Luftwaffe (Wehrmacht)
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1. Mit Luftwaffe werden die Teilstreitkräfte einer Armee bezeichnet, die mit Flugzeugen und/oder Raketen luftgestützt ein Gebiet überwachen, verteidigen oder angreifen.
2. Die Luftwaffe ist ein Teil der Streitkräfte der deutschen Bundeswehr. Ihre Primäraufgaben sind:
- Verteidigung des deutschen Luftraums im Kriegsfall, sowie luftgestützter Angriff von gegnerischen Bodenverbänden.
- Überwachung des deutschen Luftraums.
Desweiteren steht die Luftwaffe bereit, den Luftraum von befreundeten Staaten zu überwachen und ggf. zu verteidigen. An der Spitze der Luftwaffe sitzt der Inspekteur der Luftwaffe.
siehe auch: Luftkrieg, Kampfjet, Tankflugzeug, Aufklärungsflugzeug, Bomber