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Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe

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INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) bezeichnet eine internationale Angaberichtlinie von Inhaltsstoffen von Kosmetika.

Dies soll besonders Allergikern die Möglichkeit geben, ein Produkt vor dem Kauf auf bedenkliche Inhaltsstoffe zu prüfen.

Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach INCI ist in der EU gesetzlich vorgeschrieben und durch die entsprechenden Ländergesetze (z.B. in Deutschland § 5a, Abs. 4 KVO) umgesetzt. Die Namen der INCI entsprechen nur selten den Namen der chemischen Verbindungen.

Vorgaben zur Auflistung der Inhaltsstoffe nach INCI

  • Die Inhaltsstoffe werden nach ihrer Konzentration in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über 1 Prozent des Inhalts ausmachen.
  • Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 Prozent enthalten sind, müssen nicht in der vorgenannten Reihenfolge aufgelistet werden.
  • Farbstoffe werden am Ende der Auflistung mit der jeweiligen CI-Nummern aufgeführt. Eine besondere Sortierung oder Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Bei Kosmetika in verschiedenen Farbvarianten werden die in den Varianten verwendeten Farbstoffe in einer eckigen Klammer aufgelistet. Eine Kennzeichnung „+/-“ zeigt an, dass evtl. nicht alle der aufgeführten Farbstoffe im Produkt enthalten sind, z.B.: [+/- CI12700, CI14270, CI20470].
  • Zum Schutz des Rezeptes kann für Inhaltsstoffe besondere Vertraulichkeit beantragt werden. Solche Inhaltsstoffe werden durch einen siebenstelligen Code, z.B. 600277D oder ILN5643, aufgelistet.

Zu Kosmetika zählen unter anderen:

Weblinks: