Weinbau in Deutschland

Die Bezeichnung Deutscher Wein steht für Wein, der in Deutschland erzeugt wird. Für den Anbau von Wein in Deutschland gilt - neben dem europäischen - deutsches Weinrecht.
Allgemein gültige Informationen zum Weinbau - über Deutschland hinaus - enthält u. a. der Artikel Weinbau.
Übersicht
Etwa 80.000 Winzer bauen auf über 1.000 km² Wein an und ernten dabei pro Jahrgang durchschnittlich 9 Mio. hl. Davon wird etwa ein Drittel exportiert, besonders nach Großbritannien, in die Niederlande und die USA.
Das größte Anbaugebiet ist mit ca. 260 km² Rheinhessen, gefolgt von der Pfalz. Beide gehören zu Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit den meisten Weinbaugebieten und vereint somit 2/3 der deutschen Anbaufläche. Jährlich seit 1949 wird dort in Neustadt an der Weinstraße die Deutsche Weinkönigin gewählt.
Geschichte des Weinbaus in Deutschland

Vor einem eigenen Weinbau wurde bereits zur Zeit der Kelten Wein getrunken. Die keltischen Stämme auf dem Kontinent übernahmen das Geldwesen von Griechen und Römern. Grabfunde zeugen noch heute von dem ausgedehnten Handel der Kelten mit allen Völkern des antiken Europa. Die Völker nördlich der Alpen im Kreis der Hallstatt-Kultur standen in engen Handelsbeziehungen mit den Etruskern, und später auch mit den griechischen Kolonialstädten im westlichen Mittelmeer, insbesondere dem früheren Massilia (Marseille). Exportiert wurden u. a. Eisen, Zinn, Salz, Holz, Flachs, Wolle, Waffen, Werkzeuge, Prunkwagen, Textilien und Schuhe. Importiert wurden vor allem Glas, Wein und andere Luxusgüter aus dem Mittelmeerraum.
In der Folge der Unterwerfung Galliens während des gallischen Kriegs durch Gaius Iulius Caesar gelangte der Weinbau mit den römischen Legionen über das Rhône-Tal bis an die Mosel und an den Rhein.
Trotz der kurzen Regierungszeit des römischen Kaisers Probus (232-282) gehört er in einigen Regionen heute zu den auch Laien bekannten römischen Kaisern. Dies rührt von einer Nachricht in der Probus-Biographie der Historia Augusta her, wo es in Kapitel 18,8 heißt:
- „Gallis omnibus et Hispanis ac Brittannis hinc permisit, ut vites haberent vinumque conficerent.“
- „Er erlaubte allen Galliern, Spaniern und Briten, Reben zu besitzen und Wein herzustellen.“
Deshalb gilt Probus in zahlreichen Weinbaugebieten nördlich der Alpen (z.B. in Österreich und an der Mosel) als derjenige, der dort den Weinbau eingeführt hat. Sicher ist, dass die Weinproduktion in diesen Regionen nach der Mitte des 3. Jahrhunderts deutlich an Bedeutung gewonnen hat. [1]
Die Reisebeschreibung Mosella, eine Schilderung aus dem Jahre 371 der Mosellandschaft und der Stadt Trier, wurde von Ausonius, einem hohen gallo-römischen Staatsbeamten verfasst. In dieser Beschreibung wird der Weinbau im Moseltal schriftlich belegt.
In seinem Reisebericht De navigio suo aus dem Jahr 588 über seine Moselfahrt von Metz nach Andernach mit dem Merowingerkönig Childebert II. erwähnt der Dichter Venantius Fortunatus Rebhänge an Mosel und Rhein. Dazu schrieb er:
- Ringsum bieten dem Blick mit drohenden Gipfeln sich Berghöhn, Wo zu den Wolken hinan steiget das schroffe Geklipp, Hoch zu den Felsen empor senkrecht aufstrebend die Gipfel, und das rauhe Gestein, himmelan thürmt es sich auf. Dennoch bezwingt man, Frucht zu erbringen den starrenden Schiefer, Selbst der Felsen gebiert und es entströmet der Wein. Allwärts siehst du die Höh’n umkleidet mit grünenden Reben, und sanft lächelnde Luft spielet der Rank‘ im Gelock. Dicht in Zeilen gepflanzt in das Schiefergestein ist der Rebstock, und an die Brauen des Berg’s zieh’n sich begrenzte Geländ‘. Anbau lacht aus starrenden Fels schmuck Pflanzern entgegen, selbst in der Blässe des Steins reifet die Traube sich hold....
- Dort, wo steiles Geklüft kostbarste Süße der Beeren zeugt, und an Reben die Frucht lacht in dem puren Gestein. Wo Weinberge belaubt aufstreben zu kahlen Berghöhen, und reichschattendes Grün decket das trockene Geröll: Hier sammelt die Ernte der gefärbten Trauben der Winzer, selbst am Felshang hänget er, lesend die Frucht.
(Zitat, Verse 25 –36, 39- 42; in Anlehnung an Eduard Böcking: Bonner Jahrbücher, 1845)
Im Jahr 628 stiftet der Frankenkönig Dagobert I. die Stadt Ladenburg und den Lobdengau an das Bistum Worms. Der Beleg dieser Stiftung spricht auch von Weinbergen bei Ladenburg. Dieser Beleg gilt als erste Erwähnung eines rechtsrheinischen Weinbaus.
Die Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii, die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erließ, ist eine berühmte Quelle für die Wirtschafts-, speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte [2]. Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.
Die Vorschriften der insgesamt recht kurzen Verordnung sind recht detailliert, so wird vorgeschrieben, dass Wein in Fässern, nicht in Weinschläuchen aufzubewahren ist, dass die Trauben wegen der Reinlichkeit nicht mit den Füßen zu entsaften sind (Kap. 48), etc.
Eine immer weiterverbreitete Legende [3] ist es, dass das Capitulare den Winzern das Recht einräumt, den eigenen Wein auszuschenken (vgl. Straußwirtschaft in den Gebieten Pfalz und Rheingau, Besenwirtschaft in Baden und Württemberg oder Heckenwirtschaft in Franken). Eine solche Vorschrift findet sich dort jedoch nicht [4].
Am 7. Januar 777 schenkte Karl der Große den „fiscus Hammelburg“ an das Kloster Fulda. Die Schenkung Karls des Großen umfasste auch Weinberge. Wegen der frühen Erwähnung wird Hammelburg auch als älteste Weinstadt Frankens bezeichnet.
Insbesondere Karls Förderung des Christentums sollte eine nachhaltige Wirkung auf den deutschen Weinbau haben. Insbesondere die Kirche und die Klöster bereiteten damals guten Wein und verbrauchten ihn auch in Form des Messweins.
Viele der heute noch bekannten Weinlagen gehen auf Klostergründungen dieser Zeit zurück. Der Legende nach ist die Anlage des Johannisberg auf Karl zurückzuführen, der von seiner Pfalz in Ingelheim aus beobachtet haben soll, dass der Schnee auf dem Johannisberg als erstes schmolz. In der Tat wurde im Jahr 772 eine Schenkung von Geisenheimer Ländereien an die Abtei Fulda beurkundet. 817 tauschten die Mönche sie mit Ludwig dem Frommen gegen Ländereien in der Wetterau. Der Vertrag erwähnt explizit die Lage der Parzelle am Elsterbach, der am Fuß des Johannisberges fließt. Kaiser Otto der Zweite verlieh in der Veroneser Schenkung 983 den Mainzer Bischöfen die Hoheitsrechte über den westlichen Teil des Rheingaus, für den Weinberg hatte sich aber bereits zuvor der Name „Bischofsberg“ etabliert. Um 1100 schenkte der Mainzer Erzbischof Ruthard ihn dem Mainzer Benediktinerkloster Sankt Alban, das dort eine neue Mönchsgemeinschaft einrichten sollte. Das neue Kloster wurde dem heiligen Johannes geweiht, und in der Mitte des 12. Jahrhunderts erschien erstmals die Bezeichnung „Sankt Johannisberg“ für den Besitz. Der Weinberg wird noch heute von Schloss Johannisberg bewirtschaftet.
Urkundlich verbrieft kann die Geschichte des Weinbaus im Ahrtal bis in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurückverfolgt werden. Im Jahre 893 nennt der Prümer Urbar größere Weinberge in acht Ahrsiedlungen. In diesem Güterverzeichnis verzeichnete die Abtei Prüm eine Reihe weinabgabepflichtiger Güter, darunter in Ahrweiler, Walporzheim, Dernau und Altenahr.
Das 1123 gegründete Kloster Kamp war das erste Zisterzienserkloster im deutschen Sprachraum. Laut Satzung des Zisterzienserordens musste jedes Kloster einen eigenen Weinberg besitzen, den Kamp als Weingut in Moselweiß bei Koblenz besaß. [5]
Im Jahr 1136 wurde von Bernhard von Clairvaux mit Kloster Eberbach das erste rechtsrheinische Zisterzienserkloster gegründet. Abt Ruthard und 12 Mönche bezogen die schon bestehenden Klostergebäude. 1186 erfolgte die Weihe der um 1145 begonnenen Klosterkirche durch Erzbischof Konrad von Mainz.
Die Eberbacher Mönche waren auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr erfolgreich, wobei schon bald die Haupteinnahmequelle die Erlöse aus dem Weinbau waren. Dabei waren gute Kontakte zu weltlichen Fürsten sehr hilfreich. Erste Beziehungen der Grafen von Katzenelnbogen zu Kloster Eberbach entstanden 1186 durch die Teilnahme von Hermann II. von Katzenelnbogen, des Bischofs von Münster, an der Konsekration der Klosterkirche des Klosters. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts schenkte eine Gräfin von Katzenelnbogen dem Kloster einen bei Steinheim gelegenen Weinberg. Diether V. von Katzenelnbogen erteilte im Jahre 1219 anläßlich seines Aufbruchs zu einem Kreuzzug dem Kloster erstmals eine Zollbefreiung für dessen eigene Erzeugnisse am Zoll von St. Goar. Wichtigstes Zollgut war der vom Kloster in großer Menge erzeugte Wein, der hauptsächlich auf dem Weinmarkt in Köln abgesetzt wurde. 1245 baute Diether V. die linksrheinische Burg Rheinfels bei St. Goar und konnte damit sowohl von den rheinaufwärts als auch von den rheinabwärts fahrenden Schiffen Zoll erheben (der sogenannte St. Goarer Doppelzoll). Im Jahr 1252 befreiten Diether und sein Bruder Eberhard den Abt und Brüder des Klosters von allen Zöllen und sichern kostenloses Geleit durch allen katzenelnbogener Gebiete.
Die Zollbefreiung eröffnete dem Kloster ein blühender Markt. Köln hatte nach der Überführung der angeblichen Gebeine der „Heiligen Drei Könige“ (der Weisen aus dem Morgenland) am 23. Juli 1164 schnell den Rang als eine der wichtigsten Pilgerstädte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation inne. Die erste Reise der frisch gekrönten Kaiser und Könige führte von Aachen an den Schrein der Heiligen Drei Könige. Die Pilgermassen brachten viel Geld mit in die Stadt, was auch zu einer verstärkten Ansiedlung und einem sprunghaften Anstieg der Stadtbevölkerung führte. Im Mittelalter war Köln die größte Stadt in Europa.
Clemens Wenzeslaus von Sachsen, der letzte Erzbischof und Kurfürst von Trier, erließ am 30. Oktober 1787 eine landesherrliche Verordnung zur Qualitätsverbesserung des heimischen Weinbaues. Danach sollten innerhalb von sieben Jahren die unter dem Namen „rheinisch“ bekannte Gattung von Weinreben, die Trauben mit schlechten Eigenschaften und zu viel Säure lieferte, ausgerottet werden und durch „gute“ Reben, gemeint war damit vornehmlich Riesling, ersetzt werden.
Diese Anordnung wurde im gesamten Herrschaftsbereich des Trierer Kurfürsten rigoros umgesetzt. Lediglich in den Randbereichen des Territoriums Trier wie z. B. an der Obermosel bei den Orten Nittel, Wincheringen, Nennig, Besch und Perl, wo vielfach ein Kondominium mit Frankreich und den Herzogtum Luxemburg bestand, konnte diese Anordnung nicht unmittelbar von den kurtrierischen Behörden durchgesetzt werden.
Anbaugebiete
Die Begriffe Weinbaugebiet, Weinanbaugebiet oder Anbaugebiet werden im offiziellen Sprachgebrauch - teilweise sogar innerhalb derselben Rechtsvorschriften - weitgehend synonym verwendet.
Tafelwein
Anbaugebiete für Tafelwein sind nach § 1 der Weinverordnung:
- Albrechtsburg
- Bayern (Bereiche Donau, Lindau und Main)
- Neckar
- Oberrhein (Bereiche Burgengau und Römertor)
- Rhein-Mosel (Bereiche Mosel und Rhein)
- Stargarder Land
Landwein
Anbaugebiete für Landwein sind nach § 2 der Weinverordnung:
- Ahrtaler Landwein
- Badischer Landwein
- Bayerischer Landwein oder Bayerischer Bodensee-Landwein
- Landwein Main (früher Fränkischer Landwein)
- Landwein der Mosel
- Landwein der Ruwer
- Landwein der Saar
- Mitteldeutscher Landwein
- Nahegauer Landwein
- Pfälzer Landwein
- Regensburger Landwein
- Rheinburgen - Landwein
- Rheingauer Landwein
- Rheinischer Landwein
- Saarländischer Landwein der Mosel
- Sächsischer Landwein
- Schwäbischer Landwein
- Starkenburger Landwein
- Taubertäler Landwein
Qualitätswein

Anbaugebiete für Qualitätswein (zulässig ist hier auch die Produktion von Tafelwein) sind nach § 3 des Weingesetzes:
- Ahr
- Baden
- Franken
- Hessische Bergstraße
- Mittelrhein
- Mosel, bis 2006: Mosel-Saar-Ruwer
- Nahe
- Pfalz, bis 1993: Rheinpfalz
- Rheingau
- Rheinhessen
- Saale-Unstrut
- Sachsen
- Württemberg
Die Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2004 ca. 102.240 Hektar.
Anbauformen

Der Weinbau ist in Deutschland auf den kulturellen Einfluss der Römer zurückzuführen, die die Gunstlagen der natürlichen Flussterrassen aus dem Quartär erkannten und vor allem in Süddeutschland erstmals großflächig erschlossen. Die Römer pflanzten die Reben im Kammertbau in einem Kammertrahmen aus Holz an. Der Weinbau wurde auch nach dem Rückzug der Römer weiter praktiziert und prägt bis heute die Kulturlandschaft in Deutschland. Sorgfältig gepflegte Rebstöcke können ein Alter von mehr als 400 Jahren erreichen und zeichnen Weinorte mit langer Tradition und hoher Güte aus. Im Laufe der Zeit haben die Anbauformen auf kleinparzellierten Terrassen mit locker gesetzten Trockenmauern aus dem örtlichen Ausgangsgestein eine Wandlung erfahren. Diese waren und sind Ursache der Einführung neuer Rebsorten und angepasster Erziehungsformen sowie geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Bis Ende der 1950er Jahre bauten die Winzer in Deutschland die Reben in Stockkultur, dem Stickelwingert an. Beim Stickelanbau erhält jeder Rebstock einen Stickel aus Holz als Stütze. Die einzelnen Stickel bilden wiederum einen Holzrahmen. Anfang der 1960er Jahre wurde die Anbauweise auf Guyot-Erziehung umgestellt und die Reben im Spalier oder Hochkultur in talwärtsgerichteten Holzzeilen an den Hängen angepflanzt. Zahlreiche qualitativ hochwertige Alte Reben wurden der damit einhergehenden Flurbereinigung geopfert und der Bestand durch Neuzüchtungen unter Prämisse des Ertrags und der maschinellen Bewirtschaftung verjüngt. Die Flurbereinigung griff auch in die Geomorphologie der Weinberghänge ein und es wurden u.a. am Kaiserstuhl künstliche Terrassen großflächig angelegt. Das natürliche Bodenprofil über dem Löss wurde damit unwiederbringlich zerstört, was eine erhöhte Erosionsanfälligkeit, eine verminderte Bodenfruchtbarkeit und letztlich eine geringere Ertragsmesszahl zur Folge hat. Für den effizienten Einsatz von Vollerntern wird zwischenzeitlich vermehrt auf eine Drahtrahmenerziehung der Weinreben umgestellt, bei der statt Stickel verzinkte Metallpfosten gesetzt werden.
Rebsorten


Insgesamt werden in Deutschland fast 140 Rebsorten angebaut, wovon über 100 zur Weißwein- und 35 zur Rotweinbereitung dienen. International gilt Deutschland zwar noch als klassisches Weißweinland; seit der Mitte der 1980er Jahre steigt jedoch die Nachfrage nach deutschen Rotweinen stetig. Dies hat zu einer Verdoppelung von deren Rebfläche auf nunmehr ca. 35 Prozent der Gesamtrebfläche geführt. Ein Teil der roten Ernte wird auch zur Herstellung von Roséwein verwendet.
Von den angebauten Rebsorten besitzen nur etwa 20 eine Marktbedeutung.
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Einen kompletteren Überblick vermitteln die Listen der für den gewerblichen Anbau zugelassenen Sorten. Hierzu zählen auch die nur zwecks Versuchsanbau selektionierten Sorten.
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Siehe auch: Rebsorte, Liste der Rebsorten
Qualitätsstufen
Siehe: Qualitätsstufe (Wein)
Vermarktung

Deutscher Wein darf nach deutschem Weinrecht nicht bloß als „Wein“ vermarktet werden, d. h., auf den Flaschenetiketten darf das Wort „Wein“ nicht isoliert aufgeführt sein. So musste eine Sektkellerei (Deinhard) auf gerichtliche Anweisung die Bezeichnung „Wein“ von ihren Weinflaschen wieder entfernen. Erlaubt und teilweise vorgeschrieben sind dagegen Angaben wie Jahrgang, Lage, „Rotwein“, „Weißwein“, Erzeuger usw.
Fachsprache
Die deutschsprachige Fachterminologie des Weinbaus erfassen das Wörterbuch der deutschen Winzersprache und der Wortatlas der kontinentalgermanischen Winzerterminologie.
Einzelnachweise
- ↑ Gerald Kreucher: Der Kaiser Marcus Aurelius Probus und seine Zeit. Steiner, Stuttgart 2003, ISBN 3-515-08382-0 (Historia Einzelschriften 174).
- ↑ Alltagswortschatz im Althochdeutschen
- ↑ Seminararbeit, welche diese Legende weiterverbreitet
- ↑ www.aryabhata.de Nachweis der Legende
- ↑ Nachdem Kloster Kamp das Weingut in Moselweiß 1355 wegen finanzieller Schwierigkeiten verkaufen mussten, legten die Mönche im Süden der Kirche einen Weinberg an. In einer Chronik von 1483 ist mehrfach über diesen Wein zu lesen, dass er mit Reizen gegeizt haben soll: „Der Kamper Wein bereitet am Tisch nur Pein“ (lat: Vinum Campens non facit gaudia mense).