SAR
Search and Rescue (engl.) (SAR), zu deutsch suchen und retten
Der Such- und Rettungsdienst der Bundesrepublik Deutschland für die Bereiche Luft- und Seefahrt. Dieser wurde auf Grund internationaler Vereinbarungen eingerichtet. Verantwortlich dafür ist das Bundesverkehrsministerium.
Im Bereich der Luftfahrt wird der SAR-Dienst von der Bundeswehr (Bundesluftwaffe und Bundesmarine) wahrgenommen. Dieser wurde mit dem Beitritt Deutschlands zur ICAO, der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation aufgestellt. Jedes Mitgliesland der ICAO muss einen SAR-Dienst unterhalten.
Aufgaben des SAR-Dienstes der Bundeswehr sind:
- Hilfeleistung für in Not geratene Luftfahrzeuge und Rettung von Crew und Passagieren;
- Unterstützung des Seenotrettungsdienstes in der deutschen Nord- und Ostsee;
- Unterstützung der eigenen, verbündeten und befreundeten Streitkräfte;
- Unterstützung des zivilen Rettungsdienstes, sofern militärische Aufgaben dem nicht entgegenstehen und genügend Kapazitäten vorhanden sind;
- Abstellung von Rettungshubschraubern zur Unterstützung der Länder.
Durch die Mitgliedschaft in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, kurz IMO) der Vereinten Nationen muss Deutschland auch einen maritimen SAR-Dienst (Seenotrettungsdienst) unterhalten. Diese staatliche Aufgabe wurde mit einer Vereibarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an die DGzRS übertragen.