Geschichte der Schweiz

Die Geschichte der Schweiz im Sinn der Geschichte des modernen Staates Schweiz beginnt im eigentlichen Sinne erst durch die Annahme der Schweizerischen Bundesverfassung 1848.
Vorläufer
Die moderne Schweiz geht aber auf drei Vorläufer zurück:
- Die «Alte Eidgenossenschaft», ein lockeres Gefüge verschiedener Länder und Stadtstaaten (Staatenbund) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Sie wurde 1291/1315 durch die Drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden begründet und erkämpfte sich eine weitgehende Autonomie vom Heiligen Römischen Reich, zuletzt im Schwabenkrieg 1499. Durch den Westfälischen Frieden wurden die 13 «Orte» (Kantone), ihre Untertanengebiete und Verbündeten («Zugewandte») völkerrechtlich souverän, d.h. unabhängig vom heiligen römischen Reich deutscher Nation. Der französische Einmarsch in die Schweiz und die Helvetische Revolution 1798 bedeuteten das Ende des innerlich seit der Reformation zerstrittenen Gebildes.
- Unter dem Druck der Republik Frankreich, d.h. vor allem Napoléon Bonapartes, wurde 1798 das Gebiet der ehemaligen Alten Eidgenossenschaft grösstenteils zur zentralistisch strukturierten «Helvetischen Republik» zusammengefasst. Die bisherigen unabhängigen Teilstaaten der Eidgenossenschaften wurden zu Verwaltungseinheiten degradiert, teilweise aufgeteilt oder zu grösseren Einheiten zusammengefasst. Nach dem Abzug der französischen Truppen 1802 ging die Helvetische Republik im Bürgerkrieg zwischen den Verfechtern des Einheitsstaates und den Föderalisten unter. Aufgrund der föderalen Tradition der alten Eidgenossenschaft und deren Verwurzelung in der Bevölkerung behielten die Föderalisten dabei klar die Oberhand, der Einheitsstaat war nie breit akzeptiert.
- 1803 einigten sich die Vertreter der Kantone unter der Vermittlung (franz. médiation) von Napoléon Bonaparte. Durch die Mediationsakte als konföderale Verfassung wurde die «Schweizerische Eidgenossenschaft» als Staatenbund wiedergegründet. Nach dem Sturz Napoléons löste sich dieser Bund 1813 wieder auf. Die 13 alten und die neun seit 1798 neu gegründeten Kantone schlossen sich darauf im Bundesvertrag vom 7. August 1815 zu einem neuen Staatenbund zusammen. Vom Wiener Kongress 1814/15 wurde die Struktur der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihre territoriale Integrität, sowie die «immerwährende Neutralität» anerkannt. In den 1830er Jahren wurden die seit 1815 wiedererstarkten aristokratischen Geschlechter in den einzelnen Kantonen endgültig politisch entmachtet, die liberal-demokratisch geprägte Staatsform hielt Einzug. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde nach dem Sonderbundskrieg am 12. September 1848 durch die Annahme einer neuen Bundesverfassung in den bis heute existierenden Bundesstaat mit der Bundesstadt Bern umgewandelt. Als offizielle Bezeichnung dient bis heute «Schweizerische Eidgenossenschaft» bzw. Confoederation Helvetica.
Überblick über die Geschichte der Schweiz vor 1291

(Hauptartikel: Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas)
Das Gebiet der heutigen Schweiz ist nach archäologischen Erkenntnissen seit der Altsteinzeit besiedelt. Erst nach der Eiszeit wurde das schweizerische Mittelland dichter besiedelt, besonders die Gebiete um die Seen (→Pfahlbauten). Mit dem Beginn der Eisenzeit setzte die keltische Besiedlung des Mittellands ein. Keltische Funde bei La Tène im Kanton Neuenburg gaben der gesamten Periode der jüngeren Eisenzeit ihren Namen (→Latènekultur). Die Kelten pflegten Handelsbeziehungen bis in den griechischen Kulturraum.

(Hauptartikel: Schweiz in römischer Zeit)
Vor der Eroberung durch die Römer lebten laut Aufzeichnungen des römischen Feldherrn und Politikers Julius Caesar in seiner Rechtfertigungsschrift für den Gallischen Krieg (→De Bello Gallico) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz verschiedene keltische Stämme und Völker: die Helvetier (Mittelland), die Lepontier (Tessin), die Seduner (Wallis, Genfersee) und die Raetier (Ostschweiz). Im Zuge der Ausdehnung des Römischen Reiches über die Alpen wurde die Schweiz bis ins 1. Jahrhundert n. Chr. unterworfen, um die strategisch wichtigen Alpenpässe nach Germanien zu sichern. Der grösste Teil der Schweiz war während der Kaiserzeit der römischen Provinz Germania Superior zugeteilt. Die Ostschweiz, Wallis und Graubünden gehörten zur Provinz Raetia, Teile des Tessins schliesslich zur Provinz Gallia Transpadana. Zentren der römischen Schweiz waren die alte helvetische Hauptstadt Aventicum (Avenches) sowie die römischen Kolonien Julia Equestris (Nyon), Augusta Raurica und Forum Claudii Vallensium (Martigny). Bis in die Spätantike übernahm die keltische Bevölkerung der Schweiz römische Sitten, Kultur und Sprache, zuletzt auch das Christentum. Bei der Reorganisation der römischen Provinzen im 3. Jahrhundert durch Kaiser Diokletian wurde die Nordschweiz der Provinz Maxima Sequanorum zugeteilt und entlang des Rheins eine dichte Kette von befestigten Städten, Kastellen und Wachtürmen angelegt (→Donau-Iller-Rhein-Limes). Nach dem Einfall der Goten ins Weströmische Reich wurden im Jahr 401 alle römischen Truppen zum Schutz Italiens aus den Gebieten nördlich der Alpen zurückgezogen. Die Herrschaft über die Westschweiz ging an das Reich der Burgunden über, die Zentral- und Ostschweiz wurde von den Alamannen kontrolliert und besiedelt, während die Alpengebiete noch weiter in der Hand kelto-romanischer Lokalherrscher verblieben. Einige römische Strukturen prägten die Schweiz über das Ende der römischen Herrschaft hinaus: Das Strassennetz, die römischen Siedlungen und die alte römische Raumeinteilung, insbesondere die kirchliche Organisation mit den Bistumsgrenzen.



(Hauptartikel: Schweiz im Mittelalter)
Im Frühmittelalter übernahm die romanische Bevölkerung der Ost- und der Zentralschweiz die alamannische Sprache, während sich in der Westschweiz die burgundische Sprache nicht durchsetzen konnte, sondern sich lateinische Dialekte hielten. Später entstand daraus die französische Sprache. In Graubünden und dem Tessin konnten sich ebenfalls lateinische Dialekte halten, aus denen sich die italienische und rätoromanische Sprache entwickelte. Nach kurzer Unabhängigkeit wurden die Reiche der Burgunden und der Alamannen im 6. Jahrhundert n. Chr. in das Fränkische Reich eingegliedert. Unter fränkischer Herrschaft wurde das ganze Gebiet der heutigen Schweiz christianisiert, durch das Wirken von Missionaren und die Gründung zahlreicher Klöster, etwa St. Gallen, Reichenau, Moutier-Grandval und Romainmôtier. Im Frühmittelalter fand auch die Feudalisierung statt: Bauern begaben sich in ein Erbhörigkeits-Verhältnis zu geistlichen oder adeligen Grundherren. Mit der Teilung des Frankenreichs Karls des Grossen durch seine Söhne im Vertrag von Verdun (843) kam die Westschweiz zuerst zu Lotharingien, dann zu einem neuen Königreich Burgund, während die Ostschweiz als Teil des Stammesherzogtums Schwaben zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation), kam. Nach der Erwerbung Burgunds durch die Kaiserdynastie der Ottonen (1033) kam die ganze heutige Schweiz zum Heiligen Römischen Reich, zu dem sie bis 1648 gehörte. Für die römisch-deutschen Kaiser waren die Alpenpässe von entscheidender Bedeutung für die Kontrolle Italiens, speziell für die Romzüge anlässlich der Kaiserkrönungen. Aus diesem Grund besassen die Kaiser seit dem Frühmittelalter im Alpenraum umfangreiche Gebiete, die sie als Reichsgut direkt verwalteten und nicht als Lehen vergaben. Daneben rivalisierten verschiedene Adelsgeschlechter im Alpenraum, die Zähringer, Kyburger, Lenzburger, Habsburger und Savoyer. Weite Gebiete der Schweiz gehörten verschiedenen kirchlichen Institutionen, z.B. Klöstern, Stiftungen oder sogar direkt den Bischöfen. Einigen davon gelang im Hochmittelalter der Aufstieg in den Fürstenstand wie den Fürstäbten von St. Gallen oder den Fürstbischöfen von Basel, Chur, Sitten und Konstanz.
Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft 1291–1515
(Hauptartikel: Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft)


Das Verschwinden starker Adelsgeschlechter sowie die Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst begünstigten im 13. Jahrhundert die Verselbständigung der wichtigeren Städte und Talschaften der Schweiz. 1218 wurden Zürich, Bern, Freiburg und Schaffhausen nach dem Aussterben der Zähringer zu «Reichsstädten»; Uri (1231) und Schwyz (1240) erhielten ebenfalls das Privileg der Reichsunmittelbarkeit. Das heisst, diese Städte und Landschaften standen unmittelbar unter dem Kaiser bzw. dem König und waren von der Herrschaftsgewalt der lokalen Grafen ausgenommen. Damit sicherte Kaiser Friedrich II. den Weg über den Gotthard, während er im Krieg mit den lombardischen Städten war, und sicherte sich die Loyalität der Städte im Kampf mit Papst Innozenz IV. Nachdem Friedrich II. 1245 vom Papst gebannt und für abgesetzt erklärt worden war, hielten denn auch Bern, Basel und Zürich zum Kaiser. Das Ende der Dynastie der Staufer und der Beginn des Interregnums im Reich markiert auch für das Gebiet der heutigen Schweiz den Übergang zum Spätmittelalter. Zur selben Zeit, um 1230, wurde der Gotthardpass durch den Bau der Teufelsbrücke zu einer Handelsstrasse. Die Bünder Pässe waren allerdings weiterhin wichtiger.

Die drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden bilden den Kern der Alten Eidgenossenschaft. 1291 erneuerten sie im Anschluss an den Tod des römisch-deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg ein älteres Bündnis, das heute mythologisch verklärt als «Gründungsurkunde» der Alten Eidgenossenschaft gilt (→Bundesbrief von 1291). Das Kernbündnis der drei Waldstätte in der heutigen Innerschweiz erweiterte sich schrittweise um weitere Partner, vor allem Reichsstädte im Schweizerischen Mittelland zwischen Rhein und Aare. Insbesondere die Bündnisse mit den Reichsstädten Zürich und Bern trugen wesentlich zur machtpolitischen Festigung und territorialen Erweiterung bei, da die Städte über weite Untertanengebiete verfügten. Seit der ersten Konfrontation 1315 (→Schlacht am Morgarten) kam es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Adelsgeschlecht der Habsburger und der Alten Eidgenossenschaft (Schlacht bei Sempach 1386), die zur Annexion der habsburgischen Ländereien links des Rheins bis 1460 führten. Die expansionistische Politik der Stadt Bern, die in der heutigen Westschweiz selbst Zentrum einer «burgundischen Eidgenossenschaft» war, führte die nur lose zusammengefügte Eidgenossenschaft in eine erste Konfrontation auf europäischer Ebene mit dem burgundischen Herzog Karl dem Kühnen. Die Burgunderkriege endeten mit einem aufsehenerregenden Sieg der Eidgenossenschaft über Burgund und begründete den guten Ruf der Schweizer Söldner. Das «Reislaufen», der Kriegsdienst in fremdem Sold, bildete seitdem einen wichtigen Bestandteil der Wirtschaft der Alten Eidgenossenschaft, besonders in der Innerschweiz. Innere Streitigkeiten zwischen Ländern und Städteorten wurden 1481 im Anschluss an die Burgunderkriege durch das Stanser Verkommnis geregelt.

Nach dem Sieg über Burgund war die Eidgenossenschaft zur vorherrschenden Macht im süddeutschen Raum geworden. Der schwäbische Adel, allen voran Habsburg, traten dem wachsenden Einfluss der Eidgenossen in Mitteleuropa im Waldshuterkrieg 1468 und im Schwabenkrieg 1499 vergeblich entgegen. Im Schwabenkrieg ging es zwar vordergründig um eine Durchsetzung der Reichsreform von 1495, aber eigentlich war dies der letzte Versuch des Hauses Habsburg, sich gegenüber den Eidgenossen durchzusetzen. Im Frieden von Basel musste der deutsche König Maximilian I. die faktische Selbständigkeit der Eidgenossenschaft innerhalb des Heiligen Römischen Reiches anerkennen. Die Zugehörigkeit der Eidgenossen zum Reich blieb aber bis 1648 bestehen. Der Schwabenkrieg markiert das Ende der Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Norden. 1513 trat Appenzell als letzter Kanton der Alten Eidgenossenschaft bei, die danach aus 13 Kantonen bestand, die miteinander durch ein kompliziertes Bündnisgeflecht verbunden waren. Sie beherrschten gemeinsame Untertanengebiete (→Gemeine Herrschaft) und fast jeder Kanton besass dazu individuelle, «einzelörtische» Untertanengebiete, insbesondere die Stadtkantone, in denen eigentlich nur die Stadtbürger gleichrangige Eidgenossen waren. Um die «XXIII-örtige Eidgenossenschaft» gruppierten sich die Zugewandten Orte, die zwar mit der Eidgenossenschaft verbunden waren, aber keine Mitsprache im einzigen gemeinsamen Organ, der Tagsatzung, besassen. So gehörten seinerzeit etwa Gebiete wie das Veltlin oder die Stadt Mülhausen noch zur Eidgenossenschaft. Anhand der damaligen Entwicklung lassen sich auch die Wurzeln der heutigen multikulturellen Schweiz rekonstruieren: Entweder aufgrund seinerzeitiger Eroberungszüge oder auf freiwilliger Basis (aufgrund eines militärischen Schutzbedürfnisses oder wirtschaftlichen Interesses) wurden die romanisch-sprachigen Gebiete in den Staatenbund integriert.

Der habsburgisch-französische Gegensatz, der sich nach 1477 um Burgund und das Herzogtum Mailand ergab, zog die Eidgenossenschaft als Hauptlieferantin von Söldnern an beide Kriegsparteien sowie als eigenständige Macht in einen Konflikt auf europäischer Ebene. In den Ennetbirgischen Feldzügen im Rahmen der Mailänderkriege zwischen 1499 und 1525 fand die militärische Bedeutung der Eidgenossenschaft sowohl ihren Höhe- als auch ihren Endpunkt. Die Feldzüge nach Italien blieben vorerst siegreich und brachten der Eidgenossenschaft die Herrschaft über das Tessin und das Veltlin sowie das Protektorat über das Herzogtum Mailand. Der Beginn der Reformation entzweite die verschiedenen Orte der Eidgenossenschaft jedoch noch stärker als bisher und schwächte ihre Position in den italienischen Streitigkeiten zwischen Habsburg, dem Papst und Frankreich. 1515 bezwang der französische König Franz I. ein durch den Abzug zahlreicher Kantone dezimiertes eidgenossisches Heer bei Marignano. In der traditionellen Schweizergeschichte endet damit die expansionistische Phase der Eidgenossenschaft und macht einer Neutralität aus innerer Schwäche Platz. Ob angesichts der Soldbündnisse mit Frankreich von Neutralität gesprochen werden kann, ist umstritten. Der Export von Schweizer Söldnern durch verschiedene eidgenössische Orte hielt auch nach 1515 bis zum endgültigen Verbot 1859 an. Einzige Ausnahme bildet seither die päpstliche Schweizergarde.
Reformation und Gegenreformation 1519–1712
(Hauptartikel: Reformation und Gegenreformation in der Schweiz)

In Zürich begann Huldrych Zwingli, nachdem er die Katastrophe von Marignano und eine Pesterkrankung überlebt hatte und die Bibel nun als wichtigstes Mass der Entscheidung rund um die Religion ansah, ab 1519 eine Reform der Kirche durchzuführen, die zur Gründung der Reformierten Kirche führte. Zwingli predigte gegen Verehrung von Bildern, Reliquien und Heiligen, ausserdem engagierte er sich gegen Zölibat und Eucharistie. Er versuchte seine Reformation in der ganzen Schweiz zu verbreiten, als Politiker träumte er von einer erstarkten Eidgenossenschaft reformierten Glaubens. Ein wichtiger Erfolg für Zwingli war 1528 die Einführung des neuen Glaubens in seiner Heimatstadt Zürich. Zürich stand damals auf der Seite der französisch-deutschen Koalition gegen Habsburg und den Papst – die Einführung der Reformation ist auch unter diesem politischen Gesichtspunkt zu sehen. Später folgten die Städte Basel, Schaffhausen und St. Gallen dem Zürcher Beispiel ebenso wie Bern. In den Landständen Appenzell, Glarus und in den Drei Bünden sowie im Thurgau, im Rheintal und in der Fürstabtei St. Gallen konnte sich die Reformation ebenfalls grösstenteils durchsetzen.

Die Landstände in der Innerschweiz, die mit dem Papst verbündet sowie gegen die Stadtkantone eingestellt waren, wehrten sich erbittert gegen die Reformation. Die Politik Zwinglis trug ebenfalls dazu bei, die Innerschweizer zu entfremden, da er eine starke Führungsrolle der Städte Bern und Zürich in einer politisch reformierten Eidgenossenschaft und die Abschaffung des Söldnerwesens propagierte. Im Unterschied zu den Handelsstädten im Mittelland war die lokale Elite in der Innerschweiz aber auf das lukrative Söldnerwesen angewiesen.

Die Streitigkeiten zwischen den katholischen und den reformierten Ständen über die Verbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften führten zu den zwei Kappelerkriegen zwischen Zürich und den Innerschweizer Kantonen 1529/31. Im zweiten Kappeler Landfrieden wurde ein Kompromiss gefunden: Die Religionshoheit wurde den Kantonen zugesprochen, die sich entscheiden konnten, was für ein Glaube in ihrem Herrschaftsgebiet gelten sollte. So führte Bern etwa 1536 mit Zwang in den neu eroberten Gebieten im Waadtland den neuen Glauben ein. Weiter wurde die Ausbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften gestoppt. Als religiös gemischte Gebiete wurde unter anderen das Toggenburg anerkannt. In den Drei Bünden blieb die Wahl der Religion den Gerichtsgemeinden überlassen, weshalb sich ein religiöser Flickenteppich entwickelte. Die Auseinandersetzung zwischen den Religionen dauerte dort noch bis ins 17. Jahrhundert (Bündner Wirren).

Als letzte Stadt führte durch den Einfluss Berns 1541 Genf (seit 1526 Zugewandter Ort) die Reformation ein. Der dortige Reformator Jean Calvin begründete mit seiner besonders strengen Auslegung der Bibel den «Calvinismus». Calvin gründete 1559 die Genfer Akademie als Hochschule des reformierten Glaubens, die europaweite Ausstrahlung entwickelte und Genf zu einem «protestantischen Rom» machte. Der Calvinismus verbreitete sich in Frankreich («Hugenotten» ist eine französische Umformung von «Eidgenossen»), England (Puritaner), Schottland und den Niederlanden und von dort aus bis nach Amerika. Erst mit ihrer äussersten Zuspitzung durch Calvin erlangte die Reformation weltweite Bedeutung. Während in der Eidgenossenschaft durch die Zusammenarbeit des Zürichers Heinrich Bullinger mit Calvin im Consensus Tigurinus von 1549 eine Einigung in der Abendmahlfrage zwischen Reformierten und Calvinisten erfolgte, blieben die Fronten zwischen Reformierten und Lutheranern bis in die neuere Zeit verhärtet. Der Calvinismus verbreitete sich bis ins 17. Jahrhundert weiter, vor allem in den aktiven führenden Schichten und in den Städten Deutschlands und Osteuropas. Die besondere Arbeitsethik des Calvinismus soll nach Max Webers umstrittener These von der Protestantischen Ethik für den späteren wirtschaftlichen Erfolg der reformierten Länder wesentlich verantwortlich gewesen sein.

Die katholischen Orte der Innerschweiz wurden im 16. und 17. Jahrhundert zum Ausgangspunkt der Gegenreformation in der Eidgenossenschaft. Als Initialzündung der Gegenreformation gilt die Visitationsreise des Kardinals Carlo Borromeo in der Eidgenossenschaft 1570. 1574 wurde in Luzern die erste Jesuitenschule eröffnet und 1579 in Mailand das Collegium Helveticum gegründet, eine Universität für katholische Schweizer Priester im Sinne des Konzils von Trient. 1586 liess sich der päpstliche Nuntius für die Eidgenossenschaft in Luzern nieder und die Kapuziner wurden in die Schweiz gerufen. Durch die Gegenreformation kam es zu ständigen Konflikten in den gemischten Kantonen. Aus diesem Grund trennte sich etwa der Kanton Appenzell 1597 in zwei Halbkantone. Bis ins 17. Jahrhundert konnten durch die Gegenreformation grosse Gebiete der Eidgenossenschaft wieder für den katholischen Glauben gewonnen werden, besonders in der Nordwestschweiz (Bistum Basel, Solothurn) und in der Ostschweiz (Fürstenland, Uznach, Gaster, Sargans).

Durch die Reformation wurde die Eidgenossenschaft langfristig stark geschwächt, da gemeinsame Beschlüsse der reformierten und katholischen Orte an der Tagsatzung praktisch verunmöglicht wurden. Die katholischen Orte trugen stellenweise sogar dazu bei, dass reformierte Orte Gebiete verloren. So zwang etwa eine Allianz der katholischen Orte mit Savoyen Bern und Wallis 1567/69 das Chablais und das Pays de Gex, das sie 1536 erobert hatten, wieder an Savoyen abzutreten. Die vollständige Aufnahme der verbündeten reformierten Städte Mülhausen, Genf, Strassburg und Konstanz in die Eidgenossenschaft wurde ebenfalls durch die katholischen Orte verhindert. Trotzdem konnte sich das reformierte Genf gegen die savoyardischen Übergriffe (Escalade 1602) behaupten. Die konfessionelle und politische Spaltung der Eidgenossenschaft wurde 1586 durch den Goldenen Bund der sieben katholischen Kantone besiegelt. In den Hugenottenkriegen in Frankreich kämpften die Eidgenossen je nach Konfession in unterschiedlichen Lagern: Die Katholiken unterstützten Heinrich III., später die Liga, die Reformierten Heinrich von Navarra.

Die Zweiteilung der Eidgenossenschaft entlang der Konfessionsgrenzen wurde 1602 durch ein Soldbündnis der XIII Orte ohne Zürich mit Frankreich wieder etwas gemildert. Der Schwerpunkt der europäischen Politik in Hinblick auf die Eidgenossenschaft verschob sich auf die Drei Bünde, wo seit dem Ausbruch des Dreissigjährigen Krieges 1618 Spanien und Frankreich um die Kontrolle der Alpenpässe kämpften. Dadurch wurde Graubünden während der «Bündner Wirren» 1618–1641 als einziges Land der Eidgenossenschaft massiv durch den Dreissigjährigen Krieg verheert. Die XIII Orte verweigerten den Drei Bünden jedoch den Beistand und wurden so nicht in diesen Krieg hineingezogen. Ansonsten kam es nur zu kleineren Grenzverletzungen an der Rheingrenze bei Basel und Stein am Rhein. Während des ganzen Krieges bildete die Schweiz aus deutscher Sicht eine ruhige, vom Sturm umbrandete Insel des Wohlstands und des relativen Friedens. In wirtschaftlicher Hinsicht profitierten viele Gegenden der Schweiz vom Krieg, da die Preise für Nahrungsmittel wegen der weitreichenden Verwüstungen in Deutschland und Italien stark stiegen.
Die XIII-örtige Eidgenossenschaft blieb während des Krieges neutral, stellte jedoch Frankreich vertragsgemäss Söldner. Hauptgründe für die Neutralität waren die veralteten militärischen Einrichtungen und die konfessionelle Spaltung. Jede Parteinahme hätte den Bürgerkrieg und damit das Ende der Eidgenossenschaft bedeutet: 1634 stand ein Bündnis Zürichs und Berns mit Schweden kurz vor dem Abschluss und die katholischen Orte verhandelten mit Spanien, allein die schwedische Niederlage bei Nördlingen verhinderte schliesslich den Bürgerkrieg. Im Defensionale von Wil, der ersten eidgenössischen Wehrverfassung, beschlossen die XIII Orte schliesslich 1647 die bewaffnete Neutralität.
Im Westfälischen Frieden vom 24. Oktober 1648 erreichte die Eidgenossenschaft durch ihren Vertreter Johann Rudolf Wettstein die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität vom Heiligen Römischen Reich. Seither betrachteten sich alle eidgenössischen Orte als souveräne Staaten und verkehrten mit anderen europäischen Staaten diplomatisch auf gleicher Augenhöhe.

Die starke Aristokratisierung der Stadtorte im Zuge der Zentralisierung der Landesherrschaften, die absolutistische Tendenz der Herrschaftsausübung und die Wirtschaftskrise, die auf den Boom des Dreissigjährigen Krieges folgte, bewirkten grosse Unzufriedenheit in den Untertanengebieten der Städte im Mittelland, besonders unter den Bauern. 1653 kam es deshalb im Herrschaftsgebiet der Städte Bern, Luzern, Solothurn und Basel zum Schweizer Bauernkrieg, der grausam niedergeschlagen wurde. Der Krieg bewirkte deshalb sogar noch eine Verstärkung der aristokratischen Tendenzen und eine Vergrösserung der Kluft zwischen Stadt und Land. Zahlreiche Bauern wanderten nach dem Bauernkrieg in das entvölkerte Deutschland aus, wo verschiedene Staaten Einwanderer durch Privilegien und finanzielle Anreize anzogen.
Bereits wenige Jahre nach dem Bauernkrieg bewirkte das Projekt einer Bundesreform 1655 das Wiederaufbrechen der religiösen Zwiste. Im ersten Villmergerkrieg 1656 versuchten Bern und Zürich vergeblich, den Kappeler Landfrieden gewaltsam zu ihren Gunsten zu verändern. Der Sieg der katholischen Orte bei Villmergen am 24. Januar 1656 bestätigte erneut die Schlechterstellung der Reformierten in den Gemeinen Herrschaften. Die innere Schwäche und Zerstrittenheit der Eidgenossenschaft stellte das Soldbündnis mit Frankreich aber nicht in Frage, das auch mit Ludwig XIV. durch alle Orte und Zugwandte erneuert wurde. Die Eidgenossen erlaubten fortan die Anwerbung von bis zu 16 000 Söldnern, wogegen sie Handelsvergünstigungen und regelmässige hohe Geldzahlungen, sog. «Pensionen», erhielten. Später wurde Frankreich auch zum Schiedsrichter für innere Konflikte der Eidgenossenschaft erklärt und erhielt freies Durchmarschrecht durch die Schweiz. Die Eidgenossenschaft sank durch die engen Verbindungen mit Frankreich im 18. Jahrhundert faktisch zu einem französischen Protektorat ab. Trotzdem fanden nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 etwa 60 000 Hugenotten in der reformierten Schweiz Aufnahme. Sie brachten in den Städten und im Jura eine starke Belebung der Textil- und Uhrenindustrie.
Der wirtschaftliche Aufschwung in den Städten liess den militärischen Vorteil der Länderorte schwinden, weshalb 1712 im Zweiten Villmergerkrieg, der durch religiöse Spannungen in der Fürstabtei St. Gallen ausgelöst wurde, die reformierten Städte die Überhand behielten. Im Frieden von Aarau verloren die katholischen Orte ihren Einfluss in den Gemeinen Herrschaften Baden, Freie Ämter, Rapperswil und mussten Bern in die Verwaltung der Herrschaften Thurgau, Rheintal und Sargans aufnehmen. Das Prinzip der Parität, also der Gleichberechtigung beider Konfessionen in den Gemeinen Herrschaften beendete die katholische Vormachtstellung in der Eidgenossenschaft.
Ancien Régime 1712–1798



Die Stärkung der Staatsgewalt nach dem französischem Vorbild des Absolutismus brachte in den verschiedenen Orten der Schweiz drei Verfassungstypen hervor, die aristokratische Formen und Gottesgnadentum mit den republikanischen Traditionen vereinten: In den Städteorten Bern, Solothurn, Freiburg und Luzern das Patriziat, das Regiment weniger alteingesessener Geschlechter; die Zunftaristokratie in Zürich, Basel und Schaffhausen begrenzte die Oligarchie der alteingesessenen Geschlechter durch den Einfluss der Zünfte; in den Landsgemeindeorten schliesslich entwickelte sich ebenfalls eine Aristokratie des alten Landadels und der durch den Solddienst zu Reichtum und Adelsprädikaten gekommenen Familien. Die absolutistischen Tendenzen in der Herrschaftsausübung bewirkten im 18. Jahrhundert eine ganze Reihe von Aufständen in den betroffenen Untertanengebieten, die jedoch bis 1798 allesamt mit äusserster Härte niedergeschlagen wurden.

Die Aufklärung konnte in der Eidgenossenschaft aber trotz der aristokratischen Tendenzen Fuss fassen. Albrecht von Haller und Jean-Jacques Rousseau lösten durch ihre Verherrlichung der Natürlichkeit, Einfachheit und Unverderbtheit der Eidgenossenschaft eine regelrechte Schweizbegeisterung und eine erste Welle des Tourismus aus. Mit seiner Staatstheorie hat Rousseau zudem einen wichtigen Beitrag zur späteren Entstehung der direkten Demokratie geleistet. Zürich wurde gleichzeitig durch eine Ansammlung europaweit bekannter Gelehrter, etwa Johann Jakob Bodmer, Salomon Gessner, Johann Heinrich Pestalozzi und Johann Caspar Lavater, zum «Athen an der Limmat». Der Einzug von Vernunft und Planung brachte neben der Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft auch eine Lockerung der strengen religiösen Zucht in den reformierten Orten und eine Wiederannäherung der Konfessionen im Zeichen gegenseitiger Toleranz. Die zeitgenössischen Dichter und Gelehrten liessen durch ihre Verteidigung der bestehenden oder eingebildeten schweizerischen Eigenarten zum ersten Mal ein Schweizer Nationalbewusstsein entstehen. 1761/62 manifestierten sich diese patriotischen und aufklärerischen Strömungen in der Gründung der Helvetischen Gesellschaft, die sich für Freiheit, Toleranz, die Überwindung der Standesunterschiede und die patriotische Verbundenheit der Eidgenossen einsetzte. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entdeckte die Literatur auch das Motiv der gemeinsamen heldenhaften Vergangenheit vor Marignano, die seither als «Schlachtengeschichte» bis ins späte 20. Jahrhundert das Geschichtsbild der Schweiz bestimmte. Durch den Rückbezug auf die gemeinsame idealisierte Vergangenheit konnte so die Auseinandersetzung mit der schwierigen Zeit der konfessionellen Spannungen vermieden werden.
Die «Franzosenzeit»: Helvetik und Médiation 1798–1814
(Hauptartikel: Helvetische Republik und Mediation (Geschichte))

1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich resp. Truppen Napoléon Bonapartes besetzt und nach französischem Vorbild der zentralistische Einheitsstaat Helvetische Republik gegründet. Die Kantone wurden (als bisher selbständige Staaten!) zu Verwaltungseinheiten degradiert und nach dem Vorbild der französischen Departemente neu eingeteilt. Während der «Helvetik» wurden die Kantone Léman, Oberland, Aargau, Waldstätte, Säntis, Linth, Thurgau, Bellinzona, Lugano, Rhätien, Baden und Fricktal neu geschaffen. Genf, Mülhausen und der Jura mit Biel kamen zu Frankreich; Neuenburg blieb preussisch, stand aber in keiner Verbindung mehr mit der Schweiz. Hauptstadt des Einheitsstaates war vorerst Aarau. Zwischen 1799 und 1803 kam es in der Helvetischen Republik zu vier Staatsstreichen und die Einteilung der Kantone wie auch die Verfassung wurden mehrfach verändert.

1803 kam es nach dem Abzug der franz. Truppen zu einem kurzen Bürgerkrieg («Stecklikrieg») zwischen den Unitariern, die für einen Zentralstaat nach franz. Vorbild eintraten und den Föderalisten, die eine Wiederherstellung der alten Kantone wünschten. Allerdings besassen die Unitarier aufgrund der stark verwurzelten föderalen Traditionen wenig Rückhalt in der Bevölkerung. Erst durch das Eingreifen Napoléon Bonapartes 1803 kam die Schweiz wieder zur Ruhe. Napoleon erliess mit der Mediationsakte eine neue Verfassung und Gebietsaufteilung. Die Selbständigkeit der Kantone wurde aufgrund des offenkundigen politischen Druckes aus der Bevölkerung wieder gestärkt, der Einheitsstaat wurde wieder zum Staatenbund. Die «Schweizerische Eidgenossenschaft», so der nun offizielle Staatsname, zählte gemäss der Mediationsakte XIX Kantone, deren Verfassungen ebenfalls durch Napoleon erlassen wurden. Die XIII alten Kantone wurden wieder hergestellt. Neu hinzu kamen die Kantone St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Das Wallis wurde wegen der strategischen Bedeutung des Simplonpasses für Frankreich zuerst eine unabhängige Republik und kam 1810 zu Frankreich.
Bis zur Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen im Herbst 1813 war die Schweiz ein Vasallenstaat Frankreichs. Schweizerische Truppenverbände und Söldner nahmen deshalb sowohl am Krieg in Spanien als auch am Russlandfeldzug teil. Im Dezember 1813 löste sich das von Napoleon geschaffene schweizerische Staatswesen unter dem Druck der innenpolitischen Gegenrevolution und der anrückenden Truppen der sechsten Koalition wieder auf. Zwischen den alten und den neuen Kantonen bestanden kurzzeitig beträchtliche Spannungen, die Schweiz stand vor einem Bürgerkrieg. Erst unter äusserem Druck durch die siegreiche Koalition der Grossmächte rückten die nur noch lose im Bundesverein von 1813 organisierten souveränen Kantone im Sommer 1814 enger zusammen, so dass am 7. August 1815 mit den neu dazu stossenden Kantonen Genf, Wallis und Neuenburg nunmehr 23 Kantone mit dem sog. Bundesvertrag die Schweiz wieder als Staatenbund konstituierten.
Die Schweiz als Staatenbund 1814–1847


1815 wurden am Wiener Kongress die inneren und die äusseren Grenzen der Eidgenossenschaft anerkannt. Neu kamen die Kantone Wallis, Neuenburg und Genf zur nun XXII-örtigen Eidgenossenschaft. Bern erhielt als Entschädigung für die Verluste der Waadt und des Aargau die Gebiete des ehemaligen Fürstbistum Basel im Jura. Die Erwerbung weiterer Gebiete, etwa des Umlands von Genf, der Stadt Konstanz oder des Veltlins scheiterten jedoch. Um das strategisch wichtige Alpengebiet aus dem Einflussbereich Frankreichs zu lösen, beschlossen die Grossmächte die «immer währende bewaffnete Neutralität» der Eidgenossenschaft. Im Innern wurde die Eidgenossenschaft während der Restaurationszeit durch den «Bundesvertrag» von 1815 zusammengehalten, der die Mediationsakte ersetzte und eine weitgehende Selbständigkeit der Kantone zuliess. Die Wehr-, Münz- und Zollhoheit wurde beispielsweise wieder den Kantonen übertragen. Als Zentralinstanz fungierte wie in alter Zeit die eidgenössische Tagsatzung, die sich in jährlichem Turnus in den drei «Vororten» Zürich, Bern oder Luzern zusammenfand. Als einzige ständige Institution existierte eine eidgenössische Kanzlei, die mit der Tagsatzung jährlich in die Vororte umzog. In den Kantonen des Mittellands endete die Phase der konservativen Restauration bereits in der liberalen «Regeneration» von 1830/31: Die aristokratischen Vorherrschaften wurden endgültig gebrochen und durch liberal-demokratische Systeme ersetzt. Allerdings ergaben sich während einer Uebergangsphase erneut innerkantonale Spannungen unter etwas anderen Vorzeichen: Entweder kämpften Liberale gegen Katholisch-Konservative oder dann Radikaldemokraten (Vertreter der heute in der Schweiz etablierten direkten oder Basisdemokratie) gegen die sog. Altliberalen.
Der moderne Schweizer Bundesstaat

Gründung und Konsolidierung bis zum ersten Weltkrieg

Auf Grund einer fortlaufenden Polarisierung zwischen liberalen (mehrheitlich städtisch-reformierten) und konservativen (mehrheitlich ländlich-katholischen) Kantonen nach den Freischarenzügen schlossen sich die katholischen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 zum Sonderbund zusammen, um ihre Interessen zu wahren. Darauf entschied sich die liberale Mehrheit der Tagsatzung für die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, was noch im November 1847 unter General Henri Dufour geschah. Der Sonderbundskrieg war der letzte bewaffnete Konflikt auf dem Gebiet der Schweiz.
Durch den Sieg der liberalen Kantone wurde der Weg frei für eine stärkere Zentralisierung des bisherigen Staatenbundes. Die Bundesrevision führte zur ersten schweizerischen Bundesverfassung, die am 12. September 1848 in Kraft trat. Damit konstituierte sich die Schweiz als «parlamentarischer Bundesstaat». Ein Wesensmerkmal der neuen Bundesverfassung war die Vereinheitlichung vom Mass- und Münzwesen sowie die Abschaffung der unzähligen Binnenzölle, was die Schweiz zum einheitlichen Wirtschaftsraum werden liess. Die Bundesverfassung wurde bisher nur zweimal, 1874 und 1999 gesamthaft überarbeitet. Die Absetzbewegungen in Neuenburg vom Königreich Preussen bedeuteten 1857 für den jungen Bundesstaat eine Bedrohung, wie sie wohl nicht mal der Erste Weltkrieg darstellte. Während unter General Dufour die Mobilisierung anlief, gelang es zum Glück, den Konflikt diplomatisch zu regeln. Die früheren Auseinandersetzungen zwischen Liberalen und Konservativen fanden ihre Fortsetzung im «Kulturkampf» zwischen dem Staat und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. zur Zeit des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870. Es ging primär um den Einfluss der Kirche im neuen liberal-säkularen Staatswesen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die traditionellen Konfliktlinien zwischen Liberalen und Konservativen aufgeweicht durch das Aufkommen der Arbeiterbewegung in der Schweiz. 1888 schlossen sich kantonale Arbeiterparteien zur Sozialistischen Partei (SP) zusammen, der heutigen Sozialdemokratischen Partei. Nur wenige Jahre später vereinigten sich auch die konservativen und liberal-demokratischen Bewegungen auf nationaler Ebene in Parteien: 1894 wurden die Freisinnig-Demokratische Partei (FdP) und die Konservativ-Katholische Partei (KK), die heutige Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), gegründet. Dominiert wurde die Bundespolitik damals klar von den Gründern des liberaldemokratischen Staatwesens, von den Freisinnigen.

Ebenfalls im 19. Jahrhundert, am 9. August 1847, wurde im Zuge der allgemeinen Industrialisierung des Landes zwischen Zürich und Baden die erste gesamthaft in der Schweiz liegende Eisenbahnlinie eröffnet, die im Volksmund als «Spanisch-Brötli-Bahn» bezeichnet wurde. Einige Jahre zuvor war Basel bereits durch eine französische Bahnlinie mit Strassburg verbunden worden. Nachdem die ersten kantonalen Briefmarken, die Zürich 4 und Zürich 6 1843 herausgegeben worden waren, wurde 1848 die schweizerische Post gegründet. (→Postgeschichte und Briefmarken der Schweiz)
Auf Initiative von Henri Dunant (1828-1910) erfolgte im August 1864 in Genf die Gründung des Roten Kreuzes.
Erster Weltkrieg und Zwischenkriegsjahre
Während des Ersten Weltkriegs bewahrte die Schweiz die bewaffnete Neutralität. Unter General Ulrich Wille erfolgte die Grenzbesetzung. Der Schlieffen-Plan der Deutschen sah schon vor dem Krieg vor, Frankreich über Belgien und nicht etwa über die Schweiz hinweg anzugreifen. Obwohl französische und italienische Pläne bestanden, die Mittelmächte über das Gebiet der Schweiz hinweg anzugreifen, blieb die Schweiz von militärischen Übergriffen auf ihr Territorium verschont.
Viel gefährlicher für das Fortbestehen der Schweiz war die politische und kulturelle Spaltung des Landes entlang der Konfliktlinien Deutsch-Welsch (→«Röstigraben») bzw. bürgerlich-sozialistisch. Teile der Deutschschweizer Bevölkerung sympathisierten mit den Mittelmächten, während in der Westschweiz Frankreich unterstützt wurde. Besonders die deutschschweizerische Militärelite um General Wille stand in der Westschweiz unter Generalverdacht, insgeheim mit Deutschland bzw. Österreich-Ungarn zu paktieren.
Das Vertrauen der Bevölkerung in das Schweizer Militär und die Politik wurde wiederholt von Äffären und Skandalen erschüttert. So unternahm etwa 1917 Bundesrat Arthur Hoffmann eine Friedensmission an der Ostfront, die er als im Interesse der Schweiz ausgab. Sie wurde von den Entente-Mächten aber schlecht aufgenommen: Hoffmann wurde vorgeworfen, Deutschland zu einer Entlastung an der Ostfront verhelfen zu wollen, damit es diese Truppen zum Sieg an die Westfront verlegen könne. Es bedurfte bedeutender diplomatischer Anstrengungen, um die Entente zu beschwichtigen. Soziale Spannungen entluden sich gegen Ende des Krieges in Form von Unruhen, Streiks und Demonstrationen. Der Landesstreik gilt als Höhepunkt der politischen Konfrontation zwischen dem «Bürgerblock», den traditionellen liberalen und konservativen Kräften, und der Arbeiterbewegung. Der Landesstreik wurde als nicht rechtmässiger Akt von der Armee niedergeschlagen, durch die Einführung des Proporzwahlrechts bei den Nationalratswahlen wurden jedoch die Parteien der Arbeiterbewegung in die Politik eingebunden. Zudem resultierte ein neues Fabrikgesetz mit einer Reduktion der Normal-Arbeitszeit auf 48 Stunden je Woche.
1920 trat die Schweiz nach einer Volksabstimmung dem Völkerbund bei, der seinen Sitz in Genf hatte. Dabei verzichtete die Schweiz teilweise auf die traditionelle Neutralität.
1926 wurde das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute auf Anregen des Bundesrates Giuseppe Motta gegründet. Unter diesem Hilfswerk wurden jenische Kinder ihren Eltern entrissen und teilweise zwangssterilisiert. 1972 wurde «Kinder der Landstrasse» aufgelöst. Nach heutigem Schweizer Recht gilt diese Verfolgung als Völkermord.
Am 20. Februar 1938 wurde das Rätoromanische als vierte Landessprache, neben Deutsch, Französisch und Italienisch, anerkannt.
Rolle der Schweiz im zweiten Weltkrieg
Hauptartikel: Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg
Die Schweiz berief sich während des Zweiten Weltkriegs auf ihre bewaffnete Neutralität und ordnet die allgemeine Mobilmachung der Armee unter dem Oberbefehlshaber General Henri Guisan (1874-1960) an. Vollständig von den Achsenmächten eingeschlossen, versuchte man mit Rationierung und systematischer Nutzung von u.a. Grünflächen wie Fussballplätzen (Plan Wahlen) der Lebensmittelknappheit zu begegnen. Zeitweise planten die Achsenmächte in Generalstabs-Planspielen die Invasion der Schweiz (Operation Tannenbaum).
Trotz einer strengen Asylpolitik erhielten 51.100 "illegale" zivile, davon 21'300 Juden und weitere Verfolgte, Zuflucht in der Schweiz. Vielen anderen Schutzsuchenden wurde die Einreise jedoch verwehrt ("das Boot ist voll"). Der offizielle Ludwig-Bericht von 1957 geht von 10'000 abgewiesenen Flüchtlingen aus. Nach den Untersuchungen von Guido Koller (1996), Historiker des Bundesarchivs, ist die Zahl der Rückweisungen 24'398 Flüchtlinge. Kollers Untersuchungen flossen auch in den Bergier-Bericht ein und gelten als seriös. Dossiers sind einzig im Bezirk Genf erhalten geblieben, wo nach der offiziellen Grenzschliessung für "illegale", zivile Flüchtlinge vom 13. August 1942 die Mehrzahl der Flüchtlinge ankam. Gemäss einer computergestützten Analyse der Flüchtlingsdossiers im Jahr 2000 durch das Genfer Staatsarchivs wurden trotz geschlossener Grenze in Genf 86% der "illegalen" Flüchtlinge und 92% jüdischer Abstammung aufgenommen.
Um Juden erkennen und abweisen zu können, drängte die Schweiz 1938 das Hitler-Reich, alle Pässe jüdischer Reichsangehöriger mit einem „J“ zu kennzeichnen. Der J-Stempel-Vorwurf ist am 21. März 1954 in einem Artikel des Schweizerischen Beobachters erstmals gefallen: "Dem Schweizer Rothmund kommt das schreckliche Verdienst zu, den Weg (zum J-Stempel) gebahnt zu haben". In der Ausgabe 18/1998 entschuldigte sich der Beobachter für die folgenschwere Verwechslung - auf die ihn Dr. Max Keller aufmerksam gemacht hatte - und korrigierte den alten Vorwurf unmissverständlich: "Damit ist klar; beim Judenstempel handelt es sich um einen deutschen Vorstoss". Die Feststellung, dass die Einführung des Judenstempels mit einer Forderung der Schweiz eng zusammenhängt, bleibt jedoch sachrichtig: Von Schweizer Seite her wurde eine Massnahme vom Dritten Reich gefordert, welche es ermöglichte, die jüdischen Reichsangehörigen zu unterscheiden; der Vorschlag, mit dem Deutschland schliesslich an die Schweiz gelangte, war eben der Judenstempel.
Da die Juden als Flüchtlinge nur aus Rassengründen galten, hatten sie keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme. Die Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs soll vor allem durch das Wort des Bundesrates Eduard von Steiger vom schon stark besetzen Rettungsboot geprägt worden sein. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren mit dem Verfassen des Bergierberichtes revidiert.
Weiter wurde von Rorschach aus mit dem später ermordeten Wilhelm Gustloff die Grundlage für eine nationalsozialistische Politik in der Schweiz gelegt, dessen Ideen auch in der Schweiz trotz Beteuerungen, was die Neutralität betrifft, auf fruchtbaren Boden fielen. Gustloff hatte mehrere tausend Anhänger und sollte die Schweiz politisch auf eine spätere Angliederung an das Deutsche Reich vorbereiten.
Waisenpolitik und Verdingkinder Zwischen ca. 1800 und 1950 wurden Waisen- und Scheidungskinder von den Behörden weggenommen und Interessierten als Verdingkinder öffentlich feilgeboten. Diese konnte man in einem regelmässig durchgeführten öffentlichen Verdingmarkt ersteigern. Den Zuspruch bekam diejenige Familie, welche am wenigsten Kostgeld verlangte. Diese Kinder wurden meistens in Bauernhöfen zu Zwangsarbeit eingesetzt. Sie wurden dabei häufig ausgebeutet, erniedrigt oder vergewaltigt. Die Zahl solcher Kinder belief sich auf mehrere Hunderttausende. Viele dieser, welche bis in die 1960er und 1970er Jahre verdingt waren, warten heute noch auf eine offizielle Entschuldigung der Regierung und verlangen finanzielle Entschädigungen.
Nachkriegsjahre des 20. Jahrhunderts
Die Schweiz sah sich im Kalten Krieg in ihrer langen Tradition als militärisch neutral, gehörte aber ideologisch klar zum liberal-westlichen Bündnis. Während dieser Zeit nahmen zunächst die Rüstungs-, später auch die Sozialausgaben markant zu. (siehe Schweiz im Kalten Krieg)
Die Schweiz begründete 1960 zusammen mit Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich die EFTA. Nicht lange darauf, am 6. Mai 1963, trat die Schweiz dem Europarat bei.
1968 revoltierte die studentische Jugend gegen althergebrachte Moralvorstellungen sowie gegen Kapitalismus, Konsumismus und Vietnam-Krieg.
Mit der Betriebsaufnahme des Kernkraftwerks Beznau 1 1969 im Aargau trat die Schweiz ins Zeitalter der Stromerzeugung durch Atomkern-Spaltung ein.
Als letztes westeuropäisches Land (mit Ausnahme der spanischen Diktatur) gewährte "die älteste Basis-Demokratie der Welt" 1971 auch den Frauen das Wahl- und Stimmrecht.
1979 entstand aus einer Abspaltung vom Kanton Bern der neue und zugleich letzte der 26 Kantone Jura.
Die Frauen erhielten nach der politischen Gleichberechtigung 1981 auch jene auf gesellschaftlicher Ebene juristisch zugesprochen, faktisch gestaltet sich deren Erreichung hürdenreicher.
Der Grossbrand einer Sandoz-Lagerhalle 1986 in Schweizerhalle BL führte zu einer Aktivierung des Notfallschutz-Plans für die ganze Region, zudem resultierte ein grosses Fischsterben im Rhein.
Das Volk lehnte am 6. Dezember 1992 den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Seither gestalten sich die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz etwas komplizierter, da jeweils bilaterale Verträge (die Bezeichnung ist als solche nicht korrekt, da die EU kein Land ist) zwischen der EU und der Schweiz verhandelt werden müssen. Am 1. Januar 2000, im gleichen Jahr also, als auch die neue Bundesverfassung, welche diejenige von 1874 ablöste, in Kraft trat, wurden als erste Etappe die Bilateralen Verträge I mit der EU abgeschlossen.
Am 26. November 1989 wurde über die Abschaffung der Schweizer Armee abgestimmt. Die Armeegegner konnten dabei wider Erwarten 35,6% der abgegebenen Stimmen gewinnen. Hinter dieser Abstimmung und der armeekritischen Bewegung in der Schweiz war vor allem die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA die treibende Kraft.
Als einschneidendes Ereignis wird 1998 der Absturz einer MD-11 der Swissair vor der Küste beim kanadischen Halifax gewertet, bei welchem über 200 Menschen den Tod fanden.
21. Jahrhundert
Als einer der letzten international anerkannten Staaten trat die Schweiz nach einer gutheissenden Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei. Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen.
Am 10. Dezember 2003 wurde Christoph Blocher von der SVP an Stelle von Ruth Metzler (CVP) in den Bundesrat gewählt. Damit änderte zum ersten Mal seit 1959 (zweiter SP-Sitz zulasten der FdP) die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates (= Bundesregierung), die so genannte "Zauberformel" (des parteipolitischen Ausgleichs). Dass eine regierende Amtsperson nicht wiedergewählt wurde, war seit 1875 nicht mehr vorgekommen.
Siehe auch
Reihenfolge des Eintritts der Kantone in den Bund
- 1291 -
Uri,
Schwyz,
Unterwalden
- 1332 -
Luzern
- 1351 -
Zürich
- 1352 -
Glarus,
Zug
- 1353 -
Bern
- 1481 -
Freiburg,
Solothurn
- 1501 -
Basel,
Schaffhausen
- 1513 -
Appenzell
- 1803 -
St. Gallen,
Graubünden,
Aargau,
Thurgau,
Tessin,
Waadt
- 1815 -
Wallis,
Neuenburg, Datei:Geneve-coat of arms.svg Genf
- 1979 -
Jura
Allgemeine Literatur
- Chronik der Schweiz. (Red. Christian Schütt / Bernhard Pollmann). Chronik-Verlag, Dortmund / Ex Libris, Zürich 1987 ISBN 3-7178-0026-4
- Hektor Ammann / Karl Schib (Hg.): Historischer Atlas der Schweiz. Sauerländer, Aarau 1958.
- Historisches Lexikon der Schweiz. Schwabe, Basel 2002–
- Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz. Administration des Historisch-biographischen Lexikons der Schweiz, Neuenburg 1921-1934.
- Andres Furger: Die Schweiz zwischen Antike und Mittelalter. NZZ Verlag, Zürich 1996. ISBN 3-85823-560-1
- Geschichte der Schweiz und der Schweizer. 4. Auflage. Schwabe, Basel 2006 ISBN 3-7965-2067-7
- Handbuch der Schweizer Geschichte (Mitarb.: Hanno Helbling u.a.) 2 Bde. Zürich 1972, 1977. ISBN 3855720215
- Ulrich Im Hof: Mythos Schweiz. Identität – Nation – Geschichte 1291–1991. NZZ Verlag, Zürich 1991.
- Alfred Kölz (Hg.): Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte. 2 Bde. Stämpfli, Bern 1992-1996. ISBN 3-7272-9381-0 (Band 1: Vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848) / ISBN 3-7272-9383-7 (Band 2: Von 1848 bis in die Gegenwart )
- Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. 2 Bde. Stämpfli, Bern 1992-2004. ISBN 3-7272-9380-2 (Band 1: Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848) / ISBN 3-7272-9455-8 (Band 2: Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848)
- Otto Marchi: Schweizer Geschichte für Ketzer oder die wunderbare Entstehung der Eidgenossenschaft. Praeger, Zürich 1971 / Zytglogge, Bern 1981.
- Helmut Meyer u.a.: Die Schweiz und ihre Geschichte. Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, Zürich 1998 ISBN 3-906719-96-0
- Jörg Rentsch / Dominik Sauerländer (Hg.): Putzger. Historischer Weltatlas – Schweizer Ausgabe. Cornelsen, Berlin 2004 ISBN 3-464-64404-9