Wendezug

Als Wendezüge (schweiz.: Pendelzug) bezeichnet man lokbespannte Züge, bei denen beim Richtungswechsel am Endbahnhof das Triebfahrzeug (die Lokomotive) nicht umgesetzt werden muss, weil
- entweder sich an beiden Zugenden eine Lok befindet und jeweils die in Fahrtrichtung vordere den Zug zieht,
- oder sich an einem Ende des Zuges das Triebfahrzeug und an dem anderen Ende ein Steuerwagen befindet, mit dem das Triebfahrzeug ferngesteuert werden kann. Der Zug wird dann geschoben.
- Triebwagen sind grundsätzlich Wendezüge.
Für die Fernsteuerung mit einem Steuerwagen muss das Triebfahrzeug entsprechend ausgerüstet sein, außerdem muss die gleiche Wendezugsteuerung verwendet werden. Waren früher vorwiegend Nahverkehrszüge Wendezüge, so sind heute zahlreiche Personenzüge der DB AG Wendezüge, denn der Wegfall des Umsetzens bedeutet eine Zeiteinsparung an den Endpunkten, es kann so mit gleichen Mitteln eine höhere Taktrate der Züge erreicht werden. Desweiteren ist das Vorhalten eines Rangiergleises am Endbahnhof nicht notwendig.
Geschichte
Spezielle Wendezüge wurden vermutlich erstmals bei der Lübeck-Büchener Eisenbahn im Mai 1936 als Stromlinien-Schnellfahrzüge mit Doppelstockwagen eingesetzt. Die speziell für diesen Zug gebauten Dampflokomotiven waren Schnellfahr-Tender-Dampflokomotiven mit Stromlinienverkleidung, die vom anderen Zugende aus vom Lokführer ferngelenkt werden konnte.
Details zur Geschichte der ersten Wendezüge siehe Doppelstockwagen.