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Währungsreformen in Österreich

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Nach den Franzosenkriegen, der zu einem quasi Staatsbankrott führte, wurde im Jahr 1816 durch die Nationalbank das Papiergeld eingezogen. Mit einem Verlust von ungefähr 90 % wurden Gulden ausgegeben. Der Gulden der parallel zu einer provisorischen Währung, der so genannten Wiener Währung war bis 1892 gültig, während die Wiener Währung nur bis zum Ausgleich mit Ungarn im Jahr 1867 in Umlauf war.

Im Jahr 1892 wurde der Gulden durch die Krone und dem Heller als kleine Währung ersetzt. Der Umrechnungskurs lag bei zwei Kronen für einen Gulden.

Die erste Währungsreform der ersten Republik löste die alte Währung Krone aus der österreichisch- ungarischen Monarchie ab. Die Krone, die durch die Inflation nach dem ersten Weltkrieg sehr stark an Wert verlor, wurde nach dem Währungsungsumstellungsgesetz vom 20. Dezember 1924 mit Wirkung vom 1. Jänner 1925 durch den Schilling ersetzt. Als kleinere Währung wurde der Groschen eingeführt. Ursprünglich waren 100 Stüber als Unterwährung geplant. Nach dem Umwechslungskurs entsprach ein Schilling 10.000 Kronen. Der durch eine entsprechende Währungspolitik stabil gehaltene Schilling wurde auch als Alpendollar bezeichnet.

Nach dem Anschluss im Jahr 1938 wurde der Schilling mit einem für die Österreicher ungünstigen Kurs zur Reichsmark umgewechselt (Umwechslungskurs 1,5 Schilling für 1 Reichsmark).

Nach Kriegsende wurde am 30. November 1945 wieder der Schilling eingeführt und mit 1:1 zur Reichsmark umgewechselt. Es wurden aber pro Kopf nur 150 Reichsmark umgetauscht. Der Rest kam auf ein Sparkonto. 1947 wurde aber der Schilling auf ein Drittel abgewertet während von den Sparguthaben ein Teil vom Staat abgeschöpft wurde um den Wiederaufbau zu ermöglichen.

Bei der Umstellung von der Schilling-Währung auf den Euro 1999 handelte es sich bloß um eine Währungsumstellung.