Fukushiro Nukaga
- Finanzminister (財務大臣)
- Bunmei Ibuki
- Minister für Erziehung, Sport, Kultur, Wissenschaft und Technologie (文部科学大臣)
- Yoichi Masuzoe
- Minister für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (厚生労働大臣)
- Takehiko Endō
- Minister für Land- und Forstwirtschaft und Fischei (農林水産大臣)
- Akira Amari
- Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie (経済産業大臣)
- Tetsuzō Fuyushiba
- Minister für Land, Infrastruktur, Transport, Tourismus und maritime Angelegenheiten (国土交通大臣-観光立国担当-海洋政策担当)
- Ichirō Kamoshita
- Umweltminister, Staatsminister für globale Umweltfragen (環境大臣-地球環境問題担当)
- Masahiko Kōmura
- Verteidigungsminister (防衛大臣)
- Kaoru Yosano
- Chefsekretär des Kabinetts (内閣官房長官)
- Staatsminister für die Entführungsfrage (拉致問題担当)
- Shinya Izumi
- Vorsitzender der Nationalen Kommission für Öffentliche Sicherheit (国家公安委員会委員長)
- Staatsminister für Katastrophenmanagement und Lebensmittelsicherheit (内閣府特命担当大臣- 防災-食品安全)
- Fumio Kishida
- Staatsministerin für Angelegenheiten von Okinawa und der Nordgebiete, Lebensqualität, Wissenschaft und Technologie, Challenge Again (Regierungsprogramm zu sozialer Mobilität, Chancengleichheit) und Verwaltungsreform/Deregulierung (内閣府特命担当大臣(沖縄及び北方対策-国民生活-科学技術政策-再チャレンジ-規制改革))
- Yoshimi Watanabe
- Staatsminister für den Finanzsektor (内閣府特命担当大臣- 金融), nationale und regionale Verwaltungsreform (国・地方行政改革担当), Reform des Beamtentums (公務員制度改革担当)
- Hiroko Ōta
- Staatsministerin für Wirtschafts- und Steuerpolitik (内閣府特命担当大臣- 経済財政政策)
- Yōko Kamikawa
- Staatsministerin für die Bekämpfung des Geburtenrückgangs und für Geschlechtergleichstellung (内閣府特命担当大臣-少子化対策-男女共同参画)
Quellen
- Cabinet Secretariat, Office of Cabinet Public Relations, Japan (2007). Prime Minister of Japan and His Cabinet. List of Abe Cabinet Ministers. 02. Aug. 2007 von: http://www.kantei.go.jp/foreign/cabinet_e.html (engl.)