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Diskussion:Schönheitsoperation

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Es fehlen

  • Komplikationsraten,
  • Arten von Komplikationen
  • Angabe von Operationshäufigkeiten
  • Evaluation der Klientenzufriedenheit

Zumindest in Österreich wird klar zwischen "Schönheitschirurgie" und "Plastischer Chirurgie" unterschieden. Ersteres ist ein ungeschützter Begriff, sodass sich jeder Arzt mit jus practicandi (und cirurgischer Tätigkeit im weitesten Sinne) "Schönheitschirurg" nennen kann. Die Richtlinien zum Werbeverbot und und der allgemeine Konsens bzgl. Standesansehen können aufsehenerregende Ausuferungen allerdings einschränken. Andere Länder? Robodoc 09:29, 21. Aug 2003 (CEST)Robodoc


Bei Risiken endet der letzte Satz "Zwar stellt jede Operation ohne dokumentierte Aufklärung zuvor eingeholte Zustimmung...." im Nichts. Benutzer:Vigala Veia