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Ehrenvorsitzender

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Ein Ehrenvorsitzender einer politischen Partei oder eines Vereins ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung besonderem Maße verdient gemacht hat.

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Versammlungen teil. Jedes Mitglied des Bundesverbandes ist zugleich Mitglied in dem Landesverband, in dem es seinen Wohnsitz hat. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. dem Ehrenvorsitzenden.

Gegenwärtig haben in Deutschland die FDP und die CSU Ehrenvorsitzende.